18.03.2009 - 15 Anfragen und Beantwortung von Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 18.03.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Gockel berichtet,
dass die Schilder an der Stadthalle von den Zivildienstleistenden des
Umweltamtes aufgestellt wurden.
Herr Thiel bittet die ULB
darum, den Eigentümer des Barmer Feldes zu kontaktieren, um mit ihm die
Sperrung der Fläche durch das Aufstellen von Schildern abzustimmen. Die Fläche
sollte nach seiner Ansicht aus artenschutzrechtlichen
Gründen gesperrt werden, solange dort noch nicht gebaut wird. Unter Beteiligung
von Herrn Wiemann, Herrn Fämel und Herrn Thiel wird
angeregt zu prüfen, ob die Stadt Hagen dem Flächeneigentümer leihweise Schilder
zur Verfügung stellen kann.
Auf Anfrage von Herrn Borgmeier wird von Herrn Meilwes
geklärt, dass eine geplante Lärmschutzwand an der A 45 nur für die Ortslage
„Hunsdieck“ vorgesehen ist.
Im Zusammenhang mit der Amphibienwanderung stellt Herr Thiel fest,
dass das aufstellen von Krötenschutzzäunen nur eine Behelfslösung ist. Um
langfristig Erfolg im Amphibienschutz zu haben, müssten dauerhafte
Einrichtungen, wie der bewährte Bau von Amphibientunneln, geschaffen werden. Er
bittet die ULB um gemeinsame Erörterung der Thematik unter Einbeziehung der
Bezirksregierung Arnsberg. Herr Meilwes regt an, auch an den
Straßenbaulastträger heranzutreten.
Herr Fähmel bittet darum,
die Platane am Rathaus in Hohenlimburg mit in eine Naturdenkmalverordnung
aufzunehmen.
Herr Meilwes wundert sich,
dass die Vorlage zur Ausweisung von Naturdenkmalen im Innerbereich nicht
auf der
Tagesordnung des STEA ist und regt an, hierzu einen Beschluss zu fassen.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat bittet den Vorsitzenden des STEA, die Vorlage zur
Einrichtung einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von
Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der
Geltungsbereiche der Bebauungspläne auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung
zu nehmen und beraten zu lassen.
