16.12.2009 - 3 Elektronischer Personalausweis (ePa)- Vortrag -

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Thurau informiert über den aktuellen Sachstand zum neuen (elektronischen) Personalausweis (= nPa). Die Präsentationsfolien sind der Niederschrift beigefügt.

 

Auf die Nachfrage von Herrn von der Heyden bestätigt Herr Thurau, dass ein Kartenlesegerät zwingend für die elektronische Nutzung des nPa´s erforderlich sein wird.

 

Im Hinblick auf die generelle Nutzung des nPa-Dienstleistungsangebotes äußert Herr Böhm, dass gegebenenfalls zukünftig die Möglichkeit besteht, in einigen Ämtern entsprechende Dienstleistungsterminals zur öffentlichen Nutzung für nPa-Inhaber zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Grzeschista stellt dar, dass sich hier eine Lösung zum Abruf von Sitzungsunterlagen an einem zentralen Terminal per nPa anbietet.

 

Herr Thurau bestätigt die Möglichkeiten eines Einsatzes und führt weitergehend aus, dass der Einsatz insbesondere in Verbindung mit einer generellen Prozessbetrachtung und –optimierung erfolgen muss.

 

Herr von der Heyden stellt fest, dass ein Teil der Bevölkerung die Funktionen des nPa`s, analog zum Funktionsgebrauch der EC-Kartenzahlung, nicht nutzen wird, sondern wie gewohnt, die Ämter für ihre Bedürfnisse aufsuchen wird.

 

Herr Thurau bestätigt dies.

 

Herr Klippert bittet kurz zu erläutern, welche Nachteile mit dem nPa, insbesondere unter sicherheitsrelevanten Aspekten, verbunden sind.

 

Herr Thurau führt aus, dass ein Auslesen der biometrischen Daten mittels RFID ausschließlich durch die Sicherheitsbehörden erfolgen kann. Darüber hinaus können die weiteren Daten nur von den Einrichtungen ausgelesen werden, welche über entsprechende Berechtigungszertifikate verfügen.

 

Herr Aßmuth fragt, ob eine bestellte Betreuungsperson die PIN-Nr. der zu betreuenden Pflegepersonen erhält oder welche Verfahrensweise hier angedacht ist.

 

Herr Thurau weist daraufhin, dass es sich um eine juristische Frage handelt, welche von ihm  nicht abschließend beantwortet werden kann.

 

Herr Grzeschista ergänzt, dass Betreuungspersonen nicht mit den Identifikationsdaten der zu betreuenden Person Rechtsgeschäfte abschließen können, sondern nur mit der eigenen Legitimation.

 

Herr Heiermann bittet um Bestätigung, ob für die Bürger/-innen und Einwohner/-innen ohne eigenes EDV-Equipment entsprechende Terminals zu Nutzung in den Bürgerämtern zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Thurau führt aus, dass seinem Erachten nach nur dann Terminals zur Verfügung gestellt werden können, wenn durch den Einsatz ein Gewinn zur Prozessoptimierung hervorgeht. Eine Ausnahme besteht in der Verpflichtung, den Bürgern und Einwohnern die Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, ihre Daten auf dem nPa ohne Einblick Dritter auslesen zu können. Hierfür wird gegebenenfalls das erforderliche Equipment zentral bei der Verwaltung zur Verfügung gestellt.

 

Im weiteren Verlauf des Vortrages äußert Herr Grzeschista, dass seinem Wissen nach die integrierten Chips im nPa nicht beschreibbar sind. Dem widerspricht Herr Thurau, da Daten, wie z.B. der Familienstand oder der Wohnort korrigierbar, sein müssen.

 

Herr Böhm bittet, die Gebühren für die  mit dem nPa verbundenen Aufgaben darzustellen.

 

Herr Thurau führt aus, dass ihm hierzu noch entsprechende Informationen fehlen.

 

Auf die Frage von Herrn Grzeschista, wer zukünftig die Fingerabdrücke aufnimmt, antwortet Herr Thurau, dass dies, wie bisher auch, durch die Meldebehörde erfolgt.

 

Herr von der Heyden fragt nach der Verfahrensweise bei der Beauftragung Dritter zur Ausführung eigener Verwaltungsgänge, wie z. B. eine KFZ-Zulassung.

 

Herr Thurau verweist auch hier auf den juristischen Hintergrund der Frage und vermutet, dass es hier keine Veränderungen zur bisherigen Vorgehensweise geben wird.

 

Herr Häßner bittet darzustellen, wie u.a. die Randgruppe der Analphabeten bei der Einführung des nPa´s berücksichtigt wird.

 

Herr Thurau geht in diesen Fällen von der Unterstützung der Meldebehörde aus.

 

Frau Metz fragt nach der Nutzung des nPa im Vergleich zum heutigen Personalausweis, der Gewährleistung einer nicht missbräuchlichen Nutzung der Daten und der Sicherung von Arbeitsplätzen nach der Einführung.

 

Herr Thurau erläutert, dass der nPa auch wie der heutige Personalausweis genutzt werden kann  und ein Missbrauch der Daten durch die Verwaltung grundsätzlich auszuschließen ist. Weiter führt Herr Thurau aus, dass die Verwaltung, auch unabhängig von der Einführung des nPa´s, sich in den nächsten Jahren prozesstechnisch stark  in Folge der Konsolidierung im Bereich der Personalkapazitäten verändern wird.

 

Frau Metz fragt, ob das Kartenlesegerät personengebunden ist.

 

Dies wir von Herrn Thurau verneint. Weiter führt Herr Thurau aus, dass das von der Bundesregierung geforderte Kartenlesegerät der Klasse 3 derzeit noch nicht erhältlich ist. Der geforderte Sicherheitsmechanismus wird jedoch durch nPa und PIN gegeben.

 

Herr Grzeschista stellt fest, dass für den nPa ein sechsstelliger PIN im Vergleich zur gängigen Praxis erforderlich ist. 

 

Herr Thurau führt weiter aus, dass alle an der Testphase Beteiligten ihre Dienstleistungen bis zum 31.10.2010 für die Nutzung des nPa´s fertig stellen müssen. Die offizielle Ausgabe des nPa´s erfolgt ab 01.11.2010.

 

Herr Häßner stellt fest, dass, bei Verlust des nPa´s einschließlich PIN,  mit den gleichen Auswirkungen wie beim Verlust einer EC-Karte zu rechnen ist.

 

Dies wird durch Herrn Thurau bestätigt. Auf die Nachfrage von Frau Metz erläutert Herr Thurau, dass die biometrischen Angaben ausschließlich durch Sicherheitsbehörden auslesbar sind. Eine Verwaltung ist nicht berechtigt, diese Daten zu lesen. Weiter führt Herr Thurau auf, welche Daten im Einzelnen nach heutigem Stand auf dem nPa gespeichert sind.

 

Abschließend bietet Herr Grzeschista die Teilnahme an der Testphase des nPa´s an.

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