24.03.2009 - 2 Betriebsformänderung Theater/Orchesterhier: Ric...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Di., 24.03.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 46 Theater Hagen/Philharmonisches Orchester Hagen
- Bearbeitung:
- Claudia Spiegel
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zunächst möchte Herr Gerbersmann den
Inhalt der Vorlage kurz zusammenfassen. Es seien hier die Erfahrungen anderer
Kommunen mit jeweils unterschiedlichen Betriebsformen noch einmal schriftlich
zusammengefasst worden, über die Herr Schöne bereits in den vergangenen
Sitzungen berichtet habe.
An dieser Stelle erinnert Herr Gerbersmann
noch einmal daran, dass der Ursprung der Überlegungen, das Theater in eine
andere Rechtsform zu überführen, nicht das Sparpaket des Mentors war, sondern
das erste Actori-Gutachten. Ziel sei gewesen, das Theater durch eine andere
Betriebsform in seiner Handlungsweise nach dem Budgetprinzip flexibler wirtschaften
zu lassen.
Es gebe einige ganz konkrete Punkte, die die anderen Theater dazu bewogen
haben, zu einer neuen Organisationsform zu kommen, die aber auch in Hagen eine
Rolle spielen. Dabei sei besonders das Wirtschaftsjahr hervorzuheben, das für
das Theater bezogen auf das Haushaltsjahr ausgesprochen unglücklich sei. Der
zweite Punkt sei das Thema Flexibilität innerhalb der Haushaltspositionen. Auch
darüber habe man hier im KWA bereits ausgiebig diskutiert.
Außerdem enthalte die Vorlage noch einmal die Sparbeschlüsse, die im
Raume stehen, auf die man jetzt nicht eingehen müsse. Weiterhin enthalte die
Vorlage die Fragestellungen, die beleuchtet worden sind. Die Auswertungen
dieser Prämissen finde man in den Anlagen zur Vorlage.
Letztlich empfehle die Verwaltung einen Richtungsbeschluss zu fassen, der
dann weiter klein zu arbeiten sei, nämlich das Theater in eine Stiftung
umzuwandeln. Die Stiftung habe hinsichtlich der Betriebssicherheit des Theaters
für die kommenden Jahre Vorteile gegenüber der GmbH, so ermögliche sie die
Abkopplung von bestimmten Prozessen innerhalb der Verwaltung und sie eröffne
die Möglichkeit einer privaten oder öffentlichen Zustiftung.
Er möchte noch einmal deutlich sagen, dass nicht beabsichtigt wird, eine
Stiftung mit ausreichendem Stiftungsstock zu gründen, aus dem dann das Theater
dauerhaft finanziert werden kann. Ein solch ausreichender Stiftungsstock stehe
nicht zur Verfügung.
Es werde auch weiterhin notwendig sein, dass die Stadt Hagen sich
verpflichtet, dauerhaft einen noch zu beratenden Zuschuss zu einem solchen
Stiftungsmodell hinzuzugeben.
Man erwarte nach Rücksprache mit den anderen Häusern auch nicht, dass
sich allein durch die Umorganisation der Betriebsform eine wesentliche
Einsparvorgabe erreichen lässt. Man werde daher nicht umhin kommen, in Zusammenhang
mit dem Actori-Gutachten II zu entscheiden, wie viel Zuschüsse das Theater
zukünftig bekommen soll. Dieser Zuschuss sollte dann auch für einen gewissen
Zeitraum fixiert werden, damit das Theater Planungssicherheit habe.
Frau Kramps hält die
Vorbemerkungen von Herrn Gerbersmann für ausreichend und bittet jetzt
noch Fragen zu stellen, ehe man in die Diskussion einsteigen wird.
Vorab möchte Herr Schöne noch einige Bemerkungen einbringen.
Die Verwaltung habe nun der Beschlusslage des KWA vom 10.12.08
entsprechend die gewünschten Dinge und Kriterien noch in die Vorlage
eingearbeitet. Auch die Forderungen des Personalrates seien hier aufgearbeitet
worden.
Zusammenfassend bleibe festzustellen, dass die „zunehmende
Finanzierung durch private Geldgeber“, „bleibende Verpflichtung der
Stadt für das Theater“, „langfristige Bestandssicherheit und
Liquidität“ und „größte Akzeptanz beim Personal“ die Auswahlkriterien waren, um festzustellen,
welche dieser dargestellten Gesellschaftsformen für den Bereich des Theater die
meisten Voraussetzungen erfüllen. Im Ergebnis sei das an erster Stelle die
Betriebsform der Stiftung.
Eine der Grundvoraussetzungen sei gewesen, den Zuschuss, den das Theater
bekommt, durch eine Betriebsformänderung im Laufe der Zeit abzuschmelzen. Die
Stiftung biete den Vorteil, sowohl Sponsorengelder für bestimmte Maßnahmen
einzusetzen und auf der anderen Seite auch durch die Zustiftungen auf Dauer
gesehen ein Kapital zu erwirtschaften und die entsprechenden Erträge für die
Maßnahmen des Theaters einzusetzen. Durch Steigerung der Zustiftung könne man dann im Laufe der Zeit den städtischen
Zuschuss senken.
Frau Kramps fragt nach, ob
die Änderung der Organisationsform auch eine Qualitätssteigerung zur Folge habe
und ob dies untersucht worden sei.
Das wird von Herrn Schöne verneint.
Herr Sondermeyer hat sein
Augenmerk auf die Ausführungen des Gesamtpersonalrates, die heute hier
ausgelegt wurden, gerichtet. Aus seiner Sicht gebe es nur ein einziges Argument
für eine Änderung der Organisationsform und das sei die Umstellung des
Haushaltsjahres.
Man habe sich in seiner Fraktion auch ausführlich mit dem Einsparpotenzial
beschäftigt und sei zu dem Schluss gekommen, dass Einsparungen nur mittel -
oder langfristig erzielt werden können. Seine Fraktion habe erhebliche Zweifel,
ob die Änderung der Organisationsform überhaupt Sinn mache, daher tendiere die
Fraktion Die Linke. dazu, eine Veränderung nicht mehr zu unterstützen, sondern
die Organisationsform so zu belassen wie sie ist.
Außerdem stelle sich die Frage, welchen Einfluss die Politik bei einer
Stiftung überhaupt noch habe. Bezüglich der Sponsoren habe er Zweifel, woher
die Sponsoren unter dem Aspekt der Wirtschaftskrise überhaupt noch kommen
sollen, gerade wenn es wie beim Theater um Millionenbeträge gehe.
Die Position Der Grünen möchte Herr Fritzsche noch einmal
herausstellen. Für seine Fraktion sei es das Wichtigste, das Theater
lebensfähig zu erhalten. Für Die Grünen gehe das nur mit dem Ballett, dies habe auch das Actori-Gutachten gezeigt. Ohne
das Ballett gebe es einen Tod des Theaters auf Raten. Er möchte noch einmal
betonen, dass Die Grünen seinerzeit den Ratsbeschluss, bis zum 30.06.09 durch
eine Rechtsformänderung eine Einsparung von 500.000 € zu erzielen, nicht
mitgetragen haben. Man habe das Damoklesschwert der Schließung des Balletts
eben nicht gewollt.
Die Beratungsfolge zeige, dass das Zeitfenster immer enger werde.
Er plädiere dafür, noch einmal darüber nachzudenken, diese Frist zu
verlängern, um der Erarbeitung der Rechtsformänderung mehr Zeit einzuräumen.
Zu dem Personalratspapier möchte er noch sagen, dass er hinsichtlich der
Einsparungen in weiten Teilen der Darstellung des Gesamtpersonalrates folgen
kann, diese Einsparungen werde es nämlich durch die Rechtsformänderung nicht
geben.
Wenn sich heute hier abzeichne, dass ein zusätzlicher Beratungsbedarf
bestehe, plädiere er nachhaltig dafür, das Zeitfenster noch einmal zu öffnen,
um dem Gesamtprozess mehr Zeit einzuräumen.
Ihm sei nicht klar, wie bei Verabschiedung der Vorlage im April in den
acht Wochen bis zum Ratsbeschluss ein tragfähiges Konzept erarbeitet werden
kann, das auch Grundlage dafür sein könne, das Ballett zu erhalten.
Nun möchte er noch einige Sachfragen anschließen.
- wie kann die
städtische Bezuschussung des Theaterbetriebes in den unterschiedlichen
Rechtsformen, vorrangig bei der Stiftung, erfolgen?
- welche externen
Hilfen werden benötigt?
- sind Sie der
Auffassung, dass in der verbleibenden Zeit wirklich ein tragfähiges Modell
erarbeitet werden kann?
- welche
Gespräche hat es mit der Personalvertretung bisher gegeben?
- lassen sich die
Mehrkosten beziffern, die bei einer Rechtsformänderung in eine Stiftung
kurzfristig entstehen?
- welche
Einsparungen sehen Sie mittel- und langfristig bei Änderung der Rechtsform?
Letztendlich möchte Herr Fritzsche von der
Theaterleitung wissen, welche Rechtsform sie selber favorisiert.
Herr Röspel möchte sich nahtlos dem Beitrag von Herrn Fritzsche anschließen.
Man habe heute gehört, das Hauptmotiv für eine Rechtsformänderung sei
eigenständiges und verantwortliches Wirtschaften, Flexibilität in der
Personalplanung und Planungssicherheit insgesamt für das Theater. Dies werde
von seiner Fraktion unterstützt.
Er ist der Meinung, man sollte konsequent an der
Umwandlung des Theaters in eine Stiftung weiterarbeiten.
Auf der anderen Seite gebe es aber den
Ratsbeschluss vom Juni 2008. Er möchte stellvertretend für die CDU-Fraktion
hier beantragen, den Rat zu bitten, diesen Ratsbeschluss auszusetzen und zu
modifizieren unter Maßgabe von Actori II.
Das heiße, man müsse von dem Zeitfenster 30.06.09
wegkommen. Dann müsse man in Ruhe im Rahmen der Umwandlung in eine andere
Rechtsform und unter Einbeziehung von Actori II sehen, wie man das Theater in
seiner Gänze mit dem Ballett in eine sichere Zukunft führen könne.
Alle Politiker seien aufgefordert mitzumachen, um
das Theater für die Bürger der Stadt Hagen zu sichern und in eine sichere
Zukunft zu führen.
Herr Jobst hält fest, man müsse beleuchten, was die Rechtsformänderung für die
Stadt Hagen bringt und was bringt sie für das Theater.
Den bisherigen Beiträgen habe er entnommen, dass
der Übergang des Theaters von der derzeitigen Form in eine Stiftung mit
externer Beratung durchgeführt werden soll. Dies sei mit Kosten verbunden. Er
möchte wissen, wie viel Geld die Stadt in die Hand nehmen muss, um diese
Umwandlung durchzuführen.
Die Aussagen über mittel - bis langfristige
Einsparungen seien sehr vage. Man könne zur Zeit gar nicht genau sagen, ob die
Umwandlung langfristig für die Finanzen der Stadt irgendwelche Vorteile bringe,
kurzfristig sei sie mit Kosten verbunden.
Die wesentlichen Vorteile seien die Verbesserung
der inneren Organisationsstruktur und der verbesserte Ablauf innerhalb des
Theaters. Man müsse nun abwägen, was einem das bessere Wirtschaften des
Theaters wert sei und ob man das dafür erforderliche Geld in die Hand nehmen
wolle oder nicht.
Dem Vortrag von Herrn Röspel und von Herrn
Fritzsche möchte sich Herr Millhoff im Wesentlichen anschließen.
Er möchte noch einmal eindringlich darauf
hinweisen, dass das Theater aus eigener Kraft in relativ kurzer Zeit
Ratsbeschlüsse mit Personaleinsparungen umgesetzt hat. Auch der Betrag von
500.000 €, um den es immer wieder gehe, sei eigentlich bereits umgesetzt
worden. Man müsse endlich Lösungen finden, um Ruhe in die Angelegenheit zu
bringen und dem Theater einen Weg zu zeigen, wie es weitergeht.
Herr Gerbersmann führt nun an Herrn Sondermeyer gerichtet
noch einmal aus, welche Vorteile die Änderung der Rechtsform bringt und geht
erneut ausführlich auf die Anpassung des Haushaltsjahres an das Spielzeitjahr
ein.
Zum Bereich Personalflexibilität möchte er
klarstellen, dass es zukünftig eine stringente Verabredung mit der Politik und
der Aufsichtsbehörde geben wird, wie der Personalhaushalt ohne oder nur mit
einem ganz begrenzten Kontingent externer Einstellungen zu bewirtschaften ist.
Dann werde es fortlaufend Diskussionen darüber geben, wie denn das Theater da
hinein passe, denn ein Theater stelle naturgemäß ständig extern ein.
Die Einflussnahme der Politik auf externe
Organisationen sei selbstverständlich möglich, dies sei eine Frage von
Satzungen und von Beteiligungen in den Aufsichtsgremien. Man habe mit externen
Organisationen bereits Erfahrungen gemacht und dabei festgestellt, dass der Einfluss
der Politik ausreichend ist und auch funktioniert.
Zum Stichwort „Beteiligung des
Personalrates“ betont Herr Gerbersmann, es gehe hier um die
Richtungsentscheidung, nicht um die konkrete Gründungsentscheidung. Wenn es
soweit sei, werde es ganz intensive Gespräche mit dem Personalrat geben.
Die Auffassung des Personalrates, dass es gar
keine externe Betriebsform geben soll, weil die dargestellten Vorteile nicht
ausreichend seien, teile er nicht. Die organisatorischen Vorteile lassen es für
sinnvoll erscheinen, eine andere Organisationsform zu wählen.
Die Fragen von Herrn Röspel und Herrn
Fritzsche, ob es möglich sei, innerhalb so kurzer Zeit ein tragfähiges
Modell für eine Stiftung zu entwickeln und auch noch die Grundlagen für die
Erhaltung des Balletts zu schaffen, könne er nur mit einem deutlichen
„Nein“ beantworten.
Er möchte ergänzend sagen, dass es auch in einem
Jahr nicht möglich sein wird, Sponsoren zu finden, die bereit sind, über einen
längeren Zeitraum hinweg zusätzlich einen Betrag von 500.000 € zu geben.
An dieser Stelle möchte er ganz deutlich darauf
hinweisen, dass es nicht möglich sein wird, diesen Betrag ohne spürbare
Auswirkungen einzusparen.
Auch ein Actori II - Gutachten werde solche
Modelle nicht aufzeigen, die Richtungsentscheidung müsse der Rat der Stadt
Hagen treffen.
Er sehe letztlich beim Modell der Stiftung mehr
Transparenz, kürzere Entscheidungswege und flexiblere Entscheidungen.
Herr Schöne geht auf die vorhin aufgetretenen Fragen ein.
Zum Zuschussverfahren innerhalb einer Stiftung
erklärt er, es werde ein Betriebskostenzuschuss vereinbart, der dann in den
entsprechenden Raten an die Theaterinstitution ausgezahlt wird und dann
buchführungtechnisch abgewickelt wird.
Wenn man eine eigene Buchführung im Rahmen der Stiftung
habe, könne man auch eine theaterspezifische Kostenrechnung aufbauen, die man
jetzt in dieser Form im NKF nicht habe.
Er erklärt erneut ausführlich, wie wichtig es
ist, dass Wirtschaftsjahr mit der Spielzeit übereinstimmt.
Zur Errichtung einer Stiftung bedarf es der Genehmigung der
Stiftungsaufsicht (Regierungspräsident) und gleichzeitig auch der obersten
Finanzbehörde (Oberfinanzdirektion). Beide Institutionen sind unabhängig von
einander und müssen im Rahmen der Stiftung einen Gleichklang haben. Alle diese
Dinge zu berücksichtigen, führe dazu, dass ein Zeitfenster von zwei Monaten
nicht einzuhalten sei, es sei eher von einer Zeitspanne von einem Jahr
auszugehen.
Wenn man tiefer in die Satzungsgestaltung, in die
Haftungsbegrenzung, in die Genehmigungsverfahren und steuerlichen Fragen
eindringen wolle, müsse man einen Wirtschaftsprüfer mit einbeziehen. Dies werde
natürlich auch Kosten verursachen, die er jetzt nicht beziffern könne.
