19.03.2009 - 11 Bebauungsplan Nr. 3/95 (473) 1. Änderung Roland...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Priester-Büdenbender erinnert an Ortstermine, in denen eine Bebauung der Kuppe abgelehnt wurde, jetzt sei eine Bebauung vorgesehen. Herr Dr. Strähler erläutert, die Bebauung werde zurückgenommen. Auch die Offenlegung des Rolandsbaches sei vorgesehen, es erfolge eine Reduzierung der Versiegelung. Der Bedarf an Geschosswohnungsbau sei nicht mehr vorhanden. Die alte Planung sei textlich dargestellt.

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Beschluss:

1)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes.

Die geplante Offenlegung des Rolandbaches bis hin auf den an der Schützenstraße gelegenen Parkplatz, erfordert die Einbeziehung dieser Fläche in das Bebauungsplanänderungsgebiet.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe südlich der Schützenstraße 30 – 42, westlich der Rolandstraße. Es umfasst die Flurstücke 93, 94, 171 und 128, Flur 19 Gemarkung Haspe, sowie einen Teil der Wegeparzelle "Rolandstraße".

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

2)

Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 3/95 (473) 1. Änderung Rolandstraße/Rolandshöh nebst der Begründung vom 19.02.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 19.02.2009 öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 19.02.2009 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Satzungsbeschluss soll in 2009 erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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