19.03.2009 - 10 Teiländerung Nr. 59 - Harkortstraße - zum FNP d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 19.03.2009
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Auf die Frage von Frau Priester-Büdenbender erläutert Herr Dr. Strähler,
die UVP 2001 wurde zu Grunde gelegt, die Flächen, die geringwertig eingeschätzt
seien, werden bebaut. Bezüglich der Forderung von Herrn Warmeling,
energieoptimale Bebauung vorzugeben, verweist Herr Dr. Strähler darauf, dass
nicht im FNP-Verfahren sondern im
Bebauungsplanverfahren darauf einzugehen sei. Herr Dr. Braun weist darauf hin,
dass es eine gesetzliche Grundlage geben werde, in Neubaugebieten regenerative
Energien einzusetzen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu
diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 59 –
Harkortstraße – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die
dazugehörige Begründung vom 5.02.2009 mit dem Umweltbericht nach § 3(2) BauGB
in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 59 –
Harkortstraße – mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich
auszulegen.
Die Begründung vom 5.02.2009 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als
Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird begrenzt durch
- die Wegeverbindung zwischen der Straßengabelung Harkortstr./Käsbergstraße und der Grundschötteler Straße bis in Höhe bis in Höhe des Nebengrabens des Bremker Baches im Norden.
- den Nebengraben des Bremker Baches unter Einschluss des Gebäudeensembles „Haus Harkorten“ bis zur anschließenden Wald- bzw. Wohnbaugrenze „Bremker Weg“ unter Ausschluss der Zufahrt und deren Randbereiche zum Haus Harkorten im Osten.
- die Harkortstraße im Süden und
- die Harkortstraße im Westen.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im 3. Quartal angestrebt. Danach wird der
beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die
Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der
Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.
Anlagen zur Vorlage
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144,8 kB
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304,5 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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24,8 kB
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