01.10.2009 - 6 Planungsrechtliche Stellungnahme zur Rathaus-Ga...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Dr. Kingreen unterstützt die Bedenken der Bezirksregierung bezogen auf die Einhaltung des Luftreinhalteplans. Sie fragt nach, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Zusatzbelastungen durch die erhöhten Verkehrsströme auszugleichen. Herr Dr. Strähler antwortet, dass notwendige Kompensationsmaßnahmen nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan greifen, wonach zunächst aber nur 250 Stellplätze geplant sind. Bei nun geplanten 420 Stellplätzen müssen zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen, wie unter Ziffer 2 der Vorlage beschrieben, getroffen werden.

Herr Dr. Bleicher führt aus, dass die Belange der Luftreinhalteplanung zu berücksichtigen sind und eben diese Abwägung in der Vorlage beschrieben ist. Es gelten die Grundsätze der Kennzeichnungs-Verordnung und bei einer erhöhten Luftbelastung sind dann entsprechende Maßnahmen zu treffen, wie beispielsweise die Einführung einer Umweltzone. Herr Flack fragt nach, wie eine Umweltzone gestaltet werden solle und Frau Dr. Kingreen möchte eine Verbindlichkeit der Maßnahmen.

Frau Neuhaus wendet ein, dass eine Diskussion zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich ist, solange keine Messwerte vorliegen. Nachdem auch Herr Grzeschista und Herr Pieper Stellung genommen haben, gibt Herr Erlmann zu bedenken, dass bei einer zweigeschossig unterirdischen Parkfläche auch Grundwasserproblematiken berührt sein können. Herr Dr. Strähler führt aus, dass eventuell auf eine zweite Ebene verzichtet werden kann, wenn anliegende Grundstücke erworben werden können und somit die Parkfläche ausgedehnt wird.

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Beschluss:

Die planungsrechtliche Abwägung zur Rathaus-Galerie, Projektentwickler „GEDO Grundstücksentwicklungs- u. Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG“, zu den Themen Tiefgarageebenen und verkehrliche Entwicklung von 420 Einstellplätzen wird zur Kenntnis genommen. Den beabsichtigten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12/99 (518) Rathausstraße/Dahlenkampstraße nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 8

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 2

 

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