06.10.2009 - 6 Planungsrechtliche Stellungnahme zur Rathaus-Ga...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Schädel führt aus, dass bei der Erstellung der Vorlage leider ein Zeilenumbruch verloren gegangen sei und damit auch ein Textteil. Daher müsse auf Seite 6 der Vorlage der letzte Absatz wie folgt lauten:

„Die oben genannten Ausführungen machen deutlich, dass das Vorhaben den Zielen der Stadtentwicklung entspricht und die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend den gesetzlichen Regelungen nach § 31 BauGB möglich sind. Die hier angeführten Befreiungen berühren nicht die Grundsätze der Planung und sind städtebaulich vertretbar.

 

Herr Panzer vermisst die Abwägung im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben und hält auch die geplante Stellplatzanzahl für zu hoch.

 

Herr Grothe weist darauf hin, dass die Vorlage die Abwägung darstelle.

 

Herr Gläser spricht sich für das Vorhaben aus und gibt zu bedenken, dass der Beschluss in der Bezirksvertretung Mitte einstimmig erfolgt sei.

 

Für Herrn Panzer ist es die Frage, wie das Projekt umgesetzt würde. Seiner Auffassung nach habe der Investor die Stellplatzanzahl von sich aus nach oben gesetzt und beschränke sich nicht auf die erforderlichen.

 

Herr Thomys erklärt, dass nach den Flächenberechnungen dort 420 – 440 Stellplätze erforderlich seien.

 

 

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Die planungsrechtliche Abwägung zur Rathaus-Galerie, Projektentwickler „GEDO Grundstücksentwicklungs- u. Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG“, zu den Themen Tiefgarageebenen und verkehrliche Entwicklung von 420 Einstellplätzen wird zur Kenntnis genommen. Den beabsichtigten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12/99 (518) Rathausstraße/Dahlenkampstraße nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 1