15.12.2009 - 9 Bebauungsplan Nr. 8/09 (613) Wohnbebauung Thüne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 15.12.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Thormählen befürchtet, dass die Bebauung so
dicht an den bestehenden Wald heran gebaut werde, dass dieser irgendwann
zerstört würde.
Herr Grothe erwidert, dass dies nicht zu
befürchten sei, da die Bebauung keinesfalls an den Wald heran rücke.
Auf die Anregung von Herrn Panzer, eine
Verwirklichung der Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch vorzusehen, entgegnet Herr
Schädel, dass dies aus formalen Gründen nicht möglich sei, da hier ein
rechtsgültiger vorhabenbezogener Bebauungsplan bestehe. Dieser könne nur durch
neue Festsetzungen im Rahmen eines Verfahrens ersetzt werden.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/09 (613) gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
b) Der Rat der Stadt beschließt von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt nordwestlich der Thünenstraße und beinhaltet die Flurstücke: Gemarkung Hagen, Flur 6, Flurstücke 581, 582 und 591.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung Mitte 2010 sein.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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