24.03.2009 - 17 Bebauungsplan Nr. 4/08 (600) Teil 1 – Gewerbe -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Auch hierzu gebe es eine Ablehnung des Landschaftsbeirates und eine mehrheitliche Zustimmung von Bezirksvertretung Hohenlimburg und Umweltausschuss.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Zu a)   Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentli­cher Belange und im Rahmen der Öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 7 Bauge­setzbuch (BauGB).

 

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Ge­genstand der Niederschrift.

 

Zu b)   Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 4/08 (600) Teil 1 – Ge­werbe, Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbands­straße mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen und die geänderte Begründung vom 16.02.2009 gemäß §§ 2 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbin­dung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Zt. gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Begründung vom 16.02.2009 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/08 (600) Teil 1 liegt im Stadtbezirk Ho­hen­limburg zwischen der Verbandsstraße und der Wannebach­straße.

Er umfasst im Einzelnen die Flurstücke Gemarkung Berchum, Flur 4, Flurstü­cke 179, 180, 181 teilw., 182 teilw, 183 teilw, 184 teilw., 186 u. 187 teilw. und Gemarkung Hohenlimburg, Flur 1, Flurstücke 82 teilw., 83 teilw., 84, 87, 88, 229, 518 und 520 teilw..

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil dieses Beschlus­ses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird dieses Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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Anlagen zur Vorlage