Zur politischen Einflussnahme im Bereich einer
Stiftung ergänzt Herr Schöne, dass es neben dem Stiftungsvorstand noch
den Stiftungsrat gebe. Dieser werde in erster Linie mit den Vertretern des
Rates der Stadt besetzt, somit sei der Einfluss der Politik gewahrt.
Frau Kramps betont noch einmal, dass der KWA ja nun mit dieser Vorlage eine weitreichende
Richtungsentscheidung treffen soll, die auch Auswirkungen auf das Personal
haben wird. Sie frage sich nun, warum der Personalrat bei einer so wichtigen
Entscheidungsfindung nicht von Anfang an mit eingebunden wurde.
Außerdem heiße es in der Vorlage immer wieder
„größte Akzeptanz beim Personal“, sie frage sich, wie denn diese
Akzeptanz beim Personal eigentlich gemessen wurde. Sie hätte sich gewünscht,
dass der Personalrat von Anfang an mit am Tisch gewesen wäre, dann hätte man die
Dinge bis hierhin einvernehmlich regeln können.
Herr Schöne antwortet, bereits bei den Vorarbeiten des Arbeitskreises für die Vorlage
vom 10.12.08, in der die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen gegenübergestellt
werden sollten, seien Vertreter des Gesamtpersonalrates und des Personalrates
des Theaters beteiligt gewesen.
Am 10.12.08 habe der KWA dann den Auftrag
gegeben, diese Vorlage um die Erfahrungsberichte der Gemeinden anzureichern, die
bereits in andere Rechtsformen überführt worden sind.
Zu den Erfahrungen könne er sagen, dass natürlich
nur die Erfahrungswerte der Kommunen untersucht
werden konnten, die bereits mit diesen Rechtsformen umgehen. Erfahrungen
der Hagener Mitarbeiter konnten somit naturgemäß nicht mit einfließen.
Der Vorlage sei auch zu entnehmen, dass nach der
Richtungsentscheidung durch die Politik natürlich die Personalvertretungen
intensiv in die weitere Entwicklung mit eingebunden werden sollen.
Auch Frau Suda sieht in der Vorlage
zunächst eine Hilfestellung dafür, in welche Richtung sich die Politik begeben
soll, für eine endgültige Festlegung sei die Vorlage zu pauschal. Herr
Fritzsche habe ja auch schon entsprechende Zusatzfragen formuliert. Diese
Fragen und auch andere, z.B. Haftungsfragen oder auch die Frage, ob es schon
Stifter gebe, müssten noch beantwortet werden, ehe man eine Entscheidung
trifft.
Daher mache sie den Vorschlag, diese Sitzung als
1. Lesung zu betrachten und die Fragen, die heute noch aufgetaucht sind, möglichst
schriftlich zu beantworten.
Außerdem möchte sie auf den Antrag von Herrn
Röspel zurückkommen, sie bittet, den Antrag noch einmal vorzutragen und ihn
heute zu beschließen.
Herr Brandau hält fest, hinsichtlich der Beteiligung des Personalrates gebe es möglicherweise
eine unterschiedliche Wahrnehmung. Sicherlich sei man im letzten Jahr zu
Gesprächen eingeladen worden. Die Ergebnisse dieser Gespräche haben dazu
geführt, dass der Personalrat bereits für die Dezember-Sitzung des KWA’s
eine Stellungnahme abgegeben habe, in der deutlich gemacht wurde, dass die Vor-
und Nachteile der verschiedenen Betriebsformen noch nicht nachvollziehbar
dargestellt worden sind.
Nun solle heute eine Richtungsentscheidung
getroffen werden mit der Absicht, eine Stiftung einzurichten. Über diese Absicht
habe der Personalrat erst durch die Einladung zum KWA Kenntnis bekommen. Man
hätte sich gewünscht, vor Erstellung der Vorlage intensiver mit eingebunden zu
werden. Er denke, dies könne noch nachgeholt werden, sein Wunsch wäre, auch
über die anderen Modelle gemeinsam noch einmal intensiver zu diskutieren.
In diesen Gesprächen müsse auch noch einmal
deutlich gemacht werden, ob eine Stiftung überhaupt möglich sei. In der
Gemeindeordnung heiße es, eine Stiftung könne nur eingerichtet werden, wenn der
Zweck nicht in einer anderen Betriebsform erreicht werden könne. Dies sei aus
Sicht der Personalvertretung auch noch nicht ausreichend dargelegt worden.
Diesen Wunsch kann Frau Kramps sehr gut nachvollziehen
und möchte ihn kräftig unterstützen.
Herr Gerbersmann möchte beantworten, warum man die
Organisationsform einer Stiftung gewählt hat. Ein wichtiger Grund dafür sei
ganz klar die Möglichkeit der Zustiftung. Das Modell, dass Dritte dauerhaft Vermögen
für den Betrieb des Theaters zur Verfügung stellen, funktioniere nur in einer
Stiftung.
An Frau Suda gerichtet teilt Herr Gerbersmann
auch mit, dass es noch keinen konkreten Sponsoren gebe. Allerdings seien
Gespräche mit führenden Wirtschaftsvertretern dieser Stadt geführt worden und
dort habe man signalisiert, dass dieses Stiftungsmodell vorteilhaft gesehen
wird.
Er hat Verständnis dafür, dass noch Fragen offen
sind, allerdings bittet er dann darum, diese Fragen von den Fraktionen
schriftlich stellen zu lassen, damit die Verwaltung Klarheit habe, in welchen
Bereichen noch gearbeitet werden muss. Er bittet, sich darauf zu verständigen,
diese Fragen vor den Osterferien zu stellen, damit Zeit für eine weitere
Bearbeitung bleibt.
Herr Dr. Fischer resümiert, die stille Hoffnung, die viele gehabt
haben, nämlich durch eine Betriebsformänderung einen kräftigen Betrag
einzusparen, tendiere nun wohl gegen Null. Insofern sei die Vorlage vom
Ergebnis her ernüchternd.
Andererseits habe Herr Schöne klar
gemacht, dass die Form einer Stiftung für die Verwaltung schon eine deutliche
Erleichterung wäre und dass die Möglichkeit einer Zustiftung den Zuschussbedarf
des Theaters senke.
Herr Röspel habe vorhin aber auch einen Zusammenhang sehr deutlich gemacht und davor
dürfe man nicht kneifen. Er habe deutlich gemacht, dass die Dinge mit der
Zukunft des Balletts im Zusammenhang stehen.
Herr Dr. Fischer meint, es sollte heute die deutliche Botschaft
vom KWA ausgehen, dass das Theater in der Form, in der es heute existiert,
erhalten bleiben muss. Damit müssten auch alle hier Beteiligten in die eigenen
Fraktionen gehen.
Frau Kramps bittet nun Herrn Röspel, seinen Antrag noch einmal vorzulesen.
Herr Röspel verliest nun erneut den Antrag der CDU-Fraktion: „Der KWA bittet den Rat, den Ratsbeschluss von Juni 2008 auszusetzen und zu modifizieren, unter Maßgabe des Actori II -Gutachtens im Rahmen der Betriebsformänderung.“
Herr Fritzsche fragt nach, ob die Dinge nun erst einmal auf einen bestimmten Zeitraum hin aufgeschoben werden sollen und dann ein Gesamtbeschluss über den zukünftigen Zuschuss für das Theater unter Maßgabe des Actori II –Gutachtens verbunden mit einer entsprechenden Rechtsformänderung herbeigeführt werden soll.
Das wird von Herrn Röspel bestätigt.
Herr Fritzsche stellt nun fest, das könne er jederzeit mittragen.
Frau Kramps lässt nun darüber abstimmen, dass diese Vorlage heute als 1. Lesung betrachtet wird. Damit ist man einstimmig einverstanden.
Nun wird der Antrag von Herrn Röspel noch einmal verlesen.
Herr
Sondermeyer schlägt den Zusatz „…im Rahmen einer möglichen Betriebsformänderung“ vor, damit sind alle
einverstanden.
Beschluss:
Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss vertagt den
Beratungsgegenstand und betrachtet die Beratung als 1. Lesung.
Antrag der CDU-Fraktion:
Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss bittet den
Rat, den Ratsbeschluss von Juni 2008 auszusetzen und zu modifizieren, unter
Maßgabe des Actori 2- Gutachtens im Rahmen einer möglichen
Betriebsformänderung.
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