17.06.2009 - 12 Evolutionspark Hagenhier:a)Teiländerung Nr. 84 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung der Teiländerung Nr. 84 Evolutionspark Hagen –Bereich Harkortsee/Werdringen– zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 30.03.2006.

 

zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplans Nr. 2/06 (579) –Evolutionspark Hagen – Bereich Harkortsee/Werdringen– sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 30.03.2006.

 

 

Geltungsbereich (Beschreibung zum Einleitungsbeschluss):

Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 84 Evolutionspark Hagen –Bereich Harkortsee/Werdringen– zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie auch des Bebauungsplans Nr. 2/06 (579) –Evolutionspark Hagen – Bereich Harkortsee/Werdringen– umfasst den Bereich zwischen dem nördlichen Rand des Waldgebietes Werdringen/Kaisberg im Norden, der Bahnlinie Hagen – Dortmund (teilweise ehem. Reichsbahntrasse) im Osten, dem Wohngebiet Brockhausen und dem Rangierbahnhof Hagen–Vorhalle im Süden und der Weststraße (B 226) und dem östlichen Ufer des Harkortsees im Westen.

 

In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das jeweilige Plangebiet eindeutig dargestellt. Diese Lagepläne im Maßstab 1:2500 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung der Teiländerung zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie des Bebauungsplans und die Aufhebung der vorgenannten Ratsbeschlüsse bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage