12.05.2009 - 9 Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Hag...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Romberg fragt nach, ob das Grundstück an der Ophauser Straße nicht bis zum Bahngelände gehen solle. Darauf hin antwortet Herr Schädel, dass diese Abgrenzung bis jetzt Grundlage gewesen sei. Sollte es sich aber herausstellen, dass die Fläche zu klein sei, zum Beispiel für einen Vollsortimenter, werde diese Fläche bis zum Bahngelände erweitert werden können unter Beachtung der jeweiligen Grundstücksbesitzverhältnisse.

Herr Grothe schlägt vor, dass die Verwaltung dass Grundstück entsprechend vergrößere, falls sich ein Investor für diese Fläche interessieren würde.

 

Hiergegen werden keine Bedenken erhoben.

 

Herr Meier schlägt vor, dass der Beschluss unter Punkt 3 im letzten Satz dahingehend ergänzt werde, dass die Zusammensetzung und Zuständigkeit durch den Rat definiert würde.

 

Anschließend lässt der Vorsitzende über den erweiterten Beschluss abstimmen

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Das Einzelhandelsgutachten des Büros Junker und Kruse (Kap. 1-8 der Anlage) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Das „Einzelhandels – und Zentrenkonzept für die Stadt Hagen“ (ab Kap. 9 der Anlage) wird als Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Steuerung des Einzelhandels und der Entwicklung der Versorgungszentren in Hagen beschlossen.
  3. Zur Unterstützung und Umsetzung des „Einzelhandels – und Zentrenkonzeptes“ werden im Bedarfsfall durch einen Arbeitskreis Bewertungen und Empfehlungen zu konkreten Einzelhandelsprojekten erarbeitet. Die Zusammensetzung und Zuständigkeit ist durch den Rat noch zu definieren.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage