27.08.2009 - 4 Umsetzung des "Bielefelder Modells" in Hagen ...

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Wortprotokoll

Die Vorsitzende erteilt das Wort an Herrn Kärger, Geschäftsführer der HGW.

Herr Kärger teilt mit, dass die HGW beabsichtigt, in Hagen das sogenannte

„Bielefelder Modell“ einzuführen. Er stellt Herrn Feinsleben und Herrn Löhr von der Deutschen Mobilen Krankenhilfe vor, welche als Partner der HGW für das Hagener Projekt gewonnen werden konnten.

 

Bei dem „Bielefelder Modell“ handelt es sich um eine Kooperation zwischen einem Wohnungsunternehmen und einem ambulanten Pflegedienst. Darin werden Pflegedienstleistungen für ältere Menschen in einem bestehenden oder noch zu errichtenden Wohnquartier angeboten. Die Mieter bezahlen im Unterschied zu betreuten Wohnformen neben dem Mietzins keine pauschalen Leistungen für die Vorhaltung eines Pflegedienstes, sondern es wird nur die tatsächlich erbrachte Pflege über abgerechnet. Entscheidend dabei ist die Einbindung des Pflegedienstes in das Wohnquartier und die gegebene Nähe zu den Kunden. In einer sogenannten „Kopfstelle“ des angebundenen Pflegedienstes ist eine  24stündige Besetzung gewährleistet. Der Pflegedienst hat somit die Möglichkeit, sich im Wohnquartier eine wirtschaftliche Basis zu schaffen.

Mit Hilfe dieser „Kopfstelle“ sollen sich Bewohnereigeninitiativen entwickeln. Hierfür werden Gemeinschaftsräume als Treffpunkt vorgehalten. Der Pflegedienst soll die Kommunikation der Bewohner anregen, unterstützen und für diese Ansprechpartner in allen sozialen Belangen sein. In Bielefeld sind aus dieser Konstellation im Quartier Bewohnerinitiativen wie Nachbarschaftshilfen, Bewohnertreffs, Cafés und gemeinsame Mittagstische entstanden, welche die Bewohner in Eigeninitiative betreiben.

Durch die Förderung der Kommunikation, der gegenseitigen Hilfen und die Nähe des Pflegedienstes verweilen die Bewohner deutlich länger in ihren Wohnungen und Heimaufenthalte werden hinausgezögert. Vorteile ergeben sich auch für den Vermieter, da die Mieter länger gebunden werden. Der angebundene Pflegedienst profitiert von dem Vorteil, dass pflegerische Leistungen zeit- und ortsnah erbracht werden können. Es besteht aber keine Verpflichtung der Mieter, den im Quartier angesiedelten Pflegedienst in Anspruch nehmen zu müssen. Auch andere Pflegedienste können dort ihre Leistungen erbringen. Jedoch nehmen nach den Bielefelder Erfahrungen die Mieter den ortsansässigen Pflegedienst bevorzugt in Anspruch.

 

Nachdem sich Aufsichtsrat und Mitarbeiter der HGW in Bielefeld von dem Konzept haben überzeugen lassen, wurde  im Rahmen einer Veranstaltung im Kulturhof Emst das Hagener Projekt vorgestellt. Aus dem Kreis der potenziellen Pflegedienstleister ist die Deutsche Mobile Krankenpflege als Partner der HGW hervorgegangen.  Die Umsetzung ist im Stadtteil Emst vorgesehen. Dort liegen in den vorhandenen Wohnungsbeständen der HGW Voraussetzungen vor, die sich besonders für eine Umsetzung eignen. Die HGW ist Eigentümerin eines größeren Wohnhauses mit 70 Wohneinheiten in der Cuno-Straße 110. Die Wohnungen bieten den Vorteil, dass sie barrierefrei zu erreichen sind und nach Freizug barrierefrei umgestaltet werden. Die Bäder konnten aus bautechnischen Gründen  nicht rollstuhlfahrergerecht ausgeführt werden. Dennoch eigne sich die Liegenschaft für Menschen mit Behinderungen oder mit Pflegebedarf. Eine leerstehende Parterrewohnung soll  als „Kopfstation“ für den Pflegedienst genutzt werden, um das Bielefelder Modell in Hagen zu implementieren. Herr Kärger drückt die Hoffnung aus, dass sich das Modell nach Bewährung auch in anderen Stadtteilen umsetzen lässt.

