25.02.2010 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 25.02.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Vor Eintritt in den öffentlichen Teil der
Tagesordnung teilt Herr Oberbürgermeister Dehm mit, dass der Bericht zur
Thematik “Kauf Nuon“ heute nicht Gegenstand der Tagesordnung ist,
da noch Klärungsbedarf besteht. Er macht die Zusage, dass der Bericht in der
Ratssitzung am 25.03.2010 erfolgen wird.
Herr O. zitiert aus dem Bericht in der Westfalenpost vom 28.12.2007 zur Frage der wirtschaftlichen Situation des Werkhofes: “Bis zur Einführung von Hartz IV war es immer möglich, dass wir eine ausgeglichene Jahresbilanz ausweisen konnten. Doch das alles ist nun Geschichte. Jetzt heißt es nach vorne zu blicken. Die Strukturen werden und müssen sich verändern. Aber das wird mit Augenmaß geschehen, ist sich der Werkhof-Geschäftsführer Krause seiner Verantwortung bewusst. Kardinalfrage wird es dabei sein, wie die Restrukturierungsmaßnahmen aufzufangen sind. Wir werden uns strategisch neu aufstellen und Synergieeffekte nutzen. Dabei baut Krause auch auf eine Kooperation mit der Gebäudewirtschaft Hagen, für die die Werkhof GmbH Aufträge im Bereich Rückbau und Altlastensanierung umsetzen wird. Ein weiterer Schwerpunkt wird der Ausbau des Holzenergiezentrums in der Obernahmer sein. Durch den verstärkten Einsatz von nachwachsenden Energieträgern aus kommunalen Wäldern kann auch mit städtischen Heizanlagen ein Beitrag zur Umwelt- und Naturschutz sowie zur Reduzierung von Heizkosten in öffentlichen Gebäuden geleistet werden. Mit Zuversicht hat Krause auch die Wechsel an der Spitze von Bundesanstalt für Arbeit und ARGE registriert. Die ersten Gespräche, die zwischen der Kommune und der Arbeitsverwaltung stattgefunden haben sollen in positiver Atmosphäre verlaufen sein.“
Herr O. möchte wissen, wie die “Ein-Euro-Kräfte“ eingesetzt sind. Hierbei bezieht er sich nicht nur auf den Einsatz beim Träger Werkhof, sondern auf alle Einsatzorte in Hagen. Des Weiteren möchte er wissen, was mit der Wertschöpfung geschieht, welche durch die “Ein-Euro-Kräfte“ im Rahmen ihrer Tätigkeit geschaffen wird.
Herr Oberbürgermeister Dehm sichert eine schriftliche Antwort zu.
Des Weiteren führt Herr O. aus, dass er aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Gruppe „Weiße Taube Hagen“ erfahren habe, dass aufgrund des am 01.01.2010 in Kraft getretenen Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen die Landesregierung eine neue Wohnraumnutzungsbestimmung des Landes als Nachfolgebestimmung zu den bisherigen Verwaltungsvorschriften zum Wohnbindungsgesetz beschlossen hat. Darin seien die angemessenen Wohnungsgrößen festgelegt und auch eine Erhöhung um 5 qm auf 50 qm für eine Einzelperson enthalten. Diese geänderte Rechtslage sei bereits in neueren Bescheiden / Änderungsbescheiden der ARGE umgesetzt worden.
Er möchte wissen, wann alle bisher noch nicht korrigierten Bescheide dem neuen Recht angepasst werden.
Herr Dr. Schmidt erläutert, dass die Rechtsauffassung von Herrn O. nicht zutrifft, da das derzeit gültige Recht weiterhin 45 qm vorsieht.
Herr O. möchte daraufhin eine weitere Frage stellen.
Herr Oberbürgermeister Dehm entzieht Herrn O. das Wort.
Frau A. teilt mit, dass sie heute erfolglos versucht habe, in Erfahrung zu bringen, was für einen Anspruch sie bei den Kosten der Unterkunft hat. Sie habe diesbezüglich bei Herrn Steuber vorgesprochen, und trotzdem sei ihr keine Auskunft gegeben worden. In anderen Städten sei diese Auskunft möglich.
Herr Dr. Schmidt erläutert, dass sich die Stadt Hagen derzeit auf das Gesetz über die Freiheit des Zuganges zur Information für das Land Nordrhein-Westfalen (sog. Informationsfreiheitsgesetz) beruft. Er zitiert aus dem §7 (2a) Informationsfreiheitsgesetz NW, demnach soll ein Antrag auf Einsicht in Unterlagen und Informationen dann abgelehnt werden, wenn sich der Inhalt der Information auf den Prozess der Willensbildung innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen bezieht. Die derzeitige Rechtsauffassung der Verwaltung ist, dass die gewünschte Information eine innerverwaltungsmäßige Willensbildungsinformation darstellt, und daher nicht auskunftspflichtig ist. Die Auffassung wird weiterhin intern erörtert.
Frau P. ist Mitarbeiterin der Stadt Hagen aus dem Prüfungsjahr 2009 und somit zunächst nach der Übergangsregelung bis Sommer 2010 beschäftigt. Sie verweist auf die Aussage des Oberbürgermeisters bei der Personalversammlung im Dezember 2009 bezüglich der Übernahmeregelung der 13 Mitarbeiter der Übergangsregelung. Damals habe er seine Unterstützung zugesagt. Laut der aktuellen Personalratsinformation will der Oberbürgermeister dem Regierungspräsidenten nun vorschlagen, diese Mitarbeiter nicht zu übernehmen. Sie möchte wissen, wie er zu dieser Meinungsänderung gekommen ist.
Herr Oberbürgermeister Dehm erläutert, dass die Haltung des Rates in Bezug auf Ausbildung und Übernahme in Folge der Tagesordnung erörtert wird. Er räumt ein, dass er im Dezember 2009 zugesagt hat, dass er sich für die Mitarbeiter einsetzen wird. Aus vielen Gesprächen hat sich bereits herauskristallisiert, dass sich die Kommunalaufsicht nach einer bereits erfolgten Übergangsregelung generell auf den Standpunkt stellt, dass es sich bei einer erneuten Verlängerung um eine “Neueinstellung“ handelt, welches für die Stadt Hagen als Nothaushaltskommune nicht zulässig ist. Er verweist auf den interfraktionellen Vorschlag bezüglich dieses Themas. Sollte dieser im Anschluss so beschlossen werden, macht er die Zusage, dass er sich nochmals sehr intensiv bei der Bezirksregierung einsetzen wird, eine Lösung für die 13 Mitarbeiter der Übergangsregelung zu finden.
Frau K. ist ebenfalls Mitarbeiterin der Übergangsregelung. Sie erläutert, dass
sie als Mutter Verantwortung übernehmen und tragen wollte. Es gab bei
Ausbildungsbeginn eine Beschlusslage, nachdem die Übernahme garantiert wurde.
Aufgrund dessen hat sie sich für den Abbruch ihres Studiums und für die
Ausbildung bei der Stadt entschieden. Sie kann nicht verstehen, weshalb dieser
Beschluss nun nicht mehr gelten soll, zumal
es für Beamte keinen Arbeitsmarkt gibt.
Herr Oberbürgermeister Dehm räumt
Verständnis für die Enttäuschung und persönliche Betroffenheit ein. Er erinnert
daran, dass die vorliegenden Rahmenbedingungen nicht frei gewählt sind. Herr
Oberbürgermeister Dehm versichert, dass mit der gebotenen Verantwortung
vorgegangen wird und sozialverträgliche Lösungen erarbeitet werden, wobei im
Einzelfall besondere persönliche Situationen berücksichtigt werden.
Herr H. ist Auszubildender der Stadt Hagen und hat im Sommer 2010 seine Abschlussprüfung.
Sein Lehrjahr hat ebenfalls bei Ausbildungsbeginn eine Einstellungszusage
erhalten, wenn sie mit den entsprechenden Noten die Prüfung bestehen.
Herr Oberbürgemeister Dehm verweist auf seine vorherige Antwort. Des
Weiteren wird im Rahmen der Diskussion des Tagesordnungspunktes 5.3 auf die
einzelnen Argumente eingegangen.
