11.05.2009 - 3.2 Bebauungsplan Nr. 3/89 (452), Teil IGewerbegebi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Berichterstatter: Herr Grothe

 

Herr Grothe informiert die Bezirksvertreter über einen Ortstermin, der heute mit dem Antragsteller stattgefunden habe. Im Zuge der Verhandlung sei die Verwaltung zu dem Entschluss gekommen, einen Discounter zuzulassen, da der Antragsteller als Option Parkflächen für die Fa. Hawker in Aussicht gestellt habe.

 

Herr Grothe ändert die Begründung der Vorlage so, dass ein Discounter zugelassen werde, mit dem Ziel, Ersatzflächen für die Fa. Hawker zu bekommen. Eine wesentliche Begründung für die Einleitung des Verfahrens sei jedoch die verkehrliche Erschließung des gesamten Bereiches in alle Richtungen.

 

An der anschließenden Aussprache beteiligen sich die Herren Glaeser und Löwenstein, sowie für die Verwaltung Herr Grothe und Herr Schädel.

 

Auf den Wunsch von Herrn Glaeser, das gesamte Gebiet, auch mit Schlachthofgelände und SEWAG-Fläche in einem Guss zu beplanen, kündigt Herr Schädel eine Ausweitung des gesamten Plangebietes bis nach Haspe an. Zu diesem Zwecke werde eine längerfristige Planung beabsichtigt. Änderungen des Flächennutzungsplanes und des Gebietsentwicklungsplanes seien geplant und müssten umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang erläutert Herr Schädel, dass mit dem Tage der Kommunalwahl die Zuständigkeit für den Gebietsentwicklungsplan von der Bezirksregierung auf den Regionalverband Ruhr (RVR) übergehe und damit zeitliche Verzögerungen in der Bearbeitung, eingeplant werden müssten.

Neuplanungen zum Schlachthofgelände seien nicht beabsichtigt.

 

Herr Glaeser bringt zum Ausdruck, dass für die Bezirksvertretung die Entwicklung für Wehringhausen bei der Entscheidung im Vordergrund stehe.

Er stellt fest, dass eine Änderung der Begründung zur Kenntnis genommen werde und lässt über die insoweit geänderte Vorlage abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 3/89 (452), Teil 1 – Gewerbegebiet Berliner Straße/Rehsieper Weg.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen – Mitte und ist durch Signatur im Plan im Maßstab 1: 500 eindeutig definiert.

 

Das Plangebiet umfasst den nördlichen Teilbereich der Rehstraße, einschließlich Brückenbauwerk, einen Teilbereich der Wehringhauser Straße und die westlich angrenzenden Flurstücke 37, 38, 39, 40, 41 und 264.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung der Änderung soll im zweiten Halbjahr 2009 erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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