 

 

Im Anschluss stellt Herr Löhr anhand einer Power-Point-Präsentation das Betreuungsmodell der Deutschen Mobilen Krankenhilfe e.V. als Kooperationspartner der HGW im Detail vor. Das Hagener Konzept unterscheidet sich lediglich in Teilbereichen vom Bielefelder Modell.

Das Beratungsbüro des Pflegedienstes fungiert als Pflegestützpunkt. Dem sollen angegliedert sein eine sogenannte „Badewohnung“ und eine Wohnung als Bewohnertreffpunkt. Diese Einrichtungen stehen grundsätzlich allen Bewohnern des Viertels und anderen Interessenten zur Verfügung. Der Betreuungsstützpunkt ist vierundzwanzig Stunden besetzt. Das Beratungsbüro bietet Information und ist für die Koordination der Betreuungseinsätze zuständig.

Die sogenannte „Badewohnung“ ist mit Hilfsmitteln ausgestattet und kann von Anwohnern genutzt werden, welche beim Baden der professionellen Unterstützung bedürfen.

Der Bewohnertreffpunkt dient der Kontaktförderung und unterstützt ehrenamtliches Engagement. Ziel ist es, durch rechtzeitige Assistenz eine Heimaufnahme zu verhindern oder hinauszuzögern. Im Quartier sollen Gästezimmer für Angehörige vorgehalten und auch Kurse für pflegende Angehörige durchgeführt werden.

Für die Leistungen des Pflegestützpunktes wird keine Kostenpauschale erhoben, sondern nach  leistungsbezogener Vergütung abgerechnet.

An der sich anschließenden Diskussion beteiligen sich Frau Opitz, Frau Peters, Frau Sauerwein, Frau Verbeek, Herr Ensberg, Herr Hentschel, Herr Kärger, Herr Klein,  Herr Löhr und Herr Verrieth.

Auf Anfrage macht Her Löhr deutlich, dass Angehörige die Möglichkeit haben, in Gästezimmern zu wohnen. Es wird festgestellt, dass ein solches Projekt bisher in Hagen noch nicht vorgehalten wird. Herr Kärger macht deutlich, dass es sich bei dem Projekt um eine selbstbestimmte Wohnform handelt, zu der niederschwellige Dienste wie Einkaufshilfen, Begleitdienste, Hilfen bei Behördengängen etc. optional, aber nicht verpflichtend, zur Verfügung gestellt werden.  Frau Opitz begrüßt dieses Projekt, weil das Betreuungsangebot in bereits bestehenden Wohnquartieren von älteren und behinderten Menschen integriert wird. Frau Peters macht den Unterschied des Projektes zu klassischen Einrichtungen des Betreuten Wohnens deutlich. In diesen ist kein Pflegedienst vor Ort vorhanden,  es werden nur die üblichen Bürozeiten vorgehalten und für vorgehaltene Leistungen Pauschalen erhoben. Im Bielefelder Modell agieren die Bewohner eigenständig,  unterhalten nachbarschaftliche Beziehungen und unterstützen sich gegenseitig. Dem integrierten Dienstleister kommt dabei eine zentrale Funktion zu. Er muss in der Lage sein, auf die Bedürfnisse der Bewohner einzugehen und deren ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu begleiten.

Herr Kärger bittet den Beirat, das Projekt zu unterstützen. Zum möglichen  Projektbeginn sieht er sich zurzeit nicht in der Lage, eine Aussage zumachen. Er weist auf ein weiteres Projekt der HGW hin. In Zusammenarbeit mit dem Caritasverband ist in Emst ein Projekt Betreutes Wohnen mit 47 Wohneinheiten für Senioren geplant.

Die Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen.

 

 

 

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Beschluss: