12.05.2009 - 25 a)Bebauungsplan Nr. 9/05 (575) - Haspe - Voerde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 25
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 12.05.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Grothe erläutert die Vorlage und weist
darauf hin, dass die Bezirksvertretung Haspe im Hinblick auf das Wohngebiet
eine Beschlussempfehlung mit der Zielrichtung ausgesprochen habe, keine
gewerbliche Nutzung zuzulassen, sondern die Fläche als Wohnbaufläche zu
entwickeln. Die Verwaltung sei aber grundsätzlich der Meinung, dass die beantragte
gewerbliche Nutzung rechtlich zulässig sei. Auf Grund des Zeitablaufes sei
heute eine Entscheidung zu treffen, ob Wohnbebauung oder gewerbliche Nutzung
erfolgen solle.
An der sich anschließenden Diskussion beteiligen
sich die Herren Dr. Ramrath, Meier, Oberste-Berghaus, Romberg und Thomys. Als
Ergebnis ist festzuhalten, dass lt. Herrn Thomys diese gewerbliche Nutzung als
nicht-störendes Gewerbe zu sehen und somit hier zulässig sei. Da auch kein
großer Fahrverkehr entstehe und auch ein Schallschutzgutachten positiv sei,müsse
einer gewerblichen Nutzung zugestimmt und die Verwaltungsvorlage abgelehnt
werden.
Der Vorsitzende, Herr Asbeck, lässt anschließend
über die Verwaltungsvorlage abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 9/05 (575) - Haspe - Voerder Straße / ehem.
Brauhaus Andreas
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/05 (575) -
Haspe – Voerder Straße / ehem. Brauhaus Andreas – umfasst das
Grundstück der Gemarkung Haspe, Flur 38, Flurstücke 288, 289, 290 und 326.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das
Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1. 500 ist
Bestandteil des Beschlusses.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/09 (609) Voerder Straße / ehem. Abfüllhalle der
Andreas Brauerei gem. § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/05 (575) -
Haspe – Voerder Straße / ehem. Brauhaus Andreas – umfasst das
Grundstück der Gemarkung Haspe, Flur 38, Flurstücke 288, 289, 290 und 326.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das
Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1. 500 ist
Bestandteil des Beschlusses.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll in 2009 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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598,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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599,3 kB
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