05.02.2009 - 7 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Schädel führt auf die Fragen von Herrn Warmeling, Frau Kuschel-Eisermann und Herrn Pieper aus, eine Belästigung durch Lärm sei bestätigt, Maßnahmen zum Lärmschutz seien zu ergreifen. Nicht die gesamte Freifläche werde bebaut, ein Großteil des Freiraums bleibe erhalten. Der Investor habe signalisiert, möglicherweise von einer 3geschossigen Bebauung abzusehen. Hinsichtlich des Hauses Harkorten beinhalte der Vertrag mit dem Investor eine 6stellige Zahlung zur Instandsetzung. Auf die Aussage von Herrn Erlmann, dass entgegen der Ursprungsplanung die gesamte Eingriffsregelung nicht in dem Bereich durchgeführt werde, erläutert Herr Schädel, durch die vorliegende Planung solle der Außenbereich nicht weiter zersiedelt werden.

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Beschluss:

1)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Plangebietes, sodass die Fläche nördlich des Nebengrabens des Bremker Baches nicht mehr zum Geltungsbereich gehört.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Haspe.

Die süd- und westliche Abgrenzung schließt die Harkortstraße ein, bis zur südlichen Grenze des Flurstückes Nr. 25, Flur 6, Gemarkung Haspe, verläuft dann in Richtung Nord-Osten auf einer Länge von ca. 70 m.

Die Nordöstliche Begrenzung verläuft südlich des Nebengrabens des Bremker Baches bis zum Haus Harkortstraße 3b, schließt dieses aus, verläuft dann weiter in südlicher Richtung bis zum festgesetzten Parkplatz  (Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil I, "Haus Harkorten") verspringt, den Parkplatz einschließend, nach Osten und verläuft dann parallel zur Zufahrt des Ensembles Harkorten bis zur Harkortstraße.

 

Der Geltungsbereich ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

2)

Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung  Haus Harkorten nebst der Begründung vom 19.11.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 19.11.2008 öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Satzungsbeschluss soll Mitte 2009 erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   3

Enthaltungen:

   0

 

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Anlagen zur Vorlage