24.03.2009 - 15 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/08 (604) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Ramrath fragt nach den Beteiligten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren von 1989 und wie die Vereinbarung im Rahmen der gerichtlichen Einigung ausgesehen habe.

 

Herr Thomys berichtet, dass im in Frage kommenden Bereich ein Gebäude in zweiter Reihe angefragt worden sei. Diese Bauanfrage sei abgelehnt und hiergegen Widerspruch eingelegt worden. Nach dessen Ablehnung sei Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung durch die Stadt Hagen eingelegt worden. Beteiligte in diesem Streitverfahren wären also nur der Bauherr und die Stadt Hagen gewesen. Das Gericht habe entschieden, dass hier kein Gebäude zu genehmigen sei und zugunsten der Stadt Hagen eine Baulast eingetragen werden müsse.

 

Herr Meier fragt nach, ob der Antragsteller Anspruch auf die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens habe.

 

Für Herrn Oberste-Berghaus hat dieser Ausschuss über Planungsrecht zu entscheiden und nicht über juristische Fragestellungen.

 

Hierauf erwidert Herr Panzer, dass hier Baurecht geschaffen werden müsse und somit dieser Ausschuss sehr wohl zuständig sei.

 

Herr Hoffman gibt zu bedenken, dass der Antragsteller keinen Anspruch auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan habe, jedoch einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung zur Einleitung eines derartigen Verfahrens. Daher schlage er die Einleitung des Verfahrens vor, um in dessen Rahmen die Problematik und eine mögliche Bebauung zu klären. Im Falle eines rechtskräftigen Bebauungsplanes sei dies höherwertiges Recht gegenüber einer Baulast.

 

Herr Asbeck lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

 

 

   

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Antrag des Vorhabenträgers vom 06.11.2008 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8/08 (604) – Wohnbebauung Lürwald - gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/08 (604) Wohnbebauung Lürwald- als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im südlichen Bereich von Berchum. Das Grundstück liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 3 und beinhaltet die Flurstücke 427, 428 (beide Flurstücke gehörten zum ehemaligen Flurstück 271) und das städtische Flurstück 434.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung sein. Der Beschluss für die öffentliche Auslegung wird voraussichtlich im Jahr 2009 eingeholt.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage