18.03.2009 - 13 Ausweisung von Mountainbikerouten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 18.03.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Meilwes berichtet,
dass nach seiner Kenntnis inzwischen eine Begehung der geplanten Strecke
stattgefunden habe. Er vermutet, dass das Projekt größer als geahnt ausfallen
werde. Herr Hilker ergänzt, dass er an einer Begehung teilgenommen habe,
bei der die geplante Streckenführung durch ökologisch sensible Bereiche, z. B.
starke Waldameisenvorkommen, vorgesehen war. Für diese Bereiche sei die
Umplanung der Strecke vorgesehen worden, allerdings läge im hierzu noch nichts
vor. Herr Wiemann weist darauf hin, dass für das Vorhaben eine artenschutzrechtliche
Prüfung beigebracht werden muss, deren Ergebnis ebenfalls Auswirkungen auf die
Streckenführung haben könne. Herr Meilwes bittet um Beantwortung der
folgenden Fragen:
- Wer ist
Auftraggeber für erforderliche Gutachten?
- Wie stark
werden die Belange anderer Nutzergruppen (Spaziergänger, Wanderer, Reiter
etc.) betroffen?
- Soll die
Nutzung der Strecke eingeschränkt (nur für die Mitglieder des Vereins)
oder uneingeschränkt (für jedermann zugänglich) erfolgen?
Er weist darauf hin, dass die Handhabung der Streckennutzung Auswirkungen
auf die Ausführung derselben (z. B. Einfriedung) und die
Verkehrssicherungspflicht hat, was sich letztendlich auch in den Kosten
niederschlägt. So weiß er aus eigener beruflicher Erfahrung, dass der TÜV bei
der Abnahme solcher Strecken zwischen „Könnern“(Vereinsmitglieder)
und „Nichtkönnern“ (sonstige Radfahrer) unterscheidet und
dementsprechende Anforderungen an die Ausführung stellt.
Unter Beteiligung von Herrn Bögemann, Herrn Thiel und Herrn
Meilwes wird über Kosten- und Haftungsfragen diskutiert, die eng mit der
Handhabung des Streckenbetriebes verknüpft sind. So werde in Wetter eine
Mountainbikestrecke an zwei bis drei Tagen im Jahr durch Sperrung von Flächen
für Profis geöffnet. Es wird ferner festgestellt, dass das o. g. Vorhaben,
Radfahrer durch die Freizeiteinrichtung gezielt in den Wald zu locken, nicht im
Einklang mit den verschärften forstrechtlichen Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht
steht, die im LB jüngst mehrfach Thema waren (z. B. Verkehrssicherungsmaßnahmen
im Bereich der Verbandstraße). Weiter wird die Frage aufgeworfen, ob für die
Anlage weitere Erschließungsanlagen notwendig sind.
Herr Meilwes bittet um
Beantwortung der o. g. Fragen zur nächsten Sitzung.
