24.06.2009 - 4 Regelmäßiger Bericht der Ausländerstelle über n...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Integrationsrates
- Datum:
- Mi., 24.06.2009
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Wegen der Verschiebung der Sitzung des Integrationsrates kann kein Vertreter der Ausländerbehörde teilnehmen. Herr Kühn verliest den folgenden Text, den Frau Thomzig ihm zugesandt hat.:
Bleiberecht
Die gesetzliche
Altfallregelung nach § 104a / 104b Aufenthaltsgesetz läuft zum 31.12.2009 aus.
Zum
Jahresende 2006 lebten in Hagen etwa 550 geduldete Ausländer, 480 davon im
(kommunalen) Leistungsbezug. Aufgrund der 287 gestellten Anträge auf
Bleiberecht wurden zunächst 220 Aufenthaltserlaubnisse auf Probe mit Ansprüchen
auf ALG II und davon dann 53 Bleiberechte bis zum 31.12.2009 erteilt. Derzeit
besitzen in Hagen lediglich noch 173 Ausländer eine Duldung.
Sofern
die Bleiberechtler zum 01.01.2010 den Lebensunterhalt in der Vergangenheit
nicht überwiegend aus eigener Erwerbstätigkeit gesichert haben, fallen sie
wieder in die Ausreisepflicht und damit bis zur Entscheidung über ihre
Rückführung in den Leistungsbezug nach AsylbLG zurück.
Dem
deutschen Bundestag liegt der Entwurf eines zustimmungspflichtigen
Änderungsgesetzes vor, nach dem der Stichtag zunächst um ein Jahr verschoben
werden soll, um dann in der nächsten Legislaturperiode das Bleiberecht nochmals
zu überarbeiten. Der Innenausschuss empfahl am 18.06.2009 jedoch die Ablehnung
des Gesetzentwurfes.
ePässe
Die
Umstellung der bisherigen deutschen Reiseausweise für Ausländer in solche mit
biometrischen Merkmalen (Fingerabdrücke und Lichtbild auf integriertem Chip)
wird in Hagen voraussichtlich annähernd fristgemäß zum 29.06.2009 erfolgen.
Pässe nach altem Recht können noch bis 25.06.2009 beantragt werden, Dokumente
nach neuem Recht voraussichtlich ab 01.07.2009.
Das
Innenministerium NRW hat in der vergangenen Woche die Einschränkungen zur
Ausstellung von Reiseausweisen an kosovarische Staatsangehörige gelockert, da
die Konsularabteilung in Berlin voraussichtlich erst im Herbst die Arbeit
aufnehmen wird.
Die
Ausfertigung der Pässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin und dauert
zurzeit 3 bis 4 Wochen.
Integrationskurs-Prüfungen
Zum
01.07.2009 wird der neue „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) als
Abschlussprüfung in Integrationskursen eingesetzt. Der DTZ löst die bisherige
Zertifikat-Deutsch-Prüfung ab.
Der
Test wurde durch das Goethe-Institut und die TELC-GmbH im Auftrag des
Bundesministeriums des Innern entwickelt.
Diese
Prüfung ist an den Bedürfnissen der Zielgruppe ausgerichtet und mit dem neuen
Rahmencurriculum für Integrationskurse abgestimmt. Gemessen wird
Sprachkompetenz auf den Niveaustufen A2 und B1 des „Gemeinsamen
europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ – die Stufen, die bisher
nur durch die Prüfungen „Zertifikat Deutsch“ und „Start
Deutsch 2“ als Kursabschlussprüfungen nachgewiesen wurden.
Neu
am „Deutsch-Test für Zuwanderer“ ist, dass mit einer Prüfung zwei
Niveaustufen abgedeckt werden. In jeden Prüfungsteil – Hören, Lesen,
Schreiben und Sprechen – können die Teilnehmenden entweder die Stufe A2
oder B1 erreichen. Auf dem Zertifikat wird das Ergebnis differenziert
dargestellt. Der Prüfling muss sich jetzt nicht mehr entscheiden, ob er gleich
an der B1-Prüfung oder erst an einer A2-Prüfung teilnimmt.
Für
die Einbürgerung und die Niederlassungserlaubnis ist die Stufe B1 erforderlich.
Durch
die Ausländerbehörde zum Integrationskurs verpflichtete Teilnehmer erfüllen
ihre Verpflichtung bereits mit Bestehen der A2 Prüfung.
Fahrtkosten für Integrationskursteilnehmer
Wenn Teilnehmer
zum Integrationskurs fahren müssen, können sie beim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge einen Fahrtkostenzuschuss beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen
bekommen sie auch alle Fahrtkosten erstattet. Bei der Antragstellung für den
Fahrtkostenzuschuss hilft der Integrationskursträger.
Für
Kurse, die nach dem 30.06.2009 starten, wird es eine weitere Neuerung geben:
In
einem Kooperationsmodell werden die Kursträger die erforderlichen Fahrtkosten
zu Beginn jedes Moduls an die Teilnehmer auszahlen. Die langen Wartezeiten und
das Vorstrecken der Kosten wird zukünftig (zunächst in einem
Erprobungszeitraum) entfallen.
Auf
die Frage von Herrn Tuncyürek, welche Träger zur Zeit Integrationskurse in
Hagen anbieten, zählt Herr Kühn die ihm bekannten Institutionen, wie z. B.
Diakonisches Werk, VHS, Caritas, AWO, Euro- Schulen und Prisma auf. Er verweist
zusätzlich auf die offizielle Liste der zugelassenen Träger, die sich im
Internet auf der Seite des BAMF findet. Um Konkrete Informationen zu den
einzelnen Hagener Kursen zu finden, empfiehlt er die Seite integration – hagen.de,
die im Rahmen des KOMM IN NRW Projektes eingerichtet wurde.
