08.09.2009 - 13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/04 (564) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck weist darauf hin, dass der Landschaftsbeirat mit Mehrheit den Beschluss abgelehnt, die Bezirskvertretung Nord einstimmig und der Umweltausschuss mit Mehrheit beschlossen hätten.

Reduzieren

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

zu a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/04 (564) –Oberste Hülsberg 1– einschließlich der Begründung vom 16.06.2008 nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 3/04 (564) –Oberste Hülsberg 1– vom 16.06.2008 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich/Plangebiet:

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 539 und 540, Flur 9, Gemarkung Vorhalle.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im 4. Quartal 2009

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage