10.06.2009 - 2 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 10.06.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Meilwes berichtet über ein Gespräch mit dem Beigeordneten Herrn Dr.
Bleicher zu den Mountainbikerouten, zu den Waldtagen im Fleyer Wald, zu den
Baumfällungen in Naturschutzgebieten, zum Verkauf von städtischen Waldflächen
und zum Erlass einer Naturdenkmalverordnung.
Bezüglich der Mountainbikerouten im Eilper Berg habe man Dr. Bleicher das
Votum des Beirates erläutert, die Veranstaltung wie im vergangenem Jahr im
Fleyer Wald durchzuführen, da sie dort eingeführt und der Wald gut erschlossen
sei.
Hinsichtlich der massiven Baumfällungen im NSG Lennesteilhang und andere,
aus Sicht des Beirates negative, Erfahrungen zu Fällaktionen des Forstamtes in
Naturschutzgebieten, wurde die Anregung vorgetragen, Fällaktionen in
Schutzgebieten nur noch mit Zustimmung der Landschaftsbehörde durchzuführen.
Dies entspräche auch der Praxis bei den Kreisen als unteren
Landschaftsbehörden.
Die Veranstaltung im Fleyer Wald sei positiv zu bewerten und sollte nach
Möglichkeit wiederholt werden, jedoch nicht zur Brut- und Setzzeit. Herr Dr.
Bleicher habe erläutert, dass die Veranstaltung und der Veranstaltungstermin
auch dazu dienen sollten, Verkaufsabsichten des Hagener Waldes
entgegenzustehen.
Zum Erhalt des Hagener Waldes habe der Beirat ausgeführt, dass Kritikern
schwer zu begegnen sei, solange der Hagener Forstbetrieb defizitär sei. Dies
sei bei Forstbetrieben im Prinzip unüblich. Anzustreben sei wirtschaftlich eine
„Schwarze Null“, um zukünftigen Verkaufsforderungen zu begegnen.
Hierzu dürfe auch die sicherlich sehr opulente Personal- und
Organisationsstruktur des Hagener Forstamtes nicht außer Betracht beleiben.
Aus Einsparungsgründen den Wald zu verkaufen, habe der Beirat Herrn Dr.
Bleicher gegenüber seine ablehnende Haltung verdeutlicht, da der Gemeindewald
zu Zwecken der Wohlfahrtswirkung bestehe, aber auch, weil der Wald sich nicht
gänzlich verkaufen lasse, die Restflächen bewirtschaftet werden müssten und
Verkaufsverhandlungen letztlich nicht mit dem erwünschten Erlös endeten.
