24.03.2009 - 8 Veräußerung des städt. Grundstücks Körnerstr. 5...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck verweist auf die geänderte Beschlussempfehlung durch die Bezirksvertretung Mitte und den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Frau Grebe berichtet, dass sowohl Bundestag als auch Bundesrat die Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen  beschlossen hätten, jedoch noch keine Veröffentlichung stattgefunden habe. Hiernach sei in diesem Fall keine europaweite Ausschreibung mehr notwendig. Da jedoch noch eine gewisse Unsicherheit herrsche, sollte jedoch der ursprüngliche Weg beibehalten werden und weiterhin europaweit ausgeschrieben werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Meier trägt Herr Grothe vor, dass die Stadt lieber auf der sicheren Seite in diesem Falle bleiben und europaweit ausschreiben wolle. Außerdem wäre dies sicherlich nicht von Nachteil und könnte auch ein besseres Ergebnis bringen.

 

Herr Asbeck lässt über die durch BV Mitte und Haupt- und Finanzausschuss geänderte Beschlussempfehlung abstimmen. 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das städt. Grundstück Körnerstr. 54/56 bestehend aus den Grundstücken Gemarkung Hagen Flur 43 Flurstücke 80 und 87 zu den unter Punkt 1. bis 4. dargestellten Bedingungen europaweit auszuschreiben.

 

  1. Die Bewertungskriterien zum Teilnahmewettbewerb und zum Verhandlungsverfahren werden  mit folgenden Änderungen zur Gewichtung der Zuschlagskriterien beschlossen:

 

    • Städtebauliches Gesamtkonzept, Gewichtung mit 40 %
    • Nutzungskonzept Mehrgenerationenwohnen, Gewichtung mit 20 %
    • Höhe des Kaufpreises, Gewichtung mit 40 %

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst den Teilnahmewettbewerb durchzuführen und die Teilnahmeanträge zu prüfen. Die Bewertung der Referenzen und die Auswahl der Teilnehmer, die am Verhandlungsverfahren teilnehmen, wird auf die Verwaltung übertragen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorbewertung im Verhandlungsverfahren durchzuführen und die  Verhandlungsgespräche mit den Bietern zu führen.

 

  1. Als Ergebnis der Gesamtbewertung wird eine Bewertungskommission dem Rat abschließend einen Bieter für den Erwerb und die Entwicklung des Grundstücks vorschlagen.   Die Bewertungskommission besteht aus den Mitgliedern des Vorprüfgremiums und Vertreter/innen der Fraktionen im Rat der Stadt Hagen und zwei Vertretern der Bezirksvertretung Mitte.

 

Als politische Vertreter/innen  werden benannt :

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage