15.12.2009 - 9 Bebauungsplan Nr. 8/09 (613) Wohnbebauung Thüne...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Thormählen befürchtet, dass die Bebauung so dicht an den bestehenden Wald heran gebaut werde, dass dieser irgendwann zerstört würde.

 

Herr Grothe erwidert, dass dies nicht zu befürchten sei, da die Bebauung keinesfalls an den Wald heran rücke. 

 

Auf die Anregung von Herrn Panzer, eine Verwirklichung der Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch vorzusehen, entgegnet Herr Schädel, dass dies aus formalen Gründen nicht möglich sei, da hier ein rechtsgültiger vorhabenbezogener Bebauungsplan bestehe. Dieser könne nur durch neue Festsetzungen im Rahmen eines Verfahrens ersetzt werden.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/09 (613) gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

b)     Der Rat der Stadt beschließt von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt nordwestlich der Thünenstraße und beinhaltet die Flurstücke: Gemarkung Hagen, Flur 6, Flurstücke 581, 582 und 591.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung Mitte 2010 sein.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1306&TOLFDNR=92830&selfaction=print