24.03.2009 - 2 Betriebsformänderung Theater/Orchesterhier: Ric...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Zunächst möchte Herr Gerbersmann den Inhalt der Vorlage kurz zusammenfassen. Es seien hier die Erfahrungen anderer Kommunen mit jeweils unterschiedlichen Betriebsformen noch einmal schriftlich zusammengefasst worden, über die Herr Schöne bereits in den vergangenen Sitzungen berichtet habe.

 

An dieser Stelle erinnert Herr Gerbersmann noch einmal daran, dass der Ursprung der Überlegungen, das Theater in eine andere Rechtsform zu überführen, nicht das Sparpaket des Mentors war, sondern das erste Actori-Gutachten. Ziel sei gewesen, das Theater durch eine andere Betriebsform in seiner Handlungsweise nach dem Budgetprinzip flexibler wirtschaften zu lassen.

 

Es gebe einige ganz konkrete Punkte, die die anderen Theater dazu bewogen haben, zu einer neuen Organisationsform zu kommen, die aber auch in Hagen eine Rolle spielen. Dabei sei besonders das Wirtschaftsjahr hervorzuheben, das für das Theater bezogen auf das Haushaltsjahr ausgesprochen unglücklich sei. Der zweite Punkt sei das Thema Flexibilität innerhalb der Haushaltspositionen. Auch darüber habe man hier im KWA bereits ausgiebig diskutiert.

 

Außerdem enthalte die Vorlage noch einmal die Sparbeschlüsse, die im Raume stehen, auf die man jetzt nicht eingehen müsse. Weiterhin enthalte die Vorlage die Fragestellungen, die beleuchtet worden sind. Die Auswertungen dieser Prämissen finde man in den Anlagen zur Vorlage.  

 

Letztlich empfehle die Verwaltung einen Richtungsbeschluss zu fassen, der dann weiter klein zu arbeiten sei, nämlich das Theater in eine Stiftung umzuwandeln. Die Stiftung habe hinsichtlich der Betriebssicherheit des Theaters für die kommenden Jahre Vorteile gegenüber der GmbH, so ermögliche sie die Abkopplung von bestimmten Prozessen innerhalb der Verwaltung und sie eröffne die Möglichkeit einer privaten oder öffentlichen Zustiftung.

 

Er möchte noch einmal deutlich sagen, dass nicht beabsichtigt wird, eine Stiftung mit ausreichendem Stiftungsstock zu gründen, aus dem dann das Theater dauerhaft finanziert werden kann. Ein solch ausreichender Stiftungsstock stehe nicht zur Verfügung.

Es werde auch weiterhin notwendig sein, dass die Stadt Hagen sich verpflichtet, dauerhaft einen noch zu beratenden Zuschuss zu einem solchen Stiftungsmodell hinzuzugeben.

Man erwarte nach Rücksprache mit den anderen Häusern auch nicht, dass sich allein durch die Umorganisation der Betriebsform eine wesentliche Einsparvorgabe erreichen lässt. Man werde daher nicht umhin kommen, in Zusammenhang mit dem Actori-Gutachten II zu entscheiden, wie viel Zuschüsse das Theater zukünftig bekommen soll. Dieser Zuschuss sollte dann auch für einen gewissen Zeitraum fixiert werden, damit das Theater Planungssicherheit habe.

 

Frau Kramps hält die Vorbemerkungen von Herrn Gerbersmann für ausreichend und bittet jetzt noch Fragen zu stellen, ehe man in die Diskussion einsteigen wird.

 

Vorab möchte Herr Schöne noch einige Bemerkungen einbringen.

Die Verwaltung habe nun der Beschlusslage des KWA vom 10.12.08 entsprechend die gewünschten Dinge und Kriterien noch in die Vorlage eingearbeitet. Auch die Forderungen des Personalrates seien hier aufgearbeitet worden.

 

Zusammenfassend bleibe festzustellen, dass die „zunehmende Finanzierung durch private Geldgeber“, „bleibende Verpflichtung der Stadt für das Theater“, „langfristige Bestandssicherheit und Liquidität“ und „größte Akzeptanz beim Personal“  die Auswahlkriterien waren, um festzustellen, welche dieser dargestellten Gesellschaftsformen für den Bereich des Theater die meisten Voraussetzungen erfüllen. Im Ergebnis sei das an erster Stelle die Betriebsform der Stiftung.

