12.05.2009 - 24 Bebauungsplan Nr. 3/89 (452), Teil IGewerbegebi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grothe berichtet, dass für den Bereich des Einleitungsverfahrens Anträge auf Vorbescheide für einen Discounter, einen Fachmarkt im Bereich Getränke und einen Fachmarkt für Tierbedarf vorlägen. Hinsichtlich der Parkflächen für Hawker, die für die Bahnhofshinterfahrung benötigt würden, sei mit dem Grundstückeigentümer ein Kompromiss gefunden worden. Dies müsse aber noch mit der Fa. Hawker abgestimmt werden, was aber in der Kürze der Zeit auf Grund der Abstimmungsprozesse nicht möglich gewesen sei. Einer Verlängerung der Zwei-Monats-Frist um einen weiteren Monat habe der Antragsteller nicht zugestimmt.  Eine Zurückstellung sei nur möglich, wenn der Aufstellungsbeschluss gefasst werde.

Herr Meier hält die Entwicklung in diesem Bereich für kritisch, dort einen Discounter zu platzieren, der Kaufkraft aus Wehringhausen wegziehe und insbesondere die älteren Menschen treffe, die einen Grundversorgungsbereich nicht mehr fußläufig errreichen könnten. Um eine geordnete Entwicklung, auch im Hinblick auf die Bahnhofshinterfahrung in diesem Bereich zu ermöglichen, sei es sinnvoll, das Verfahren einzuleiten und zwar nicht, um die Entwicklung des Investors zu verhindern, sondern um eine geordnete städtebauliche Entwicklung an dieser Stelle möglich zu machen.

Herr Dr. Ramrath teilt mit, dass seine Fraktion dieser Vorlage, so wie sie vorliege, nicht zustimmen könne, weil die Begründung eine eindeutige Zielsetzung formuliere. Seiner Auffassung nach sei eine Begründung mit der Zielsetzung zu fassen, wie sie dem gegenwärtigen realistischen Sachstand entspreche. Hierbei ist der Hauptanknüpfungspunkt, dass Stellplatzflächen geschaffen werden müssten, die den Einstieg in die Realisierung der Bahnhofshinterfahrung und eine verkehrliche Erschließung des Geländes ermöglichten .

Herr Grothe schlägt vor, die Begründung entsprechend zu ändern und die Entscheidung auf den Rat zu verschieben.

Der Vorsitzende schlägt vor, auf Grund der neuen Situation die Sitzung  für eine kurze Zeit zu unterbrechen.

 

Hiergegen werden keine Bedenken erhoben.

 

Nach der Pause erklärt Dr. Ramrath sich mit einer Verschiebung auf den Rat einverstanden zu erklären, wenn die Verwaltung zusage, noch bis Donnerstag eventuelle Gespräche zu führen und die Begründung entsprechend zu ändern.

Herr Asbeck weist darauf hin, dass Einigkeit dahingehend bestehe, diese Angelegenheit zur Entscheidung auf den Rat zu schieben. Die Begründung sei so zu fassen, dass sie einerseits dem Ziel der Verwaltung gerecht werde, aber auf der anderen Seite nicht Entwicklungen in diesem Gebiet auf Jahre blockiert würden.

 

Herr Grothe sagt zu, die Begründung bis zur Ratssitzung entsprechend zu ändern.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 3/89 (452), Teil 1 – Gewerbegebiet Berliner Straße/Rehsieper Weg.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen – Mitte und ist durch Signatur im Plan im Maßstab 1: 500 eindeutig definiert.

 

Das Plangebiet umfasst den nördlichen Teilbereich der Rehstraße, einschließlich Brückenbauwerk, einen Teilbereich der Wehringhauser Straße und die westlich angrenzenden Flurstücke 37, 38, 39, 40, 41 und 264.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung der Änderung soll im zweiten Halbjahr 2009 erfolgen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Ohne Beschlussfassung

 

 Die Beschlussfassung wird auf den Rat übertragen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1302&TOLFDNR=83463&selfaction=print