06.05.2009 - 15 Die forstliche Bewirtschaftung Hagener Naturs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Meilwes berichtet, dass der LB mit verschiedenen forstwirtschaftlichen Maßnahmen und Verkehrssicherungsmaßnahmen des städtischen Forstamtes Hagen seine Probleme hatte, da diese aus seiner Sicht zu weitgehend waren. So z. B. bei dem geschützten Landschaftsbestandteil „Wäldchen am Remberg“ und bei den Naturschutzgebieten „Lange Bäume“ und „Lennesteilhang Garenfeld“. Am letztgenannten Naturschutzgebiet hatten Vertreter des LB direkt vor der Sitzung einen Ortstermin wahrgenommen und steile Felswandbereiche in Augenschein genommen, die aus Verkehrssicherungsgründen freigestellt worden sind. Herr Meilwes erklärt, dass er der Maßnahme in der Form nicht zugestimmt hätte wenn man sie ihm so vorgestellt hätte und befürchtet weitere Konflikte bei ähnlichen Maßnahmen in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen. Vor dem Hintergrund, dass die Forstbetriebe kreisangehöriger Städte sich bei Maßnahmen in Naturschutzgebieten mit der zuständigen unteren Landschaftsbehörde abstimmen müssen, favorisiert er eine ähnliche Regelung in der Stadt Hagen. Er verliest einen Beschlussvorschlag den er entworfen hat, nach dem das Forstamt die Maßnahmen zukünftig mit der ULB abstimmen soll und stellt diesen zur Diskussion.

 

Unter Beteiligung von Herrn Dr. Braun, Herrn Meilwes, Herrn Berger, Herrn Thiel, Herrn Borgmeier und Herrn Fähmel werden die straf- und haftungsrechtlichen Aspekte beleuchtet, die Grund für das Ausmaß von Verkehrssicherungsmaßnahmen sind. Ferner wird das Unverständnis geäußert, dass einerseits an Waldaußenrändern rigide der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen wird, andererseits z. B. mit der Ausweisung von Moutainbikerouten Verkehr in den Wald geholt wird. Herr Bühren lehnt es ab davon einen Beschluss zu fassen, nach dem ein Amt ein anderes kontrollieren müsse. Nach seiner Meinung könne dann die Verkehrssicherungspflicht direkt von dem kontrollierenden Amt übernommen werden.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat stellt aus längerfristiger Beobachtung fest, dass bei der naturschutzfachlichen Bewirtschaftung von Wäldern und Waldrändern in Schutzgebieten im Hinblick auf Verkehrssicherungsfragen zwischen den Beteiligten unterschiedliche  Auffassungen hinsichtlich der erforderlichen und naturschutzfachlich zu vertretenden Maßnahmen bestehen. Um den naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten stärkeres Gewicht zu verleihen, empfiehlt der Beirat der Verwaltung, Fällmaßnahmen in Naturschutzgebieten durch das städtische Forstamt im Einvernehmen mit der naturschutzfachlich zuständigen Landschaftsbehörde vornehmen zu lassen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

        11

Dagegen:

          1

Enthaltungen:

          0

 

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