12.05.2009 - 16 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Asbeck teilt mit, dass die BV Mitte und der Umweltausschuss einstimmig beschlossen hätten und dass der Landschaftsbeirat einstimmig abgelehnt habe.

Herr Ludwig weist darauf hin, dass er dieser Planung zustimme. Es sei aber darauf zu achten, dass der ÖPNV in diesem Gebiet ausreichend erhalten werde.

Anschließend lässt Herr Asbeck über den Beschluss der Verwaltung abstimmen.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag der Vorhabenträger vom 18.09.2008 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) - Wohnbebauung Köhlerweg- gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich / Plangebiet:

 

Das Plangebiet befindet sich in Emst, südwestlich der bestehenden Bebauung an der Elmenhorststraße in Höhe der Straße Köhlerweg. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:

Gemarkung Holthausen:

Flur 1, Flurstück Nr. 508, 526, 528 und tlw. 529.,

 

Gemarkung Delstern:

Flur 3, Flurstück Nr. 60 tlw., 64, 66 tlw.  238, 239, 240, 241, 248, 252 und 154.

 

Gemarkung Eppenhausen:

Flur 14, Flurstück Nr. 1534 tlw. und 1639 tlw.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage