15.12.2009 - 16 Bebauungsplan Nr. 1/08 (597) - Wohnbebauung - E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 15.12.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Nachdem Herr Dr. Ramrath auf die mehrheitliche
und einstimmige Beschlussfassung von Landschaftsbeirat und Umweltausschuss
sowie die mehrheitliche Ablehnung der Bezirksvertretung Hohenlimburg
hingewiesen hat, erklärt er, dass es sich bei diesem Verfahren sicherlich um
das kompliziertere im Gegensatz zu dem vorherigen handele.
Herr Schädel erläutert die Problematik und
erklärt, dass man versucht habe, diese durch Verringerung der Abstände zwischen
Wohnbebauung und Jugendbildungsstätte zu mildern.
Herr Reinke hält die festgesetzten Abstände für
nicht ausreichend und schlägt daher vor, der Beschlussfassung der
Bezirksvertretung Hohenlimburg zu folgen, das Verfahren nicht weiter zu
betreiben.
Auch die Herren Thieser, Strüwer und Panzer
sprechen sich in dieser Hinsicht aus, wobei Herr Thieser noch den Hinweis gibt,
in Zukunft doch über die Entwicklung dieses Bereiches nachzudenken.
Herr Dücker hält eine Bebauung in diesem Bereich
für sehr attraktiv und schlägt vor, evtl. durch Grundbucheintragungen die Probleme
auszuräumen. Da es heute durchaus auch zu einem ablehnenden Beschluss kommen
könne, schlage er eine nochmalige Vertagung vor, um noch weitere Überlegungen
anstellen zu können.
Auf Nachfrage erklärt Herr Schädel, dass zuletzt
um ca. eine Bautiefe von der Grundstücksgrenze der Jugendbildungsstätte zurück
gegangen worden sei.
Des Weiteren ist für Herrn Thomys eine
nachträgliche Realisierung einer Hochzeitshalle auf dem kirchlichen Grundstück
nicht möglich.
Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung erklärt
Herr Dr. Ramrath, dass CDU, SPD und FDP darum bäten, die heutige Beratung
nochmals zu vertagen, um noch weitere Beratung in den Fraktionen zu ermöglichen
und evtl. durch Verkleinerung des Plangebietes dort doch eine Bebauung zu
ermöglichen.
Er stellt fest, dass gegen eine Vertagung keine
Bedenken bestehen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Plangebietes.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/08 (597) „Wohnbebauung Ergster Weg – Nord“ nebst Begründung vom 26.08.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet befindet sich westlich des Ergster Weges und nördlich der Straße Lichtenböcken. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Berchum, Flur 2, und umfasst die Flurstücke 152, 236 teilweise, 799 teilw., 800, 894 teilw., 895, 897, 898 und 899.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll
die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
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55,8 kB
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172,6 kB
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2,6 MB
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(wie Dokument)
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597,9 kB
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