18.08.2009 - 3.1 Beratung und Beschlussfassung über die Fortschr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Behindertenbeirates
- Datum:
- Di., 18.08.2009
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dohms begrüßt Herrn Schumacher vom Fachbereich
Stadtentwicklung und Stadtplanung und Herrn Bonkowski von der Hagener
Straßenbahn.
Frau Dohms berichtet, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Bauen und
Verkehr“ eine Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen zum Nahverkehrsplan
erarbeitet haben. Sie erwähnt weiter, dass sie mit dem Seniorenbeirat Kontakt
aufgenommen habe. Frau Sauerwein, Vorsitzende des Seniorenbeirates hat
daraufhin ebenfalls eine Stellungnahme gefertigt und den Behindertenbeirat
gebeten, die dort gegebenen Hinweise zu berücksichtigen.
Frau Dohms bittet Herrn Schumacher, Grundsätzliches zum Nahverkehrsplan zu
berichten.
Herr Schumacher führt aus, dass der Rat einer Stadt darüber
beschließen muss, welche Angebote im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
sinnvoll sind und angeboten werden sollen. Hieraus ergibt sich der Auftrag an
das örtliche Verkehrsunternehmen. In Hagen waren in der letzten Zeit jedoch
zuerst erhebliche Sparmaßnahmen umzusetzen, der Nahverkehrsplan soll nun diesen
Sparmaßnahmen angepasst werden.
Gegenüber dem Nahverkehrsplan 2002 gibt es in der nun vorliegenden
Fortschreibung zwei wesentliche Änderungen: Die Anzahl der Fahrten in einer
Stunde auf bestimmten Achsen wurden deutlich reduziert und es gilt nicht mehr
grundsätzlich ein Einzugsbereich von 300 Metern um eine Haltestelle, sondern im
Spätverkehr und in Schwachverkehrszeiten beträgt der Einzugsbereich nunmehr 600
Meter Luftlinie. Er merkt an, dass bei der bestehenden Topographie hieraus auch
mal ein Fußweg von 1000 Metern zurückgelegt werden müsse. Diese Änderungen, die
aufgrund der gekürzten Zuschüsse der Stadt Hagen notwendig waren, wurden
bereits im Jahr 2008 realisiert.
Neben verschiedenen anderen Punkten wird auch die Barrierefreiheit im
Nahverkehrsplan als Standard formuliert. Herr Schumacher weist darauf hin, dass
der Behindertenbeirat in seinen Änderungsvorschlägen insbesondere zu diesem
Thema Stellung nimmt. Es soll geprüft werden in wie weit diese Vorschläge
umgesetzt werden können. Herr Schumacher teilt mit, dass er den heutigen
Beschluss des Behindertenbeirates an den Beirat ÖPNV/ SPNV weiterleiten werde.
Für den Stadtentwicklungsausschuss werde er dann eine Synopse erstellen, in die
alle Stellungnahmen einfließen werden.
Frau Dohms erläutert sodann die einzelnen Änderungsvorschläge, die die
Arbeitsgruppe „Bauen und Verkehr“ erarbeitet hat. Sie weist darauf
hin, dass man unter Punkt 7.2. der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes besser
auf die gesetzlichen Grundlagen hinweist und nicht auf den Ratsbeschluss vom
19.06.2008. In der damaligen Verwaltungsvorlage wurde vorgeschlagen, die
Checkliste „Bauen für Alle – Barrierefrei“ als Leitfaden bei
allen öffentlichen Bauvorhaben anzuwenden. Der Rat beschloss jedoch lediglich,
die Bauordnung NRW und die einschlägigen DIN-Normen einzuhalten. Frau Dohms
verliest den neu formulierten Absatz.
Frau Dohms führt aus, dass Haltestellen bei Umbauten barrierefrei gestaltet
werden sollten, dass zusätzliche niedrig angeordnete Fahrpläne an den
Haltestellen angebracht werden müssten und dass auch Blinde die Möglichkeit
haben sollten, sich an Haltestellen über die Abfahrtszeiten der Busse zu
informieren. Es wird gefordert, dass Rufbusse und Anruf-Sammel-Taxen eingesetzt
werden, die auch behinderte Menschen im Rollstuhl sitzend transportieren
können. Sie berichtet, dass in Hagen 16,88 % der Bevölkerung schwerbehindert
sind, daher müssten auch 16 % der Sitzplätze in Bussen für behinderte und
sitzplatzbedürftige Personen reserviert sein. Busfahrer sollten nicht nur die
Befähigung zur Hilfe für Mobilitätseingeschränkte haben, sondern auch die
Befähigung zum Umgang mit Mobilitätseingeschränkten. Sie merkt an, dass die
bisherigen Schulungen für Busfahrer nicht ausreichend seien, es müssten mehr
Schulungen für das Fahr- und Servicepersonal stattfinden und es sollten auch
Schulungen für Fahrgäste angeboten werden.
