12.05.2009 - 2 Konjunkturpaket II

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Stüwer führt kurz in das Thema ein und bittet die Verwaltung darzulegen, nach welchen Kriterien diese Zusammenstellung erfolgt sei und aus welchen Gründen bestimmte Maßnahmen, die vom Ausschuss gewünscht worden seien, nicht aufgenommen werden konnten.

 

Herr Schwemin teilt mit, dass aufgrund des nun vorliegenden Förderbescheides des Landes das in der Vorlage aufgeführte Maßnahmenpaket vorgeschlagen werde. Dabei entfielen auf die Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur 17,5 Mill. Euro und auf den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur 9,1 Mill. Euro. Es bestehe keine gegenseitige Deckungsfähigkeit, insgesamt betrage der Zuschuss 26,6 Mill. Euro. Der Anlage II seien alle Maßnahmen zu entnehmen, die seitens der Stadt angemeldet und bei denen die Förderbedingungen geprüft worden seien. Sodann erläutert er den Verfahrensablauf und die Förderbedingungen. Er weist darauf hin, dass die nicht förderungsfähigen Maßnahmen ab S. 8 aufgelistet seien. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, dass bei entsprechender Änderung des Grundgesetzes einige dieser Maßnahmen in den Förderbereich fallen könnten. Es gehe beim Konjunkturpaket darum, kurzfristig Maßnahmen beauftragen zu können. Der Förderzeitraum sei streng eingegrenzt, nämlich 2009 und 2010. In 2011 müsse die abschließende Abrechnung vorliegen, sonst könnten Rückforderungsansprüche auf die Stadt Hagen zukommen.

 

Weiter erklärt Herr Schwemin, dass ihm die Frage, warum bestimmte Kindertagesstätten, die angemeldet worden seien, nicht in das Programm aufgenommen wurden, bekannt sei. Die Verwaltung habe die förderfähigen Maßnahmen überprüft und festgestellt, dass in diesem Bereich nicht die geforderte kurzfristige Auftragsvergabe möglich sei.     

 

Sodann führt er aus, der Beschlussvorschlag enthalte 16 Mill. Euro aus dem Fördergebiet Schulinfrastruktur. Im Prinzip könne hier die komplette Liste abgearbeitet werden. Diese liege deshalb sofort beplanbar vor, da die Investitionsstauliste des letzten Jahres nun dazu dienen könne, dass diese Maßnahmen abgewickelt werden könnten. Es sei eine Kostenreserve von ca. 1,5 Mill. Euro eingeplant, da sich die Stadt Hagen aufgrund der Haushaltslage keine Überschreitung der Kosten leisten könne. Stelle sich heraus, dass diese Mittel nicht benötigt würden, könnten sie zeitnah für andere Maßnahmen verwendet werden.

 

Herr Schwemin erläutert dann den Vorschlag zum Investitionsschwerpunkt Infrastruktur. Dort seien konkrete Vorschläge genannt, wobei der politische Wunsch bestehe, das Tierheim Hasselstraße und die Ischelandhalle in das Programm aufzunehmen. Zurzeit (ohne Grundgesetzänderung) wäre der Ausbau der Ischelandhalle nicht förderfähig. Falls keine Gesetzesänderung erfolge, würden die energetische Fassadensanierung des Theaters und der Bauhof Hohenlimburg/Lennetal in den Maßnahmenkatalog aufgenommen. Für die Kostenüberschreitung gebe es hier einen geringeren Betrag, was dadurch bedingt sei, dass nicht so viele Mittel zur Verfügung stünden.

 

Herr Strüwer führt aus, da von einer Grundgesetzänderung praktisch ausgegangen werden könne, er Überlegungen der Verwaltung vermisse, die eine oder andere Maßnahme zurückzustellen und noch einmal in einen Abwägungsprozess zu treten.

 

Herr Schwemin erklärt, dass kurzfristig die Konjunktur angekurbelt werden solle. Daher habe die Verwaltung Vorschläge unterbreitet, die kurzfristig umsetzbar seien. Bei Änderung des Art. 104 b GG blieben die Vorschläge unter Punkt 1 auf jeden Fall bestehen, lediglich aus dem Bereich 2 müssten dann Baumaßnahmen gestrichen und durch andere Maßnahmen ersetzt werden. Politisch entschieden sei der Ausbau der Ischelandhalle und der Bau des Tierheims, so dass vom vorhandenen Volumen nur 4 Mill. Euro für weitere Maßnahmen dann noch zur Verfügung stünden. Wegen der Notwendigkeit der kurzfristigen Umsetzung sei der vorliegende Vorschlag unterbreitet worden.

