23.06.2009 - 7 Bebauungsplan Nr. 5/09 (610) Wohnbebauung Köni...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 23.06.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Asbeck berichtet von der einstimmigen
Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Mitte.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Ramrath erklärt Herr
Grothe, dass die geplante Nachverdichtung in diesem Bereich sicherlich nicht
ganz unkritisch zu sehen sei. Im Rahmen des Verfahrens solle dies geklärt
werden können. Dies beträfe auch die Organisation des Parkens auf Grund des
enormen und engen Parkdrucks im Bereich Berghof-, Ahr- und Rheinstraße.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/09 (610) gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen (§ 13 Absatz 2. Satz 1, Nr. 1).
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt zwischen der Berghofstraße im Süden und der Königstraße Westen. Die Grenze im Nordosten bildet das Flurstück, Gemarkung Hagen, Flur 49, Flurstück 26.
In dem im Sitzungssaal ausgehängtem Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung sein. Der Beschluss für die öffentliche Auslegung wird voraussichtlich im IV Quartal 2009 oder im I Quartal 2010 eingeholt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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