27.08.2009 - 4 Umsetzung des "Bielefelder Modells" in Hagen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Seniorenbeirates
- Gremium:
- Seniorenbeirat
- Datum:
- Do., 27.08.2009
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Die Vorsitzende erteilt das Wort an Herrn Kärger, Geschäftsführer der
HGW.
Herr Kärger teilt mit, dass die HGW beabsichtigt, in Hagen das sogenannte
„Bielefelder Modell“ einzuführen. Er stellt Herrn Feinsleben
und Herrn Löhr von der Deutschen Mobilen Krankenhilfe vor, welche als Partner
der HGW für das Hagener Projekt gewonnen werden konnten.
Bei dem „Bielefelder Modell“ handelt es sich um eine
Kooperation zwischen einem Wohnungsunternehmen und einem ambulanten
Pflegedienst. Darin werden Pflegedienstleistungen für ältere Menschen in einem
bestehenden oder noch zu errichtenden Wohnquartier angeboten. Die Mieter bezahlen im Unterschied zu
betreuten Wohnformen neben dem Mietzins keine pauschalen Leistungen für die
Vorhaltung eines Pflegedienstes, sondern es wird nur die tatsächlich erbrachte
Pflege über abgerechnet. Entscheidend dabei ist die Einbindung des
Pflegedienstes in das Wohnquartier und die gegebene Nähe zu den Kunden. In
einer sogenannten „Kopfstelle“ des angebundenen Pflegedienstes ist
eine 24stündige Besetzung gewährleistet.
Der Pflegedienst hat somit die Möglichkeit, sich im Wohnquartier eine wirtschaftliche
Basis zu schaffen.
Mit Hilfe dieser „Kopfstelle“ sollen sich
Bewohnereigeninitiativen entwickeln. Hierfür werden Gemeinschaftsräume als
Treffpunkt vorgehalten. Der Pflegedienst soll die Kommunikation der Bewohner
anregen, unterstützen und für diese Ansprechpartner in allen sozialen Belangen
sein. In Bielefeld sind aus dieser Konstellation im Quartier Bewohnerinitiativen
wie Nachbarschaftshilfen, Bewohnertreffs, Cafés und gemeinsame Mittagstische
entstanden, welche die Bewohner in Eigeninitiative betreiben.
Durch die Förderung der Kommunikation, der gegenseitigen Hilfen und die
Nähe des Pflegedienstes verweilen die Bewohner deutlich länger in ihren
Wohnungen und Heimaufenthalte werden hinausgezögert. Vorteile ergeben sich auch
für den Vermieter, da die Mieter länger gebunden werden. Der angebundene
Pflegedienst profitiert von dem Vorteil, dass pflegerische Leistungen zeit- und
ortsnah erbracht werden können. Es besteht aber keine Verpflichtung der Mieter,
den im Quartier angesiedelten Pflegedienst in Anspruch nehmen zu müssen. Auch
andere Pflegedienste können dort ihre Leistungen erbringen. Jedoch nehmen nach
den Bielefelder Erfahrungen die Mieter den ortsansässigen Pflegedienst
bevorzugt in Anspruch.
Nachdem sich Aufsichtsrat und Mitarbeiter der HGW in Bielefeld von dem
Konzept haben überzeugen lassen, wurde im Rahmen einer Veranstaltung im Kulturhof
Emst das Hagener Projekt vorgestellt. Aus dem Kreis der potenziellen Pflegedienstleister
ist die Deutsche Mobile Krankenpflege als Partner der HGW hervorgegangen. Die Umsetzung ist im Stadtteil Emst
vorgesehen. Dort liegen in den vorhandenen Wohnungsbeständen der HGW
Voraussetzungen vor, die sich besonders für eine Umsetzung eignen. Die HGW ist
Eigentümerin eines größeren Wohnhauses mit 70 Wohneinheiten in der Cuno-Straße
110. Die Wohnungen bieten den Vorteil, dass sie barrierefrei zu erreichen sind
und nach Freizug barrierefrei umgestaltet werden. Die Bäder konnten aus
bautechnischen Gründen nicht
rollstuhlfahrergerecht ausgeführt werden. Dennoch eigne sich die Liegenschaft
für Menschen mit Behinderungen oder mit Pflegebedarf. Eine leerstehende
Parterrewohnung soll als
„Kopfstation“ für den Pflegedienst genutzt werden, um das Bielefelder
Modell in Hagen zu implementieren. Herr Kärger drückt die Hoffnung aus, dass
sich das Modell nach Bewährung auch in anderen Stadtteilen umsetzen lässt.
Im Anschluss stellt Herr Löhr anhand einer Power-Point-Präsentation das
Betreuungsmodell der Deutschen Mobilen Krankenhilfe e.V. als
Kooperationspartner der HGW im Detail vor. Das Hagener Konzept unterscheidet
sich lediglich in Teilbereichen vom Bielefelder Modell.
Das Beratungsbüro des Pflegedienstes fungiert als Pflegestützpunkt. Dem
sollen angegliedert sein eine sogenannte „Badewohnung“ und eine
Wohnung als Bewohnertreffpunkt. Diese Einrichtungen stehen grundsätzlich allen
Bewohnern des Viertels und anderen Interessenten zur Verfügung. Der
Betreuungsstützpunkt ist vierundzwanzig Stunden besetzt. Das Beratungsbüro bietet
Information und ist für die Koordination der Betreuungseinsätze zuständig.
Die sogenannte „Badewohnung“ ist mit Hilfsmitteln
ausgestattet und kann von Anwohnern genutzt werden, welche beim Baden der
professionellen Unterstützung bedürfen.
Der Bewohnertreffpunkt dient der Kontaktförderung und unterstützt
ehrenamtliches Engagement. Ziel ist es, durch rechtzeitige Assistenz eine
Heimaufnahme zu verhindern oder hinauszuzögern. Im Quartier sollen Gästezimmer
für Angehörige vorgehalten und auch Kurse für pflegende Angehörige durchgeführt
werden.
Für die Leistungen des Pflegestützpunktes wird keine Kostenpauschale
erhoben, sondern nach leistungsbezogener
Vergütung abgerechnet.
An der sich anschließenden Diskussion beteiligen sich Frau Opitz, Frau
Peters, Frau Sauerwein, Frau Verbeek, Herr Ensberg, Herr Hentschel, Herr
Kärger, Herr Klein, Herr Löhr und Herr
Verrieth.
Auf Anfrage macht Her Löhr deutlich, dass Angehörige die Möglichkeit
haben, in Gästezimmern zu wohnen. Es wird festgestellt, dass ein solches
Projekt bisher in Hagen noch nicht vorgehalten wird. Herr Kärger macht
deutlich, dass es sich bei dem Projekt um eine selbstbestimmte Wohnform
handelt, zu der niederschwellige Dienste wie Einkaufshilfen, Begleitdienste,
Hilfen bei Behördengängen etc. optional, aber nicht verpflichtend, zur
Verfügung gestellt werden. Frau Opitz
begrüßt dieses Projekt, weil das Betreuungsangebot in bereits bestehenden
Wohnquartieren von älteren und behinderten Menschen integriert wird. Frau
Peters macht den Unterschied des Projektes zu klassischen Einrichtungen des
Betreuten Wohnens deutlich. In diesen ist kein Pflegedienst vor Ort vorhanden, es werden nur die üblichen Bürozeiten
vorgehalten und für vorgehaltene Leistungen Pauschalen erhoben. Im Bielefelder
Modell agieren die Bewohner eigenständig,
unterhalten nachbarschaftliche Beziehungen und unterstützen sich gegenseitig.
Dem integrierten Dienstleister kommt dabei eine zentrale Funktion zu. Er muss
in der Lage sein, auf die Bedürfnisse der Bewohner einzugehen und deren
ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu begleiten.
Herr Kärger bittet den Beirat, das Projekt zu unterstützen. Zum
möglichen Projektbeginn sieht er sich
zurzeit nicht in der Lage, eine Aussage zumachen. Er weist auf ein weiteres
Projekt der HGW hin. In Zusammenarbeit mit dem Caritasverband ist in Emst ein
Projekt Betreutes Wohnen mit 47 Wohneinheiten für Senioren geplant.
Die Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen.
