12.05.2009 - 24 Bebauungsplan Nr. 3/89 (452), Teil IGewerbegebi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 24
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 12.05.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Grothe berichtet, dass für den Bereich des
Einleitungsverfahrens Anträge auf Vorbescheide für einen Discounter, einen
Fachmarkt im Bereich Getränke und einen Fachmarkt für Tierbedarf vorlägen.
Hinsichtlich der Parkflächen für Hawker, die für die Bahnhofshinterfahrung
benötigt würden, sei mit dem Grundstückeigentümer ein Kompromiss gefunden
worden. Dies müsse aber noch mit der Fa. Hawker abgestimmt werden, was aber in
der Kürze der Zeit auf Grund der Abstimmungsprozesse nicht möglich gewesen sei.
Einer Verlängerung der Zwei-Monats-Frist um einen weiteren Monat habe der Antragsteller
nicht zugestimmt. Eine Zurückstellung
sei nur möglich, wenn der Aufstellungsbeschluss gefasst werde.
Herr Meier hält die Entwicklung in diesem Bereich
für kritisch, dort einen Discounter zu platzieren, der Kaufkraft aus
Wehringhausen wegziehe und insbesondere die älteren Menschen treffe, die einen Grundversorgungsbereich
nicht mehr fußläufig errreichen könnten. Um eine geordnete Entwicklung, auch im
Hinblick auf die Bahnhofshinterfahrung in diesem Bereich zu ermöglichen, sei es
sinnvoll, das Verfahren einzuleiten und zwar nicht, um die Entwicklung des
Investors zu verhindern, sondern um eine geordnete städtebauliche Entwicklung
an dieser Stelle möglich zu machen.
Herr Dr. Ramrath teilt mit, dass seine Fraktion
dieser Vorlage, so wie sie vorliege, nicht zustimmen könne, weil die Begründung
eine eindeutige Zielsetzung formuliere. Seiner Auffassung nach sei eine
Begründung mit der Zielsetzung zu fassen, wie sie dem gegenwärtigen
realistischen Sachstand entspreche. Hierbei ist der Hauptanknüpfungspunkt, dass
Stellplatzflächen geschaffen werden müssten, die den Einstieg in die Realisierung
der Bahnhofshinterfahrung und eine verkehrliche Erschließung des Geländes ermöglichten
.
Herr Grothe schlägt vor, die Begründung
entsprechend zu ändern und die Entscheidung auf den Rat zu verschieben.
Der Vorsitzende schlägt vor, auf Grund der neuen
Situation die Sitzung für eine kurze
Zeit zu unterbrechen.
Hiergegen werden keine Bedenken erhoben.
Nach der Pause erklärt Dr. Ramrath sich mit einer
Verschiebung auf den Rat einverstanden zu erklären, wenn die Verwaltung zusage,
noch bis Donnerstag eventuelle Gespräche zu führen und die Begründung entsprechend
zu ändern.
Herr Asbeck weist darauf hin, dass Einigkeit
dahingehend bestehe, diese Angelegenheit zur Entscheidung auf den Rat zu schieben.
Die Begründung sei so zu fassen, dass sie einerseits dem Ziel der Verwaltung
gerecht werde, aber auf der anderen Seite nicht Entwicklungen in diesem Gebiet
auf Jahre blockiert würden.
Herr Grothe sagt zu, die Begründung bis zur
Ratssitzung entsprechend zu ändern.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 3/89 (452), Teil 1 – Gewerbegebiet Berliner Straße/Rehsieper Weg.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen – Mitte und ist durch Signatur im Plan im Maßstab 1: 500 eindeutig definiert.
Das Plangebiet umfasst den nördlichen Teilbereich der Rehstraße, einschließlich Brückenbauwerk, einen Teilbereich der Wehringhauser Straße und die westlich angrenzenden Flurstücke 37, 38, 39, 40, 41 und 264.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung der Änderung soll im zweiten Halbjahr 2009 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
|
1,5 MB
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