05.02.2009 - 9 Bebauungsplan Nr. 2/08 (598) Wohnbebauung Ergst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Berichterstatter: Herr Schädel

Auf die Frage von Herrn Grzeschista erklärt Herr Schädel, die Änderung von einem reinen in ein allgemeines Wohngebiet sei aufgrund der Lärmwerte und der Möglichkeiten, beispielsweise Rechtsanwaltskanzleien zuzulassen, gewählt worden.

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Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/08 (598) „Wohnbebauung Ergster Weg – West“ nebst Begründung vom 14.01.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

 

Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten von Berchum, westlich des Ergster Weges und südlich der Straße Lichtenböcken. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst im Einzelnen in der Gemarkung Berchum, Flur 1, die Flurstücke 253, 686 teilweise, 687, 774 und 775 und in Flur 2 die Flurstücke 1 teilweise, 214, 215 teilw., 237, 279 teilw., 280 bis 282, 431, 617 teilw. und 888 bis 893.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlus­ses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll im Sommer 2009 der Satzungsbeschluss erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

   1

Enthaltungen:

   3