Herr Schumacher geht zunächst auf die Ausstattung der
Haltestellen ein. Er merkt an, dass dann, wenn Haltestellen verlegt werden, die
neuen Haltestellen barrierefrei gestaltet werden. Bei kleineren Baumaßnahmen
und Straßenunterhaltungsmaßnahmen ist es jedoch nicht möglich, die jeweiligen
Haltestellen direkt auch barrierefrei zu gestalten, dies sei zu teuer. Auf die
Frage von Frau Machatschek teilt Herr Schumacher mit, dass eine normale barrierefreie
Haltestelle etwa 40.000,- € kostet, bei komplizierten Baumaßnahmen
betragen die Kosten jedoch 60.000,- bis 80.000,- €. Frau Dohms bittet
Herrn Schumacher und Frau Gleiß sich abzustimmen und die entsprechende Passage
der Stellungnahme des Behindertenbeirates zu ändern.
Herr Bonkowski merkt zunächst an, dass die Hagener Straßenbahn nicht überall
Anrufsammeltaxen anbieten müsse. Würde die Stadt Hagen verlangen, dass auch
Rollstühle transportiert werden müssen, müsse man überlegen, ob das Angebot der
Anrufsammeltaxen nicht ganz eingestellt werden soll. Herr Hentschel vertritt
die Auffassung, dass die Hagener Straßenbahn in jedem Fall auch Rollstuhlfahrer
befördern müsse. Herr Bonkowski sagt zu, dass man die Angelegenheit prüfen
werde.
Herr Thielmann schlägt vor, dass die Linie 520 gestrichen werden sollte, einen
Teil der Strecke könne die Linie 527 mit übernehmen. Herr Schröder merkt an,
dass dann aber nur noch ein Bus den Remberg hinauffahren würde. Herr Schumacher
erläutert hierzu, dass bereits jede Möglichkeit der Kosteneinsparung geprüft
worden sei, weitere Einsparungen an Linien seien nicht sinnvoll.
Herr Grahner stellt fest, dass die Busse eine bestimmte
Einstiegshöhe haben müssen, damit man barrierefrei einsteigen kann. Er fragt
nach, ob Fremdunternehmen verpflichtet sind, sich anzugleichen. Herr Bonkowski
antwortet, dass alle von der Hagener Straßenbahn eingesetzten Subunternehmer
dem Standard der Hagener Straßenbahn entsprechen müssen. Auch Busse anderer
Verkehrsunternehmen, die Hagen anfahren, müssen die Haltestellen barrierefrei
anfahren können.
Herr Bonkowski geht auf die Forderung des Behindertenbeirates ein, dass 16% der
Sitzplätze für behinderte Menschen und andere Sitzplatzbedürftige reserviert
werden sollten. Er führt aus, dass nach den EU-Richtlinien diese Sitze auch
besonders ausgestattet werden müssen. Er wird prüfen, ob man die Forderung des
Behindertenbeirates umsetzen kann.
Bezüglich der Haltestelleninformationen für blinde Menschen merkt Herr
Bonkowski an, dass er für nähere Informationen dankbar wäre. Ihm sei nur eine
Informationseinrichtung bekannt, die auf Knopfdruck den Fahrplan vorliest.
Herr Decker möchte wissen, ob die Busfahrer der Subunternehmer auch geschult werden.
Herr Bonkowski erläutert, dass auch diese Busfahrer geschult werden müssen, da
eine EU-Vorschrift dies vorschreibe.
Herr Grahner möchte wissen, ob in den Fahrplänen vermerkt ist, ob ein Bus mit
Rampe ausgestattet ist. Herr Bonkowski verneint dies. Rollstuhlfahrer, die auf
die Benutzung einer Rampe angewiesen sind, sollten bei der Leitstelle erfragen,
wann der nächste Bus mit Rampe kommt (Telefon: 2 08 – 3 37).
Frau Dohms schlägt vor, dass Frau Gleiß und Herr Schumacher auch die Passage
über die Anrufsammeltaxen in der Stellungnahme des Behindertenbeirates nochmals
abstimmen und ändern.
Frau Dohms verliest den geänderten ersten Beschlussvorschlag und stellt ihn zur
Abstimmung.
Sie verliest die Hinweise des Seniorenbeirates zum Nahverkehrsplan und den zweiten Punkt des Beschlussvorschlages und stellt den Vorschlag ebenfalls zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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