02.09.2009 - 8 Bebauungsplan Nr. 7/02 (548) Wohnbebauung Schm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Warmeling kann der Vorlage wegen zu nasser sumpfiger Untergründe nicht zustimmen. Herr Hilker führt aus, aus diesem Grunde habe der Landschaftsbeirat abgelehnt. Auf die Frage von Herrn Grzeschista nach Ideen für eine Minimierung des Problems erläutert Herr Dr. Strähler, dass entsprechende Vorkehrungen (weiße Wanne anlegen, Bauen ohne Keller) zu treffen seien, da es keine anderen Möglichkeiten gebe. Herr Schenten erläutert daraufhin technische Möglichkeiten und Kosten.

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Beschluss:

a)           Der Rat der Stadt beschließt die Änderung des Plangebietes und eine entspre­chende Anpassung des Bebauungsplantitels.

b)            Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/02 (548) Wohnbebau­ung Schmitte­winkel / Knippschildstraße nebst der Begründung vom 14.08.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Be­schlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer ei­nes Monats öffentlich auszulegen.

c)            Der Rat der Stadt Hagen ordnet die Umlegung gem. § 46 (1) BauGB für den Gel­tungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7/02 (548) Wohnbebauung Schmittewinkel / Knippschildstraße an und überträgt sie zur selbständigen Durchführung auf den Umlegungsausschuss.

Die Umsetzung erfolgt mit der Beschlussfassung.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/02 (548) Wohnbebauung Schmittewinkel / Knippschildstraße liegt im Ortsteil Hagen-Fley und wird begrenzt

§                     im Norden und Nordosten durch die hinteren Grenzen der bebauten Grundstücke an den Stra­ßen Angerpfad und Schmittewinkel

§                     im Osten und Südosten durch die hintere Grenze der bebauten Grundstücke am Heigarenweg

§                     im Süden durch den Kreuzungsbereich Sauerlandstraße, Knippschildstraße und Heigarenweg

§                     im Westen durch die Flurstücksgrenze der Flurstücke 7 und 347 und

§                     im Nordwesten durch den Geschützten Landschaftsbestandteil Nr. 1.4.2.13 „Knippschildbach“.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll nach dem Beschluss des Rates die öffentliche Ausle­gung durchgeführt werden.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 2

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen