12.05.2009 - 18 Bebauungsplan Nr. 3/09 (608) -Wohnquartier Unte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 12.05.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Ramrath stellt die Frage, ob die
Ausklammerung in einem bestimmten Straßenabschnitt Sinn mache oder ob noch
Objekte mit einbezogen werden müssten.
Herr Grothe teilt mit, dass die Abgrenzung der
Fläche im weiteren Verfahren auf Grund der verschiedenen Nutzungen modifiziert
werden könne, falls es erforderlich sei.
Herr Asbeck schlägt vor, dass die Verwaltung eine
Überprüfung der Abgrenzung hinsichtlich der Häuser 10 und 12 vornehmen solle
und dann im späteren Verfahren eventuell
eine neue Abgrenzung prüfe. In der heutigen Sitzung sei über die Einleitung des
Verfahrens zu beschließen, um eine Zurückstellung zu ermöglichen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/09 (608) –Wohnquartier Unterberg– gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird von der Volmestraße 50 – 70 (B 54) / Märkischer Ring 105 –113, der Buschhofstraße, den nordöstlichen Grundstücksgrenzen Buschhofstraße 3–11 sowie Töpferstraße 9 u. 12 und den östlichen Grundstücksgrenzen Töpferstraße 12–2 sowie Düppenbeckerstraße 12, den nörlichen Grundstücksgrenzen Düppenbeckerstraße 10 und 7, den westlichen Grundstücksgrenzen der Düppenbeckerstraße1 –7 und der Volmestraße 56a sowie der südlichen Grundstücksgrenzen der Volmestraße 56a und Düppenbecker Straße 2 und der Böschungsoberkante an der westlichen Erschließung Diesterwegstraße und der Verbindung südwestliche Diesterwegstraße – Volmestraße begrenzt.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach Fassung des Einleitungsbeschlusses soll in der 2ten Jahreshälfte 2009 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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