10.06.2009 - 4 Naturdenkmalverordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 10.06.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Meilwes zeigt sich betroffen darüber, dass der Stadtentwicklungsausschuss
(STEA) in seiner Sitzung die Verwaltungsvorlage zur geplanten Naturdenkmalverordnung
abgesetzt habe und deutlich wurde, dass gewisse Kräfte aus den Reihen der Architekten
massiv gegen die Verordnung votierten. Der Tagesordnungspunkt sei auch bei der
nächsten Stadtentwicklungsausschusssitzung erst gar nicht vorgesehen. Herr Meilwes
drängt darauf, einen entsprechenden Beschluss zu fassen, um die Beratungsfolge nicht zu unterbrechen.
Dr. Braun erläutert die Gründe im Einzelnen, die den Entscheidungsprozess
erschwert haben, hier die Verbotstatbestände in der Verordnung, die durch
Abwägungstatbestände ersetzt wurden, die Dauer der Verordnung auf gesetzliche
20 Jahre (Vorschlag STEA 5 Jahre) oder die pauschalierte Abwägung der Bürgereinwendungen
und die angeblich zu große Anzahl der Objekte. Nach der langen
Vorbereitungszeit wolle man vermutlich keine kurzfristige Entscheidung treffen
und die Kommunalwahl abwarten. Herr Dr. Braun betont, dass die Kritikpunkte des
Stadtentwicklungsausschusses verwaltungsseitig abgearbeitet seien und einer
Folgeberatung im STEA und Rat nichts entgegenstünde. Herr Dr. Bleicher hätte
aber noch Abänderungswünsche, auf die noch einzugehen sei.
In der folgenden Diskussion wurde deutlich, dass einigen Beiratsmitgliedern
zu wenige Objekte zur Entscheidung vorgelegt
wurden.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat fordert die Verwaltung auf, den Tagesordnungspunkt
Naturdenkmalverordnung auf die nächste
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu setzen und den Vorsitzenden darauf
hin zu weisen, das der Tagesordnungspunkt zu beraten und ansonsten auch ohne
abschließende Vorberatung anschließend dem Rat vorzulegen ist.
