15.12.2009 - 13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Thieser schlägt vor, wie die Bezirksvertretung Nord in 1. Lesung zu beraten. Jedoch sollte die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung die haftungsrechtlichen Fragen verbindlich klären. Dies sei bisher nicht geschehen. Auch die Höhe der Erschließungskosten wäre von Belang.

 

Herr Dr. Ramrath spricht die Verkehrssicherungspflicht  der Stadt im Zusammenhang mit der Straße „Am Erlhagen“ und damit auch für das angrenzend geplante Baugebiet  an. Diese Frage könnte dann auch in der nächsten Sitzung beantwortet werden.

 

Herr Schädel weist darauf hin, dass entlang des Erlhagens bereits Baumfällungen durch das Forstamt durchgeführt worden seien.

 

Herr Panzer ist sehr einverstanden mit einer heutigen 1. Lesung, insbesondere im Hinblick darauf, dass doch einige Formulierungen in der Begründung wie Infrastruktur, Waldabstand, widersprüchliche Aussagen zur kanalmäßigen Ver- und Entsorgung sowie Erschließung interpretationswürdig seien. Möglicherweise sei die Vorlage bzw. die Begründung in diesen Punkte zu überarbeiten, da eine sorgfältige Abwägung erforderlich sei.

 

Herr Schädel gibt zu bedenken, dass  im Rahmen der Offenlage alle Beteiligten nochmals die Möglichkeit hätten Anregungen zu äußern. Auch solle gehört werden, was die BürgerInnen vor Ort zu dieser Planung sagen.  Anschließend geschehe der Prozess der Abwägung und im Zweifelsfall könne der Vorhabenträger aufgefordert werden, nachzu- arbeiten. Auch der Durchführungsplan müsse erarbeitet werden, worin die Inhalte der Erschließung und die Kosten durch den Erschließungsträger festgelegt würden. Die Stadt könnte auf Grund ihrer finanziellen Situation hier keinen Beitrag leisten. Ob der Träger der Maßnahme dies alles leisten könne, müsse abgewartet werden.

 

Die Frage von Herrn Dr. Ramrath nach der Kostenträgerschaft für den Schmutzwasserkanal müsse ebenfalls noch geklärt werden.

 

Herr Grothe erinnert daran, dass die Eigentümer dieser Grundstücke am Erlahagen über den Petitionsausschuss des Landtages erreicht hätten, diese Flächen für Wohnen im Rahmen eines entsprechenden Verfahrens evtl. zur Verfügung zu haben. Diesem Ansinnen habe sich der Rat angeschlossen. Jedoch lägen die Kosten bei den Antragstellern.

 

Herr Dr. Ramrath schließt die 1. Lesung dieses Projektes  mit dem Vorschlag, die Verwaltung zu beauftragen, ergänzend die o. g. Dinge in der nächsten Beratung vorzulegen.

 

Gegen diese weitere Vorgehensweise werden keine Bedenken erhoben. 

 

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Zu a)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes um die Straßenfläche der Straße Erlhagen und den Bereich der Einleitungsstelle des Oberflächenwassers im Wald.

Das Plangebiet ist im ausgehängten Plan eindeutig dargestellt.

 

Zu b)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2/07 (589) – Wohnen am „Erlhagen“ – einschließlich der Begründung vom 23.11.2009 nach
§ 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Hagen-Nord zwischen der Straße Erlhagen und dem Baugebiet Fley-Erlhagen.

Er umfasst im Einzelnen die Flurstücke, Gemarkung Fley, Flur 4, Flst. 147, 148, 170, 184 teilw. 188 und 189 sowie Flst. 759 (teilw.) der Flur 9 in der Gemarkung Boele.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll nach Durchführung der öffentlichen Auslegung im Sommer 2010 der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Ohne Beschlussfassung

 

 Die weitere Beratung wird vertagt.  1. Lesung

 

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Anlagen zur Vorlage

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