24.03.2009 - 9 Bauvorhaben Kochstraße

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Wegen des Sachzusammenhanges werden die Tagesordnungspunkte 8 und 9 gemeinsam beraten.

 

Herr Asbeck verweist auf die geänderte Beschlussfassung der Bezirksvertretung Mitte.

 

Herr Schädel berichtet über die bekannten bodenrechtlichen Spannungen in diesem Gebiet, mit dem entsprechenden Bebauungsplanverfahren  abgearbeitet werden sollen.

 

Herrn Oberste-Berghaus interessiert die Meinung der Bezirksregierung zum bestehenden Planungsrecht nach § 34 BauGB.

 

Herr Schädel führt aus, dass in der Vorlage die entsprechende Darstellung eines Mitarbeiters bei der Bezirksregierung aufgeführt sei. Diese sei gebeten worden, bis zur Heutigen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses einen Vermerk aus deren Sicht zu übersenden. Dies sei zugesagt worden, jedoch liege der Vermerk bis jetzt nicht vor. Die Meinung der Verwaltung sei eine andere. Sie vertrete die Auffassung, es handele sich hier um einen Eingriff in der Planungshohheit der Gemeinde durch die Bezirksregierung.

 

Herr Hoffmann fügt hinzu, dass sich der entsprechende Mitarbeiter der Bezirksregierung anlässlich eines Gespräches am gestrigen Tag in Arnsberg dafür entschuldigt habe, dass dieser Vermerk noch nicht vorliege. Er beabsichtige jedoch diesen zeitnah zu erstellen. Dies sei jedoch bis heute nicht der Fall.

 

Herr Asbeck bemerkt, dass ihm der entsprechende Vermerk doch inzwischen vorliege und er gehe davon aus, dass dies bei der Verwaltung ebenfalls der Fall sei.

 

Die Herren Grothe, Hoffmann, Schädel und Thomys bestätigen, dass der Vermerk bis zum jetzigen Zeitpunkt der Verwaltung nicht bekannt sei.

 

Herr Gläser betont, dass die Bezirksvertretung sich für das Bauvorhaben ausgesprochen hätte, da die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorlägen. Er verstehe auch nicht, warum sich die Verwaltung dagegen ausspreche, da sie doch schon bestätigt hätte, dass sich die planungsrechtliche Beurteilung dieses Bereiches nach § 34 Abs. 3 BauGB richte.

 

Diese Aussage wird von der Verwaltung bestritten.

 

Herr Asbeck erklärt, er halte den Umgang mit Investoren schon für erstaunlich, die bereits in 2006 den Bauantrag gestellt und ein Jahr später  die Zusage für eine Bebauung erhalten hätten, wenn bestimmte Voraussetzungen vorlägen. Dies ziehe sich nun bis zum jetzigen Zeitpunkt hin. Er halte weiter es für bedenklich, kurz vor Abschluss des Verfahrens nunmehr das Gelände durch einen Bebauungsplan zum Gewerbegebiet zu erklären. Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates aus September 2008 sei in Unkenntnis des gesamten Vorlaufes erfolgt.

Herr Asbeck schlägt vor, die Beratung zunächst zu vertagen, da der in Rede stehende Vermerk der Bezirksregierung der Verwaltung scheinbar noch nicht  bekannt sei und sie somit hierzu auch nicht Stellung nehmen könne. Dies sollte in der nächsten Sitzung geschehen. Er bitte auch um Stellungnahme zu möglichen Entschädigungsansprüchen.

 

Frau Suda bittet um einen aktuellen Lageplan.

 

Herr Grothe gibt zu bedenken, dass die Verwaltung bis zur letzten Sitzung des Ausschusses nicht in der Lage gewesen sei, dass Vorhaben zu bescheiden, da noch nicht alle Nachbarzustimmungen vorgelegen hätten. Er betone auch, dass egal welche Seite hier Recht bekäme, die Stadt von der jeweils anderen Seite beklagt würde.

 

Herr Asbeck bezweifelt dies sowie die Notwendigkeit von Zustimmungserklärungen.

 

Herr Asbeck stellt fest, dass gegen eine Vertagung keine Bedenken bestehen. 

 

  

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Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Der Beratungspunkt wird vertagt.