Eine der Grundvoraussetzungen sei gewesen, den Zuschuss, den das Theater bekommt, durch eine Betriebsformänderung im Laufe der Zeit abzuschmelzen. Die Stiftung biete den Vorteil, sowohl Sponsorengelder für bestimmte Maßnahmen einzusetzen und auf der anderen Seite auch durch die Zustiftungen auf Dauer gesehen ein Kapital zu erwirtschaften und die entsprechenden Erträge für die Maßnahmen des Theaters einzusetzen. Durch Steigerung der Zustiftung  könne man dann im Laufe der Zeit den städtischen Zuschuss senken.

 

Frau Kramps fragt nach, ob die Änderung der Organisationsform auch eine Qualitätssteigerung zur Folge habe und ob dies untersucht worden sei.

Das wird von Herrn Schöne verneint.

 

Herr Sondermeyer hat sein Augenmerk auf die Ausführungen des Gesamtpersonalrates, die heute hier ausgelegt wurden, gerichtet. Aus seiner Sicht gebe es nur ein einziges Argument für eine Änderung der Organisationsform und das sei die Umstellung des Haushaltsjahres.

Man habe sich in seiner Fraktion auch ausführlich mit dem Einsparpotenzial beschäftigt und sei zu dem Schluss gekommen, dass Einsparungen nur mittel - oder langfristig erzielt werden können. Seine Fraktion habe erhebliche Zweifel, ob die Änderung der Organisationsform überhaupt Sinn mache, daher tendiere die Fraktion Die Linke. dazu, eine Veränderung nicht mehr zu unterstützen, sondern die Organisationsform so zu belassen wie sie ist.

Außerdem stelle sich die Frage, welchen Einfluss die Politik bei einer Stiftung überhaupt noch habe. Bezüglich der Sponsoren habe er Zweifel, woher die Sponsoren unter dem Aspekt der Wirtschaftskrise überhaupt noch kommen sollen, gerade wenn es wie beim Theater um Millionenbeträge gehe.

 

Die Position Der Grünen möchte Herr Fritzsche noch einmal herausstellen. Für seine Fraktion sei es das Wichtigste, das Theater lebensfähig zu erhalten. Für Die Grünen gehe das nur mit dem Ballett, dies habe auch das Actori-Gutachten gezeigt. Ohne das Ballett gebe es einen Tod des Theaters auf Raten. Er möchte noch einmal betonen, dass Die Grünen seinerzeit den Ratsbeschluss, bis zum 30.06.09 durch eine Rechtsformänderung eine Einsparung von 500.000 € zu erzielen, nicht mitgetragen haben. Man habe das Damoklesschwert der Schließung des Balletts eben nicht gewollt.

 

Die Beratungsfolge zeige, dass das Zeitfenster immer enger werde.

Er plädiere dafür, noch einmal darüber nachzudenken, diese Frist zu verlängern, um der Erarbeitung der Rechtsformänderung mehr Zeit einzuräumen.

Zu dem Personalratspapier möchte er noch sagen, dass er hinsichtlich der Einsparungen in weiten Teilen der Darstellung des Gesamtpersonalrates folgen kann, diese Einsparungen werde es nämlich durch die Rechtsformänderung nicht geben.

Wenn sich heute hier abzeichne, dass ein zusätzlicher Beratungsbedarf bestehe, plädiere er nachhaltig dafür, das Zeitfenster noch einmal zu öffnen, um dem Gesamtprozess mehr Zeit einzuräumen.

Ihm sei nicht klar, wie bei Verabschiedung der Vorlage im April in den acht Wochen bis zum Ratsbeschluss ein tragfähiges Konzept erarbeitet werden kann, das auch Grundlage dafür sein könne, das Ballett zu erhalten.

 

Nun möchte er noch einige Sachfragen anschließen.

  1. wie kann die städtische Bezuschussung des Theaterbetriebes in den unterschiedlichen Rechtsformen, vorrangig bei der Stiftung, erfolgen?
  2. welche externen Hilfen werden benötigt?
  3. sind Sie der Auffassung, dass in der verbleibenden Zeit wirklich ein tragfähiges Modell erarbeitet werden kann?
  4. welche Gespräche hat es mit der Personalvertretung bisher gegeben?
  5. lassen sich die Mehrkosten beziffern, die bei einer Rechtsformänderung in eine Stiftung kurzfristig entstehen?
  6. welche Einsparungen sehen Sie mittel- und langfristig bei Änderung der Rechtsform?

 

Letztendlich möchte Herr Fritzsche von der Theaterleitung wissen, welche Rechtsform sie selber favorisiert.

 

Herr Röspel möchte sich nahtlos dem Beitrag von Herrn Fritzsche anschließen. Man habe heute gehört, das Hauptmotiv für eine Rechtsformänderung sei eigenständiges und verantwortliches Wirtschaften, Flexibilität in der Personalplanung und Planungssicherheit insgesamt für das Theater. Dies werde von seiner Fraktion unterstützt. 

Er ist der Meinung, man sollte konsequent an der Umwandlung des Theaters in eine Stiftung weiterarbeiten.

Auf der anderen Seite gebe es aber den Ratsbeschluss vom Juni 2008. Er möchte stellvertretend für die CDU-Fraktion hier beantragen, den Rat zu bitten, diesen Ratsbeschluss auszusetzen und zu modifizieren unter Maßgabe von Actori II.

Das heiße, man müsse von dem Zeitfenster 30.06.09 wegkommen. Dann müsse man in Ruhe im Rahmen der Umwandlung in eine andere Rechtsform und unter Einbeziehung von Actori II sehen, wie man das Theater in seiner Gänze mit dem Ballett in eine sichere Zukunft führen könne.

Alle Politiker seien aufgefordert mitzumachen, um das Theater für die Bürger der Stadt Hagen zu sichern und in eine sichere Zukunft zu führen.

 

Herr Jobst hält fest, man müsse beleuchten, was die Rechtsformänderung für die Stadt Hagen bringt und was bringt sie für das Theater.

Den bisherigen Beiträgen habe er entnommen, dass der Übergang des Theaters von der derzeitigen Form in eine Stiftung mit externer Beratung durchgeführt werden soll. Dies sei mit Kosten verbunden. Er möchte wissen, wie viel Geld die Stadt in die Hand nehmen muss, um diese Umwandlung durchzuführen.

Die Aussagen über mittel - bis langfristige Einsparungen seien sehr vage. Man könne zur Zeit gar nicht genau sagen, ob die Umwandlung langfristig für die Finanzen der Stadt irgendwelche Vorteile bringe, kurzfristig sei sie mit Kosten verbunden.

 

Die wesentlichen Vorteile seien die Verbesserung der inneren Organisationsstruktur und der verbesserte Ablauf innerhalb des Theaters. Man müsse nun abwägen, was einem das bessere Wirtschaften des Theaters wert sei und ob man das dafür erforderliche Geld in die Hand nehmen wolle oder nicht.

 

Dem Vortrag von Herrn Röspel und von Herrn Fritzsche möchte sich Herr Millhoff im Wesentlichen anschließen.

Er möchte noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass das Theater aus eigener Kraft in relativ kurzer Zeit Ratsbeschlüsse mit Personaleinsparungen umgesetzt hat. Auch der Betrag von 500.000 €, um den es immer wieder gehe, sei eigentlich bereits umgesetzt worden. Man müsse endlich Lösungen finden, um Ruhe in die Angelegenheit zu bringen und dem Theater einen Weg zu zeigen, wie es weitergeht.

 

Herr Gerbersmann führt nun an Herrn Sondermeyer gerichtet noch einmal aus, welche Vorteile die Änderung der Rechtsform bringt und geht erneut ausführlich auf die Anpassung des Haushaltsjahres an das Spielzeitjahr ein.

 

Zum Bereich Personalflexibilität möchte er klarstellen, dass es zukünftig eine stringente Verabredung mit der Politik und der Aufsichtsbehörde geben wird, wie der Personalhaushalt ohne oder nur mit einem ganz begrenzten Kontingent externer Einstellungen zu bewirtschaften ist. Dann werde es fortlaufend Diskussionen darüber geben, wie denn das Theater da hinein passe, denn ein Theater stelle naturgemäß ständig extern ein.

 

Die Einflussnahme der Politik auf externe Organisationen sei selbstverständlich möglich, dies sei eine Frage von Satzungen und von Beteiligungen in den Aufsichtsgremien. Man habe mit externen Organisationen bereits Erfahrungen gemacht und dabei festgestellt, dass der Einfluss der Politik ausreichend ist und auch funktioniert.

 

Zum Stichwort „Beteiligung des Personalrates“ betont Herr Gerbersmann, es gehe hier um die Richtungsentscheidung, nicht um die konkrete Gründungsentscheidung. Wenn es soweit sei, werde es ganz intensive Gespräche mit dem Personalrat geben.  

 

Die Auffassung des Personalrates, dass es gar keine externe Betriebsform geben soll, weil die dargestellten Vorteile nicht ausreichend seien, teile er nicht. Die organisatorischen Vorteile lassen es für sinnvoll erscheinen, eine andere Organisationsform zu wählen.

 

Die Fragen von Herrn Röspel und Herrn Fritzsche, ob es möglich sei, innerhalb so kurzer Zeit ein tragfähiges Modell für eine Stiftung zu entwickeln und auch noch die Grundlagen für die Erhaltung des Balletts zu schaffen, könne er nur mit einem deutlichen „Nein“ beantworten.

Er möchte ergänzend sagen, dass es auch in einem Jahr nicht möglich sein wird, Sponsoren zu finden, die bereit sind, über einen längeren Zeitraum hinweg zusätzlich einen Betrag von 500.000 € zu geben.

An dieser Stelle möchte er ganz deutlich darauf hinweisen, dass es nicht möglich sein wird, diesen Betrag ohne spürbare Auswirkungen einzusparen.

 

Auch ein Actori II - Gutachten werde solche Modelle nicht aufzeigen, die Richtungsentscheidung müsse der Rat der Stadt Hagen treffen.

Er sehe letztlich beim Modell der Stiftung mehr Transparenz, kürzere Entscheidungswege und flexiblere Entscheidungen.

 

Herr Schöne geht auf die vorhin aufgetretenen Fragen ein.

Zum Zuschussverfahren innerhalb einer Stiftung erklärt er, es werde ein Betriebskostenzuschuss vereinbart, der dann in den entsprechenden Raten an die Theaterinstitution ausgezahlt wird und dann buchführungtechnisch abgewickelt wird.

Wenn man eine eigene Buchführung im Rahmen der Stiftung habe, könne man auch eine theaterspezifische Kostenrechnung aufbauen, die man jetzt in dieser Form im NKF nicht habe.

Er erklärt erneut ausführlich, wie wichtig es ist, dass Wirtschaftsjahr mit der Spielzeit übereinstimmt.

 

Zur Errichtung einer Stiftung  bedarf es der Genehmigung der Stiftungsaufsicht (Regierungspräsident) und gleichzeitig auch der obersten Finanzbehörde (Oberfinanzdirektion). Beide Institutionen sind unabhängig von einander und müssen im Rahmen der Stiftung einen Gleichklang haben. Alle diese Dinge zu berücksichtigen, führe dazu, dass ein Zeitfenster von zwei Monaten nicht einzuhalten sei, es sei eher von einer Zeitspanne von einem Jahr auszugehen.

 

Wenn man tiefer in die Satzungsgestaltung, in die Haftungsbegrenzung, in die Genehmigungsverfahren und steuerlichen Fragen eindringen wolle, müsse man einen Wirtschaftsprüfer mit einbeziehen. Dies werde natürlich auch Kosten verursachen, die er jetzt nicht beziffern könne.

 

Zur politischen Einflussnahme im Bereich einer Stiftung ergänzt Herr Schöne, dass es neben dem Stiftungsvorstand noch den Stiftungsrat gebe. Dieser werde in erster Linie mit den Vertretern des Rates der Stadt besetzt, somit sei der Einfluss der Politik gewahrt.

