06.05.2009 - 14 Streuobstwiese als geschützter Landschaftsbesta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatter Herr Greis. Unter Beteiligung von Herrn Meilwes, Herrn Hüsecken, Herrn Berger und Herrn Thiel wird kurz erörtert, dass gegen die Verlegung der Leitung im Straßenkörper wohl eigentumsrechtliche Fakten sprechen und dass bei der Verlegung am Rande der Obstwiese keine Obstbäume beschädigt wurden.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat fasst den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        12

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          0

 

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Anlagen zur Vorlage

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