05.02.2009 - 6 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung v...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen liegen nicht vor.

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Beschluss:

Zu a)   Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der nach § 12 LG NRW anerkannten Verbände abgegebenen Stellungnahmen sowie die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.

 

            Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu b)   Der Rat der Stadt beschließt die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt
Hagen zur Ausweisung von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung – ND-VO), wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0785/2008) vom 20.11.2008 ist. Die ND-VO besteht aus einem Textteil, je einer Übersichtsliste und einer Übersichtskarte im Maßstab 1:10.000 für jeden betroffenen Stadtbezirk und je einem Detailblatt für jedes
Naturdenkmal mit Angaben über Baumart(en), Größenangaben, Lagebezeichnungen und Lageplänen und, soweit erforderlich, zusätzlichen Geboten.

 

Weiteres Verfahren

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   1

Enthaltungen:

   2

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen