22.06.2004 - 4 Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Personalausschusses
- Gremium:
- Personalausschuss
- Datum:
- Di., 22.06.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Bäcker weist darauf
hin, dass Ziffer 2 des Beschlussvorschlages dahingehend verändert werden müsse,
dass ein solcher Beschluss nur unter der Voraussetzung erfolgen könne, dass die
nachfolgenden Punkte des Beschlussvorschlages abgearbeitet und erfüllt sind.
Herr Demnitz kritisiert zu
Punkt 4 des Beschlussvorschlages, dass von der Politik bereits in diesem frühen
Stadium der Verwaltung die Entscheidung überlassen werden soll; es müsse
gegebenenfalls nochmals die Politik beteiligt werden.
Herr Dr. Bäcker schlägt vor,
den Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Ziffer 5 wie nachstehend zu
ergänzen: Falls die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, sind die
politischen Gremien erneut zu beteiligen.
Herr Dr. Bäcker stellt folgenden
Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
1. Der
Zwischenbericht der Verwaltung zur Umsetzung der Neuregelungen des SGB II
Grundsicherung für Arbeitssuchende wird zur Kenntnis genommen.
2. Unter der
Voraussetzung der Erfüllung der nachfolgenden Vorgaben beschließt der Rat der
Stadt Hagen, mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Arbeitsgemeinschaft nach §
44 b SGB II zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben zu bilden.
3. Der Rat der
Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung
·
mit der Agentur für Arbeit Hagen eine
Kooperationsvereinbarung vorzubereiten.
·
die personalwirtschaftlichen, organisatorischen,
haushaltswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und DV-technischen Fragen
rechtzeitig und abschließend zu klären und
·
die für die Arbeitsgemeinschaft und die Stadt Hagen
optimale Rechtsform zu ermitteln.
Dem
Rat ist rechtzeitig eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
4. Der Rat der
Stadt Hagen beschließt, dass sich die Stadt Hagen an der Erledigung von
Aufgaben nach dem SGB II außerhalb ihrer Trägerschaft nur unter dem Vorbehalt
einer vollständigen Refinanzierung der Personal- und Verwaltungskosten sowie
der Transferleistungen durch den Bund beteiligt.
5. Falls die
vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, sind die politischen Gremien
erneut zu beteiligen.
Beschluss:
1. Der
Zwischenbericht der Verwaltung zur Umsetzung der Neuregelungen des SGB II
Grundsicherung für Arbeitssuchende wird zur Kenntnis genommen.
2. Unter der
Voraussetzung der Erfüllung der nachfolgenden Vorgaben beschließt der Rat der
Stadt Hagen, mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Arbeitsgemeinschaft nach §
44 b SGB II zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben zu bilden.
3. Der Rat der
Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung
·
mit der Agentur für Arbeit Hagen eine
Kooperationsvereinbarung vorzubereiten.
·
die personalwirtschaftlichen, organisatorischen,
haushaltswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und DV-technischen Fragen
rechtzeitig und abschließend zu klären und
·
die für die Arbeitsgemeinschaft und die Stadt Hagen
optimale Rechtsform zu ermitteln.
Dem
Rat ist rechtzeitig eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
4. Der Rat der
Stadt Hagen beschließt, dass sich die Stadt Hagen an der Erledigung von
Aufgaben nach dem SGB II außerhalb ihrer Trägerschaft nur unter dem Vorbehalt
einer vollständigen Refinanzierung der Personal- und Verwaltungskosten sowie
der Transferleistungen durch den Bund beteiligt.
5. Falls die
vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, sind die politischen Gremien
erneut zu beteiligen.
