15.12.2009 - 8 Teiländerung Nr. 35 - Haßleyer Insel - zum FNP ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 15.12.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Bezogen auf den vorliegenden Beschluss der Bezirksvertretung
Mitte wirbt Herr Grothe um Verständnis dafür, dass er für die
Beschlussempfehlung der Verwaltung plädiere. Auf der Ebene des
Flächennutzungsplanes solle die Fläche auf der Haßleyer Insel zukünftig als
Gewebefläche dargestellt werden. Der FNP
sei in der Darstellung ein eher grobes Instrument und daher könne der
vorhandene Grünzug nicht aufgenommen werden. Er sage jedoch zu, dass der Fußweg von Emst in
Richtung Haßley einschließlich einer rechts und links des Weges befindlichen
Grünfläche im Rahmen der Bebauungsplanung gesichert werden solle.
Herr Schädel fügt hinzu, dass unterhalb der Ebene
FNP ein Bebauungsplan entwickelt würde, worin natürlich dieser Fußweg mit einem
beiderseitigen bepflanzten Grünstreifen festgesetzt würde. Nicht erhalten
werden könnte das vorhandene Wäldchen, für das bereits eine genehmigte
Waldumwandlung der Forstbehörde vorläge.
Herr Thieser spricht sich dafür aus, dass der
Ausschuss dieser Intention folgen sollte und die Erklärung von Herrn Schädel auch
entsprechend im Protokoll festzuhalten sei.
Für Herrn Thormählen wäre der Erhalt des
Fichtenwäldchens nicht so gravierend, jedoch sei der bestehende Fußweg
einschließlich angrenzender Grünflächen doch ausgesprochen wichtig zur
Erreichung des Naherholungsgebietes um Haßley.
Herr Dr. Ramrath gibt zu bedenken, dass es hier
um ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren gehe und dieses nicht mit
Restriktionen belastet werden sollte, die nicht benötigt würden. Da von der
Verwaltung die Zusage gemacht worden sei, den Fuß- und Radweg einschließlich
angrenzender Grünfläche im Bebauungsplan festzusetzen, spreche er sich dafür
aus, der Beschlussempfehlung der Verwaltung zu folgen.
Herr
Klinkert hat Bedenken zu einer positiven Beschlussfassung, wenn die SEWAG beabsichtige,
auf der Haßleyer Insel in unmittelbarer Nähe zur Autobahn ihre sämtlichen
Betriebe einschließlich Verwaltung unterzubringen.
Herr Schädel erklärt, dass dieser Bereich im FNP
als gewerbliche Baufläche dargestellt werden solle, jedoch nicht bezogen auf einen
bestimmten Betrieb. Natürlich seien bereits Verhandlungen mit der SEWAG geführt
worden, die beabsichtige, hier gewerbliche Betriebsarten und die Verwaltung
unterzubringen. Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen.
Herr Dücker macht nochmals deutlich, dass es hier
um ein Flächennutzungsplanänderungs- und nicht um ein Bebauungsplanverfahren
gehe, wo Einzelheiten festgelegt würden. Hier bestehe eine sehr attraktive
Fläche, die für mehr als einen Investor geeignet sei.
Herr Panzer führt aus, dass es sich hier um eine
der wenigen gewerblich entwickelbaren Flächen handele. Jedoch müsse bemängelt
werden, dass schon eine Vorprägung vorgenommen würde, in dem auch
Betriebsverlagerungen realisiert werden sollen. Dies sei schon zu weitgehend
und eigentlich zu schade für diese Fläche. Hier sollte zukunftsorientiertes
neues Gewerbe angesiedelt werden.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 35
– Haßleyer Insel – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie
die dazugehörige Begründung vom 10.11.2009 und den Umweltbericht nach § 3 (2)
BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung
Nr. 35 – Haßleyer Insel – mit der Begründung und dem Umweltbericht
öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 10.11.2009 wird Bestandteil
des Beschlusses und ist als Anlage Gegen-stand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird begrenzt durch
- die BAB A 45 im Westen
- die Haßleyer Straße im Norden und Osten und
- die Straße 'Zur Hünenpforte' im Süden.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird für
das 2. Quartal angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der
Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate
Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung
des FNP rechtswirksam.
Anlagen zur Vorlage
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