10.02.2009 - 13 Bebauungsplan Nr. 2/08 (598) Wohnbebauung Ergst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 10.02.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Meier weist darauf hin, dass von dortigen
Anwohnern noch Probleme im Bereich Lärmschutz gesehen würden. Es stelle sich
die Frage, ob nicht noch ein zusätzliches Gutachten erforderlich sei, da das
ursprüngliche sich nur auf den oberen Bereich in Richtung Bildungsstätte bezogen haben solle.
Herr Beyel spricht Lärmschutzwerte in WA- und
WR-Gebieten an. Außerdem verweist er auf den ablehnenden Beschluss der
Bezirksvertretung Hohenlimburg wegen des fehlenden Verkehrskonzeptes für diesen
Teil des Ortsteiles Berchum.
Herr Grothe führt aus, dass in allen Diskussionen
darauf hingewiesen worden sei, dass es sich hier um eine Arrondierung in
Berchum handele. Früher sei dieser Bereich durch eine Satzung abgedeckt gewesen
und heute mit zwei Bebauungsplanverfahren überzogen. Hierbei handele es sich
keinesfalls um eine Erweiterung. Verkehrszählungen seien durchgeführt worden,
mit dem Ergebnis, dass alles verträglich sei.
Der Bereich könnte auch als Dorfgebiet
festgesetzt werden, dies bedeute jedoch höhere Lärmwerte. Die Lärmentwicklung
aus Richtung der Autobahn bei bestimmter Windrichtung verursachte diese höheren Lärmwerte. Daher sei die
Festsetzung als allgemeines Wohngebiet durchaus richtig und auch flexibler zu
handhaben. Das Lärmgutachten brauchte seiner Ansicht nach nicht ergänzt zu
werden. Der weitere Verfahrenschritt sei jetzt die Offenlage und wenn Einwendungen vorgebracht
würden, müsse hierauf eingegangen werden.
Auf eine grundsätzliche Bemerkung von Herrn
Panzer reagiert Herr Meier dahingehend, dass nicht auf der grünen Wiese gebaut
werden sollte. Daher sei die Nachverdichtung der bessere Weg. Die bisherigen
und auch noch vorgebrachten Einwendungen im Rahmen des Verfahrens würden ernst
genommen und falls notwendig müssten die Gutachten ergänzt werden.
Herr Dr. Ramrath fügt hinzu, dass die Stadt Hagen
aus ihren demografischen Strukturen heraus gezwungen sei, für junge Familien
Wohnbauflächen für individuelles und modernes Wohnen zu schaffen. Dies könne
jedoch nicht draußen auf der grünen Wiese passieren, sondern innerhalb der
bestehenden Strukturen und mit entsprechenden Arrondierungen. Dies sei der
richtige Weg.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/08 (598) „Wohnbebauung Ergster Weg – West“ nebst Begründung vom 14.01.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten von Berchum, westlich des Ergster Weges und südlich der Straße Lichtenböcken. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst im Einzelnen in der Gemarkung Berchum, Flur 1, die Flurstücke 253, 686 teilweise, 687, 774 und 775 und in Flur 2 die Flurstücke 1 teilweise, 214, 215 teilw., 237, 279 teilw., 280 bis 282, 431, 617 teilw. und 888 bis 893.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll im Sommer
2009 der Satzungsbeschluss erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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