 

Frau Kramps betont noch einmal, dass der KWA ja nun mit dieser Vorlage eine weitreichende Richtungsentscheidung treffen soll, die auch Auswirkungen auf das Personal haben wird. Sie frage sich nun, warum der Personalrat bei einer so wichtigen Entscheidungsfindung nicht von Anfang an mit eingebunden wurde.

Außerdem heiße es in der Vorlage immer wieder „größte Akzeptanz beim Personal“, sie frage sich, wie denn diese Akzeptanz beim Personal eigentlich gemessen wurde. Sie hätte sich gewünscht, dass der Personalrat von Anfang an mit am Tisch gewesen wäre, dann hätte man die Dinge bis hierhin einvernehmlich regeln können.

 

Herr Schöne antwortet, bereits bei den Vorarbeiten des Arbeitskreises für die Vorlage vom 10.12.08, in der die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen gegenübergestellt werden sollten, seien Vertreter des Gesamtpersonalrates und des Personalrates des Theaters beteiligt gewesen.

Am 10.12.08 habe der KWA dann den Auftrag gegeben, diese Vorlage um die Erfahrungsberichte der Gemeinden anzureichern, die bereits in andere Rechtsformen überführt worden sind.

Zu den Erfahrungen könne er sagen, dass natürlich nur die Erfahrungswerte der Kommunen untersucht  werden konnten, die bereits mit diesen Rechtsformen umgehen. Erfahrungen der Hagener Mitarbeiter konnten somit naturgemäß nicht mit einfließen.

Der Vorlage sei auch zu entnehmen, dass nach der Richtungsentscheidung durch die Politik natürlich die Personalvertretungen intensiv in die weitere Entwicklung mit eingebunden werden sollen.

 

Auch Frau Suda sieht in der Vorlage zunächst eine Hilfestellung dafür, in welche Richtung sich die Politik begeben soll, für eine endgültige Festlegung sei die Vorlage zu pauschal. Herr Fritzsche habe ja auch schon entsprechende Zusatzfragen formuliert. Diese Fragen und auch andere, z.B. Haftungsfragen oder auch die Frage, ob es schon Stifter gebe, müssten noch beantwortet werden, ehe man eine Entscheidung trifft.

Daher mache sie den Vorschlag, diese Sitzung als 1. Lesung zu betrachten und die Fragen, die heute noch aufgetaucht sind, möglichst schriftlich zu beantworten.

 

Außerdem möchte sie auf den Antrag von Herrn Röspel zurückkommen, sie bittet, den Antrag noch einmal vorzutragen und ihn heute zu beschließen.

 

Herr Brandau hält fest, hinsichtlich der Beteiligung des Personalrates gebe es möglicherweise eine unterschiedliche Wahrnehmung. Sicherlich sei man im letzten Jahr zu Gesprächen eingeladen worden. Die Ergebnisse dieser Gespräche haben dazu geführt, dass der Personalrat bereits für die Dezember-Sitzung des KWA’s eine Stellungnahme abgegeben habe, in der deutlich gemacht wurde, dass die Vor- und Nachteile der verschiedenen Betriebsformen noch nicht nachvollziehbar dargestellt worden sind.

Nun solle heute eine Richtungsentscheidung getroffen werden mit der Absicht, eine Stiftung einzurichten. Über diese Absicht habe der Personalrat erst durch die Einladung zum KWA Kenntnis bekommen. Man hätte sich gewünscht, vor Erstellung der Vorlage intensiver mit eingebunden zu werden. Er denke, dies könne noch nachgeholt werden, sein Wunsch wäre, auch über die anderen Modelle gemeinsam noch einmal intensiver zu diskutieren.

 

In diesen Gesprächen müsse auch noch einmal deutlich gemacht werden, ob eine Stiftung überhaupt möglich sei. In der Gemeindeordnung heiße es, eine Stiftung könne nur eingerichtet werden, wenn der Zweck nicht in einer anderen Betriebsform erreicht werden könne. Dies sei aus Sicht der Personalvertretung auch noch nicht ausreichend dargelegt worden.

 

Diesen Wunsch kann Frau Kramps sehr gut nachvollziehen und möchte ihn kräftig unterstützen.

 

Herr Gerbersmann möchte beantworten, warum man die Organisationsform einer Stiftung gewählt hat. Ein wichtiger Grund dafür sei ganz klar die Möglichkeit der Zustiftung. Das Modell, dass Dritte dauerhaft Vermögen für den Betrieb des Theaters zur Verfügung stellen, funktioniere nur in einer Stiftung.

An Frau Suda gerichtet teilt Herr Gerbersmann auch mit, dass es noch keinen konkreten Sponsoren gebe. Allerdings seien Gespräche mit führenden Wirtschaftsvertretern dieser Stadt geführt worden und dort habe man signalisiert, dass dieses Stiftungsmodell vorteilhaft gesehen wird.

 

Er hat Verständnis dafür, dass noch Fragen offen sind, allerdings bittet er dann darum, diese Fragen von den Fraktionen schriftlich stellen zu lassen, damit die Verwaltung Klarheit habe, in welchen Bereichen noch gearbeitet werden muss. Er bittet, sich darauf zu verständigen, diese Fragen vor den Osterferien zu stellen, damit Zeit für eine weitere Bearbeitung bleibt.

 

Herr Dr. Fischer resümiert, die stille Hoffnung, die viele gehabt haben, nämlich durch eine Betriebsformänderung einen kräftigen Betrag einzusparen, tendiere nun wohl gegen Null. Insofern sei die Vorlage vom Ergebnis her ernüchternd.

Andererseits habe Herr Schöne klar gemacht, dass die Form einer Stiftung für die Verwaltung schon eine deutliche Erleichterung wäre und dass die Möglichkeit einer Zustiftung den Zuschussbedarf des Theaters senke.

Herr Röspel habe vorhin aber auch einen Zusammenhang sehr deutlich gemacht und davor dürfe man nicht kneifen. Er habe deutlich gemacht, dass die Dinge mit der Zukunft des Balletts im Zusammenhang stehen.

Herr Dr. Fischer meint, es sollte heute die deutliche Botschaft vom KWA ausgehen, dass das Theater in der Form, in der es heute existiert, erhalten bleiben muss. Damit müssten auch alle hier Beteiligten in die eigenen Fraktionen gehen.

 

Frau Kramps bittet nun Herrn Röspel, seinen Antrag noch einmal vorzulesen.

 

Herr Röspel verliest nun erneut den Antrag der CDU-Fraktion: „Der KWA  bittet den Rat, den Ratsbeschluss von Juni 2008 auszusetzen und zu modifizieren, unter Maßgabe des Actori II -Gutachtens im Rahmen der Betriebsformänderung.“

 

Herr Fritzsche fragt nach, ob die Dinge nun erst einmal auf einen bestimmten Zeitraum hin aufgeschoben werden sollen und dann ein Gesamtbeschluss über den zukünftigen Zuschuss für das Theater unter Maßgabe des Actori II –Gutachtens verbunden mit einer entsprechenden Rechtsformänderung herbeigeführt werden soll.

 

Das wird von Herrn Röspel bestätigt.

 

Herr Fritzsche stellt nun fest, das könne er jederzeit mittragen.

 

Frau Kramps lässt nun darüber abstimmen, dass diese Vorlage heute als 1. Lesung betrachtet wird. Damit ist man einstimmig einverstanden.

Nun wird der Antrag von Herrn Röspel noch einmal verlesen.

 

Herr Sondermeyer schlägt den Zusatz „…im Rahmen einer möglichen Betriebsformänderung“ vor, damit sind alle einverstanden.

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Beschluss:

 

Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss vertagt den Beratungsgegenstand und betrachtet die Beratung als 1. Lesung.

 

Antrag der CDU-Fraktion:

 

Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss bittet den Rat, den Ratsbeschluss von Juni 2008 auszusetzen und zu modifizieren, unter Maßgabe des Actori 2- Gutachtens im Rahmen einer möglichen Betriebsformänderung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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