12.05.2009 - 22 Bauvoranfrage:Nutzungsänderung: geplante KFZ-We...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Ramrath fragt nach, warum an dieser Stelle, an der sich bereits eine Lagerhalle befinde, eine Nutzung als KFZ-Werkstatt nicht möglich sei.

Herr Schädel weist darauf hin, dass es sich hier um ein allgemeines Wohngebiet handele und in einem WA-Gebiet die Nutzung als KFZ-Werkstatt ausgeschlossen sei.

Herr Thomys teilt mit, dass in einem WA-Gebiet nicht-störendes Gewerbe zulässig sei, aber eine KFZ-Werkstatt kein nicht-störendes Gewerbe und somit ausgeschlossen sei.

Herr Romberg schlägt vor, dem Antragsteller mitzuteilen, dass er sich an die Wirtschaftsförderung/SZW wenden möge, da ihm vielleicht dort geholfen werden könne.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ablehnung der Bauvoranfrage: Nutzungsänderung: geplante KFZ-Werkstatt in vorhandener Lagerhalle auf dem Grundstück Lindenstraße 17 Gemarkung Vorhalle, Flur 8, Flurstück 374 zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage

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