08.09.2009 - 19 Neue Wohn- und Gewerbeflächen im Flächennutzung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck lässt über die einzelnen Punkte entsprechend der Liste zu den durchgeführten Bereisungen diskutieren, entscheiden und gegebenenfalls abstimmen. Es geht um die Flächen, die in den Vorentwurf übernommen werden sollen, Flächen, die als Reserve für eine mögliche Nutzung offen gehalten werden sollen und Flächen, die nicht in den Vorentwurf aufgenommen werden sollen. Die Abstimmungsergebnisse zu den in den Vorentwurf aufzunehmenden Flächen finden sich im Beschluss wieder. Die restlichen Entscheidungen sind einvernehmlich erfolgt. 

 

Zur Fläche Bührener Weg beantragt Herr Oberste-Berghaus, diese Fläche als Wohnbaufläche in den Vorentwurf aufzunehmen. Dieser Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

Jedoch wird diese Fläche einvernehmlich in den Reserve-Bereich aufgenommen.

 

Abschließend lässt Herr Asbeck über den Gesamt-Vorentwurf abstimmen. Diese Entscheidung erfolgt einstimmig.

 

Nach der Beschlussfassung ergibt sich eine weitere Diskussion um den weiteren Ablauf und die weitere Beschlussfassung zum Flächennutzungsplanvorentwurf. Letztlich schlägt Herr Grothe vor, den heutigen und anschließenden Beschluss des Rates als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung zu sehen. Nächster Schritt sei dann die Abstimmung mit der Bezirksregierung bzw. dem RVR. Hieran anschließend sollte dann der neue Rat den kompletten Entwurf mit den Darstellungen aller Flächen zur Beschlussfassung vorgelegt bekommen.

 

Trotz der Befürchtungen, dass es zu doppelten Diskussionen kommen könnte, werden gegen diese Vorgehensweise keine Bedenken erhoben.

 

Des Weiteren wird von der Verwaltung deutlich gemacht, dass das weitere Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ablaufen werde, wie alle Bauleitplanverfahren. Der heute und noch vom Rat zu fassende Beschluss  stelle den Rahmen und politischen Wille dar, mit dem die Verwaltung in die weiteren Verhandlungen mit der Bezirksregierung gehe. Dieser Rahmen unterscheide sich jedoch deutlich von dem, was von dort vorgegeben worden sei. Es müsse nun versucht werden, einen Kompromiss zu finden zwischen den vorgegebenen ca. 55 ha und den jetzt enthaltenen 155 ha. Hier eine vernünftige Lösung zu finden sei ausgesprochen schwierig.

 

Herr Asbeck äußert sich dahin gehend, dass bei einer zu restriktiven Haltung der Bezirksregierung hiergegen vorgegangen werden müsse. Er schätze, dass bei einem Klageverfahren das Oberverwaltungsgericht die Selbstständigkeit einer Gemeinde höher bewerte, als dies die Bezirksregierung tue. Dies zeigten auch die gerichtlichen Ent- scheidungen aus der letzten Zeit. Wenn die restriktive Haltung in Arnsberg weiterhin Bestand habe und zu befürchten sei, dass die Vorgaben von dort dazu führen, dass viele Bürger von Hagen nach evtl. Breckerfeld oder Iserlohn ziehen, weil in Hagen nicht genügend Wohnbauflächen zur Verfügung ständen, müsse man möglicherweise hiergegen vorgehen.

 

Von Seiten der Verwaltung wird dagegen gehalten, dass die städtischen Planungen an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst werden müssten. Dies schränke den Spielraum doch erheblich ein. Ob das geschilderte Vorgehen gegenüber der Bezirksregierung strategisch sinnvoll sei, müsse abgewartet werden. Außerdem seien Einzelplanungen wie in Reh oder Haspe Westerbauer ohne Absprache mit der Bezirksregierung nicht möglich. Hier sei dann ein gültiger neuer Flächennutzungsplan wichtig. Der alte Flächennutzungsplan enthalte seit 30 Jahren Darstellungen für Wohnen und Gewebe, die nicht umgesetzt seien.

 

Herr Asbeck bittet darum, zunächst die Forderungen der Bezirksregierung auf die Vorschläge der Stadt Hagen abzuwarten. Mit einer gewissen Offensive der Stadt könnten dann sicherlich Kompromisse erreicht werden.

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan–Vorentwurf mit den in der Anlage als Potential dargestellten Flächen einzubringen.

 

Ergänzend werden folgende Änderungen beschlossen:

 

Die folgenden Flächen werden in den Vorentwurf aufgenommen:

 

  1. Böhfeld   (mit Mehrheit beschlossen)
  2. Südl. Volmarsteiner Straße West  (mit Mehrheit beschlossen)
  3. Hasenclever Straße  (einstimmig beschlossen)
  4. Auf dem Gelling  (einstimmig beschlossen)
  5. Tückingschulstraße Nord   (einstimmig beschlossen)
  6. Kuhweide 1   (einstimmig beschlossen)
  7. Kuhweide 2   (einstimmig beschlossen)
  8. Selbecker Stieg Süd  (einstimmig beschlossen)
  9. Höhwaldstraße  (einstimmig beschlossen)
  10. Auf dem Stein Ost   (einstimmig beschlossen)
  11. Emst IV  (einstimmig beschlossen)
  12. Langenkampstraße  (einstimmig beschlossen)
  13. Lichtenböcken Ost   (einstimmig beschlossen)

 

 

Die folgenden Flächen sollen als Reserve erhalten bleiben:

 

  1. Bülowstraße
  2. Sportplatz Halden
  3. Westlich Sauerlandstraße
  4. Östlich Grundschötteler Straße
  5. Selbecker Stieg West
  6. Hofwiese
  7. Bührener Weg

 

 

Folgende Flächen werden nicht in den Vorentwurf aufgenommen:

 

  1. Henrichsiepen Ost
  2. Henrichsiepen West
  3. Brockhausen
  4. Kursbrink
  5. Südlich Kursbrink
  6. Selbecker Straße/ In der Hemke
  7. Selbecker Straße Nord
  8. Zur Höhe
  9. Selbecker Stieg Ost
  10. Höhwaldstraße West
  11. Auf dem Rohlande
  12. Auf dem Stein
  13. Sommerhagener Weg
  14. Muhler Kopf
  15. Sterbecker Tal
  16. Volmeburgstraße
  17. Staplackstraße
  18. Alter Hohlweg
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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage