24.06.2009 - 4 Regelmäßiger Bericht der Ausländerstelle über n...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Wegen der Verschiebung der Sitzung des Integrationsrates kann kein Vertreter der Ausländerbehörde teilnehmen. Herr Kühn verliest den folgenden Text, den Frau Thomzig ihm zugesandt hat.:

 

Bleiberecht

Die gesetzliche Altfallregelung nach § 104a / 104b Aufenthaltsgesetz läuft zum 31.12.2009 aus.

 

Zum Jahresende 2006 lebten in Hagen etwa 550 geduldete Ausländer, 480 davon im (kommunalen) Leistungsbezug. Aufgrund der 287 gestellten Anträge auf Bleiberecht wurden zunächst 220 Aufenthaltserlaubnisse auf Probe mit Ansprüchen auf ALG II und davon dann 53 Bleiberechte bis zum 31.12.2009 erteilt. Derzeit besitzen in Hagen lediglich noch 173 Ausländer eine Duldung.

 

Sofern die Bleiberechtler zum 01.01.2010 den Lebensunterhalt in der Vergangenheit nicht überwiegend aus eigener Erwerbstätigkeit gesichert haben, fallen sie wieder in die Ausreisepflicht und damit bis zur Entscheidung über ihre Rückführung in den Leistungsbezug nach AsylbLG zurück.

 

Dem deutschen Bundestag liegt der Entwurf eines zustimmungspflichtigen Änderungsgesetzes vor, nach dem der Stichtag zunächst um ein Jahr verschoben werden soll, um dann in der nächsten Legislaturperiode das Bleiberecht nochmals zu überarbeiten. Der Innenausschuss empfahl am 18.06.2009 jedoch die Ablehnung des Gesetzentwurfes.

 

ePässe

Die Umstellung der bisherigen deutschen Reiseausweise für Ausländer in solche mit biometrischen Merkmalen (Fingerabdrücke und Lichtbild auf integriertem Chip) wird in Hagen voraussichtlich annähernd fristgemäß zum 29.06.2009 erfolgen. Pässe nach altem Recht können noch bis 25.06.2009 beantragt werden, Dokumente nach neuem Recht voraussichtlich ab 01.07.2009.

 

Das Innenministerium NRW hat in der vergangenen Woche die Einschränkungen zur Ausstellung von Reiseausweisen an kosovarische Staatsangehörige gelockert, da die Konsularabteilung in Berlin voraussichtlich erst im Herbst die Arbeit aufnehmen wird.

 

Die Ausfertigung der Pässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin und dauert zurzeit 3 bis 4 Wochen.

 

Integrationskurs-Prüfungen

Zum 01.07.2009 wird der neue „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) als Abschlussprüfung in Integrationskursen eingesetzt. Der DTZ löst die bisherige Zertifikat-Deutsch-Prüfung ab.

Der Test wurde durch das Goethe-Institut und die TELC-GmbH im Auftrag des Bundesministeriums des Innern entwickelt.

Diese Prüfung ist an den Bedürfnissen der Zielgruppe ausgerichtet und mit dem neuen Rahmencurriculum für Integrationskurse abgestimmt. Gemessen wird Sprachkompetenz auf den Niveaustufen A2 und B1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ – die Stufen, die bisher nur durch die Prüfungen „Zertifikat Deutsch“ und „Start Deutsch 2“ als Kursabschlussprüfungen nachgewiesen wurden.

Neu am „Deutsch-Test für Zuwanderer“ ist, dass mit einer Prüfung zwei Niveaustufen abgedeckt werden. In jeden Prüfungsteil – Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen – können die Teilnehmenden entweder die Stufe A2 oder B1 erreichen. Auf dem Zertifikat wird das Ergebnis differenziert dargestellt. Der Prüfling muss sich jetzt nicht mehr entscheiden, ob er gleich an der B1-Prüfung oder erst an einer A2-Prüfung teilnimmt.

Für die Einbürgerung und die Niederlassungserlaubnis ist die Stufe B1 erforderlich.

Durch die Ausländerbehörde zum Integrationskurs verpflichtete Teilnehmer erfüllen ihre Verpflichtung bereits mit Bestehen der A2 Prüfung.

 

Fahrtkosten für Integrationskursteilnehmer

Wenn Teilnehmer zum Integrationskurs fahren müssen, können sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Fahrtkostenzuschuss beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen sie auch alle Fahrtkosten erstattet. Bei der Antragstellung für den Fahrtkostenzuschuss hilft der Integrationskursträger.

Für Kurse, die nach dem 30.06.2009 starten, wird es eine weitere Neuerung geben:

In einem Kooperationsmodell werden die Kursträger die erforderlichen Fahrtkosten zu Beginn jedes Moduls an die Teilnehmer auszahlen. Die langen Wartezeiten und das Vorstrecken der Kosten wird zukünftig (zunächst in einem Erprobungszeitraum) entfallen.

 

Auf die Frage von Herrn Tuncyürek, welche Träger zur Zeit Integrationskurse in Hagen anbieten, zählt Herr Kühn die ihm bekannten Institutionen, wie z. B. Diakonisches Werk, VHS, Caritas, AWO, Euro- Schulen und Prisma auf. Er verweist zusätzlich auf die offizielle Liste der zugelassenen Träger, die sich im Internet auf der Seite des BAMF findet. Um Konkrete Informationen zu den einzelnen Hagener Kursen zu finden, empfiehlt er die Seite integration – hagen.de, die im Rahmen des KOMM IN NRW Projektes eingerichtet wurde.

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Beschluss:

 

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