24.03.2009 - 9 Bauvorhaben Kochstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 24.03.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0198/2009 Bauvorhaben Kochstraße
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Wegen des Sachzusammenhanges werden die
Tagesordnungspunkte 8 und 9 gemeinsam beraten.
Herr Asbeck verweist auf die geänderte
Beschlussfassung der Bezirksvertretung Mitte.
Herr Schädel berichtet über die bekannten
bodenrechtlichen Spannungen in diesem Gebiet, mit dem entsprechenden
Bebauungsplanverfahren abgearbeitet
werden sollen.
Herrn Oberste-Berghaus interessiert die Meinung
der Bezirksregierung zum bestehenden Planungsrecht nach § 34 BauGB.
Herr Schädel führt aus, dass in der Vorlage die
entsprechende Darstellung eines Mitarbeiters bei der Bezirksregierung
aufgeführt sei. Diese sei gebeten worden, bis zur Heutigen Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses einen Vermerk aus deren Sicht zu übersenden. Dies
sei zugesagt worden, jedoch liege der Vermerk bis jetzt nicht vor. Die Meinung
der Verwaltung sei eine andere. Sie vertrete die Auffassung, es handele sich
hier um einen Eingriff in der Planungshohheit der Gemeinde durch die
Bezirksregierung.
Herr Hoffmann fügt hinzu, dass sich der
entsprechende Mitarbeiter der Bezirksregierung anlässlich eines Gespräches am
gestrigen Tag in Arnsberg dafür entschuldigt habe, dass dieser Vermerk noch
nicht vorliege. Er beabsichtige jedoch diesen zeitnah zu erstellen. Dies sei
jedoch bis heute nicht der Fall.
Herr Asbeck bemerkt, dass ihm der entsprechende
Vermerk doch inzwischen vorliege und er gehe davon aus, dass dies bei der
Verwaltung ebenfalls der Fall sei.
Die Herren Grothe, Hoffmann, Schädel und Thomys
bestätigen, dass der Vermerk bis zum jetzigen Zeitpunkt der Verwaltung nicht
bekannt sei.
Herr Gläser betont, dass die Bezirksvertretung
sich für das Bauvorhaben ausgesprochen hätte, da die rechtlichen
Voraussetzungen hierfür vorlägen. Er verstehe auch nicht, warum sich die
Verwaltung dagegen ausspreche, da sie doch schon bestätigt hätte, dass sich die
planungsrechtliche Beurteilung dieses Bereiches nach § 34 Abs. 3 BauGB richte.
Diese Aussage wird von der Verwaltung bestritten.
Herr Asbeck erklärt, er halte den Umgang mit
Investoren schon für erstaunlich, die bereits in 2006 den Bauantrag gestellt
und ein Jahr später die Zusage für eine
Bebauung erhalten hätten, wenn bestimmte Voraussetzungen vorlägen. Dies ziehe
sich nun bis zum jetzigen Zeitpunkt hin. Er halte weiter es für bedenklich,
kurz vor Abschluss des Verfahrens nunmehr das Gelände durch einen Bebauungsplan
zum Gewerbegebiet zu erklären. Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
und des Rates aus September 2008 sei in Unkenntnis des gesamten Vorlaufes
erfolgt.
Herr Asbeck schlägt vor, die Beratung zunächst zu
vertagen, da der in Rede stehende Vermerk der Bezirksregierung der Verwaltung
scheinbar noch nicht bekannt sei und sie
somit hierzu auch nicht Stellung nehmen könne. Dies sollte in der nächsten Sitzung
geschehen. Er bitte auch um Stellungnahme zu möglichen
Entschädigungsansprüchen.
Frau Suda bittet um einen aktuellen Lageplan.
Herr Grothe gibt zu bedenken, dass die Verwaltung
bis zur letzten Sitzung des Ausschusses nicht in der Lage gewesen sei, dass
Vorhaben zu bescheiden, da noch nicht alle Nachbarzustimmungen vorgelegen
hätten. Er betone auch, dass egal welche Seite hier Recht bekäme, die Stadt von
der jeweils anderen Seite beklagt würde.
Herr Asbeck bezweifelt dies sowie die
Notwendigkeit von Zustimmungserklärungen.
Herr Asbeck stellt fest, dass gegen eine
Vertagung keine Bedenken bestehen.