 

Herr Reinke meint, dass an der Liste noch gearbeitet werden müsse und es Dinge gebe, die sinnvoller seien als z. B. der Bau eines Bauhofs. Die Entscheidung des HFA und des Rates stehe ja noch aus. Er möchte die Interessen des Ausschusses gewahrt wissen und schlägt daher folgende Ergänzung des Beschlussvorschlages vor:

Punkt 1 und Punkt 2 blieben, Punkt 3 werde geändert und solle lauten:

 

Aus den Reserveposten (1,6 Mill.) und aus noch evtl. vorzunehmenden Rückstellungen soll nach der Entscheidung über die Grundgesetzänderung des Art. 104 b GG neu gewichtet und überprüft werden, inwieweit u. a. die vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Maßnahmen für die Anmeldung zum Konjunkturprogramm II aufgenommen werden können. Entsprechende Kostenermittlungen sind den politischen Gremien als Entscheidungsgrundlage vorzulegen.

 

Der alte Punkt 3 könne Punkt 4 werden, und zwar unverändert.

 

Herr Decker verweist darauf, dass bei der Vorstellung des Konjunkturprogramms noch nicht klar gewesen sei, wie die Förderung aussehe und welche Kriterien anzuwenden seien. Es solle sich aber um zusätzliche Maßnahmen handeln. Das Tierheim sei bereits im Haushalt enthalten und sowohl das Tierheim als auch der Bauhof würden zu Folgekosten führen. Durch das Programm solle der Haushalt jedoch entlastet werden. Daher stelle sich für ihn die Frage, ob diese Maßnahmen tatsächlich genehmigt würden. Er fügt hinzu, dass mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht der größtmögliche Nutzen erzielt werde.

 

Herr Schwemin erklärt, der Bauhof Lennetal sei nur als Maßnahme genannt für den Fall, dass eine Änderung des Grundgesetzes nicht vorgenommen werde. Bei Änderung des Grundgesetzes werde dieses Geld für die Ischelandhalle benötigt.

Der Bau des Tierheims sei von der Bezirksregierung abgelehnt worden, so dass die Maßnahme nicht habe durchgeführt werden können. Jetzt sei es eine neue Maßnahme, die hier gefördert werden könne.

Da der alte Bauhof einer anderen Nutzung zugeführt werden könne, bestehe tatsächlich eine Entlastungswirkung. Die Entlastungswirkung sei im Übrigen per Kostenrechnung nachzuweisen. Gelinge das nicht, käme eine Förderung nicht in Betracht. In diesem Fall werde die Politik umgehend unterrichtet, um ggf. über andere Maßnahmen entscheiden zu können.

 

Herr Schwemin teilt weiter mit, dass es sich bei den unter Punkt 1 genannten Maßnahmen laut Gesetz um energetische Maßnahmen handeln müsse. Diese energetischen Sanierungen führten in der Tat zur Entlastung künftiger Haushalte.

 

Herr Goldbach erläutert, man sei zunächst davon ausgegangen, dass es sich bei Maßnahmen der frühkindlichen Infrastruktur nur um energetische Maßnahmen handeln dürfe und man daher zwei Kindertagesstätten genannt habe. Inzwischen stehe jedoch fest, dass auch andere Maßnahmen gefördert werden könnten, so dass es Nachmeldungen an die GWH gegeben habe, allerdings mit dem Nachteil, dass keine Planungen und Schätzungen vorlägen.

 

Frau Klos-Eckermann unterstützt den Antrag von Herrn Reinke, möchte ihn sogar noch erweitern um den Satz, dass die Verwaltung gebeten werde, vorliegende, schon bekannte Maßnahmen zügig zu überplanen, damit sie ins Programm aufgenommen werden könnten.

 

Die Kostenrechnung sei in seinem Vorschlag bereits enthalten, teilt Herr Reinke mit.

 

Herr Feldhaus bittet um Auskunft, ob die im zweiten Teil genannten Kindergärten, die ohne Beträge dargestellt worden seien, bei Beschlussfassung über die vorgelegte Planung nicht zum Zuge kämen. Herr Schwemin bestätigt dies.

 

Zu den Ausführungen von Herrn Goldbach teilt er noch mit, dass es richtig sei, dass bei Änderung des Grundgesetzes auch Maßnahmen förderfähig würden, die nicht energetisch seien, jedoch nicht aus dem Bereich 1, sondern aus dem Bereich 2 - Investitionsschwerpunkt Infrastruktur, aus dem Bereich der 9 Mill. Euro. Maßnahmen könnten damit nicht verschoben werden. Weiter führt Herr Schwemin aus, dass die Verwaltung für das Konjunkturprogramm kein zusätzliches Personal zur Verfügung habe. Die Investitionsstauliste, die die GWH in der nächsten Zeit abzuarbeiten habe, müsse mit dem gleichen Personal bewältigt werden, das nun auch noch die Mittel des Konjunkturprogramms zu verausgaben habe. Es liege auf der Hand, dass nicht mal eben Planungen nachgeschoben werden könnten. Weitere Planungen seien ein Kapazitätsproblem.

 

Herr Strüwer erklärt, er sei verwundert über Planungen und Kostenschätzungen, von denen die Politik bisher nichts gewusst habe, z. B. Bauhof Lennetal. Es sei nicht zu beanstanden, dass im Bereich energetischer Maßnahmen und Bildungsinfrastruktur entsprechende Maßnahmen vorbereitet worden seien, letztendlich sei aber zu wenig Luft gelassen worden, um eine ausgewogenere Verteilung der Mittel vornehmen zu können. Er bemängelt, dass die Verwaltung der Politik keinen Spielraum lasse. Er hoffe aber auf den HFA und Rat, die noch Bewegung in die Sache bringen könnten.

 

Frau Köppen begrüßt den Vorschlag, die von Herrn Reinke vorgeschlagene Beschlussfassung noch zu erweitern. Sie hofft, dass auch Maßnahmen aus den Bereichen der freien Träger genannt werden können.

 

Herr Schledorn verweist darauf, dass der Bundesgesetzgeber ausdrücklich festgelegt habe, dass die frühkindlichen Bildungseinrichtungen einen Schwerpunkt bilden sollten, dies sei in Hagen aber nicht zu erkennen. Bei der Mitteilung, man müsse den 55 Mill. Euro starken Investitionsstau abarbeiten, stelle er sich die Frage, was Städte, die einen solchen Stau nicht hätten, nunmehr machten. Die Arbeitsweise entspreche nicht den vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Möglichkeiten.

 

Herr Dr. Schmidt erläutert, dass die jetzt im Ausschuss geführte Diskussion ebenfalls im Verwaltungsvorstand geführt worden sei. Es sei aber zu einer anderen Entscheidung gekommen. Die Investitionsstauliste habe im Übrigen nichts mit dem Konjunkturprogramm zu tun. In vielen Bereichen heiße es in der Vorlage: Herstellung eines funktionsgerechten Standards. Dabei habe man nicht daran gedacht, Mittel für Energiesparmaßnahmen zu bekommen. Dies habe in vielen Fällen Neu- und Nachkalkulationen erfordert. So etwas habe es im Kindergartenbereich nicht gegeben. Daher sei im Verwaltungsvorstand die Entscheidung gefallen, wegen der dringenden Beschlusslage beplante Maßnahmen durchzuführen. Da es die im Kindergartenbereich nicht gegeben habe, sei dieser Bereich nun weggefallen.

 

Herr Reinke stellt klar, ihm sei durchaus bewusst, wie der Bauhof einzuordnen sei. Er sei sich ziemlich sicher, dass die Liste nicht so beschlossen werde. Er meint, sein Beschlussvorschlag sei ausreichend und umfasse alles, was dazu vorgetragen worden sei. 

 

Herr Strüwer führt aus, dass er hoffe, dass die Verwaltung auch eine inhaltliche Gewichtung vornehme und nicht nur eine energetische. Er fordert eine Prioritätenliste solcher Maßnahmen, die dringend und erfolgreich seien.

 

Herr Dr. Schmidt erklärt dazu, dass es um baufachliche Abschätzungen gehe. Diese könnten nicht ohne Unterstützung der GWH geleistet werden. Das Personal stehe aber dafür nicht zur Verfügung.

 

Herr Strüwer meint, es gebe sicherlich Maßnahmen auf die zutreffe, dass die Kosten nicht mehr rechtzeitig ermittelt werden könnten. Allerdings gebe es zu verschiedenen Maßnahmen wie z. B. Kinderspielplatz Drostenhof ausreichenden Vorlauf über die Höhe der Kosten. Diese Maßnahme könne also in das Programm aufgenommen werden. Das gleiche gelte für die Grundausstattung der Spielplätze, für die Sanierungsmaßnahmen der gemeindenahen Therapie etc. Er bitte daher darum, bereits diskutierte Maßnahmen zu gewichten und doch noch aufzunehmen. Dabei sei klar, dass es nur einige Maßnahmen sein könnten. Sodann stellt er den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

1.      Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen der Prioritätenliste realisiert werden und der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt werden.

2.      Die notwendigen Planungsaufträge werden in Auftrag gegeben. Bei der Maßnahme Ischeland wird der Planungsauftrag zur Sanierung und Erweiterung erteilt.
Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG) wird aufgefordert, die vertraglich zugesicherten 170 Stellplätze in dem neuen Parkhaus herzustellen (s. Vorlage Drucksachen-Nr.: 0253/2008 vom 12.03.2008).

3.      Aus den Reserveposten (1,6 Mill.) und aus noch evtl. vorzunehmenden Rückstellungen soll nach der Entscheidung über die Grundgesetzänderung des Art. 104 b GG neu gewichtet und überprüft werden, inwieweit u.a. die vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Maßnahmen für die Anmeldung zum Konjunkturprogramm II aufgenommen werden können. Entsprechende Kostenermittlungen sind den politischen Gremien als Entscheidungsgrundlage vorzulegen.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, über die weitere Entwicklung kontinuierlich zu berichten und damit auch eine Veränderung der Priorität darzustellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

      

 

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Anlagen zur Vorlage

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