06.10.2009 - 6 Planungsrechtliche Stellungnahme zur Rathaus-Ga...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 06.10.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Schädel führt aus, dass bei der Erstellung
der Vorlage leider ein Zeilenumbruch verloren gegangen sei und damit auch ein
Textteil. Daher müsse auf Seite 6 der Vorlage der letzte Absatz wie folgt
lauten:
„Die oben genannten Ausführungen machen
deutlich, dass das Vorhaben den Zielen der Stadtentwicklung entspricht und die
erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
entsprechend den gesetzlichen Regelungen
nach § 31 BauGB möglich sind. Die hier angeführten Befreiungen berühren nicht
die Grundsätze der Planung und sind städtebaulich vertretbar.“
Herr Panzer vermisst die Abwägung im Zusammenhang
mit dem geplanten Vorhaben und hält auch die geplante Stellplatzanzahl für zu
hoch.
Herr Grothe weist darauf hin, dass die Vorlage
die Abwägung darstelle.
Herr Gläser spricht sich für das Vorhaben aus und
gibt zu bedenken, dass der Beschluss in der Bezirksvertretung Mitte einstimmig
erfolgt sei.
Für Herrn Panzer ist es die Frage, wie das
Projekt umgesetzt würde. Seiner Auffassung nach habe der Investor die
Stellplatzanzahl von sich aus nach oben gesetzt und beschränke sich nicht auf
die erforderlichen.
Herr Thomys erklärt, dass nach den
Flächenberechnungen dort 420 – 440 Stellplätze erforderlich seien.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Die planungsrechtliche Abwägung zur
Rathaus-Galerie, Projektentwickler „GEDO Grundstücksentwicklungs- u.
Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG“, zu den Themen Tiefgarageebenen
und verkehrliche Entwicklung von 420 Einstellplätzen wird zur Kenntnis
genommen. Den beabsichtigten Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 12/99 (518) Rathausstraße/Dahlenkampstraße nach § 31 Abs. 2
BauGB wird zugestimmt.
