18.03.2009 - 13 Ausweisung von Mountainbikerouten

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Meilwes berichtet, dass nach seiner Kenntnis inzwischen eine Begehung der geplanten Strecke stattgefunden habe. Er vermutet, dass das Projekt größer als geahnt ausfallen werde. Herr Hilker ergänzt, dass er an einer Begehung teilgenommen habe, bei der die geplante Streckenführung durch ökologisch sensible Bereiche, z. B. starke Waldameisenvorkommen, vorgesehen war. Für diese Bereiche sei die Umplanung der Strecke vorgesehen worden, allerdings läge im hierzu noch nichts vor. Herr Wiemann weist darauf hin, dass für das Vorhaben eine artenschutzrechtliche Prüfung beigebracht werden muss, deren Ergebnis ebenfalls Auswirkungen auf die Streckenführung haben könne. Herr Meilwes bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. Wer ist Auftraggeber für erforderliche Gutachten?

 

  1. Wie stark werden die Belange anderer Nutzergruppen (Spaziergänger, Wanderer, Reiter etc.) betroffen?

 

  1. Soll die Nutzung der Strecke eingeschränkt (nur für die Mitglieder des Vereins) oder uneingeschränkt (für jedermann zugänglich) erfolgen?

 

Er weist darauf hin, dass die Handhabung der Streckennutzung Auswirkungen auf die Ausführung derselben (z. B. Einfriedung) und die Verkehrssicherungspflicht hat, was sich letztendlich auch in den Kosten niederschlägt. So weiß er aus eigener beruflicher Erfahrung, dass der TÜV bei der Abnahme solcher Strecken zwischen „Könnern“(Vereinsmitglieder) und „Nichtkönnern“ (sonstige Radfahrer) unterscheidet und dementsprechende Anforderungen an die Ausführung stellt.

 

Unter Beteiligung von Herrn Bögemann, Herrn Thiel und Herrn Meilwes wird über Kosten- und Haftungsfragen diskutiert, die eng mit der Handhabung des Streckenbetriebes verknüpft sind. So werde in Wetter eine Mountainbikestrecke an zwei bis drei Tagen im Jahr durch Sperrung von Flächen für Profis geöffnet. Es wird ferner festgestellt, dass das o. g. Vorhaben, Radfahrer durch die Freizeiteinrichtung gezielt in den Wald zu locken, nicht im Einklang mit den verschärften forstrechtlichen Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht steht, die im LB jüngst mehrfach Thema waren (z. B. Verkehrssicherungsmaßnahmen im Bereich der Verbandstraße). Weiter wird die Frage aufgeworfen, ob für die Anlage weitere Erschließungsanlagen notwendig sind.

 

Herr Meilwes bittet um Beantwortung der o. g. Fragen zur nächsten Sitzung.

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