10.02.2009 - 18 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 10.02.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Grothe berichtet, dass der Investor nochmals
die Planung konkretisiert habe, in dem er u. a. die Geschossigkeit an einigen
Stellen reduziert habe.
Für Herrn Dr. Ramrath ist nach intensiven
Aussprachen jetzt positiv zu vermerken, dass vom Investor die Planung nochmals
modifiziert worden sei. Gut wäre es noch gewesen, die Baukörper für die
Altenwohnungen etwas zu verschieben. Jedoch dürfe man die Wirtschaftlichkeit
für den Investor nicht außer Acht lassen. Letztendlich entscheidend sei
natürlich die Sicherung der Sanierung des Hauses Harkorten und der Investor
habe gezeigt, was dort getan werden solle und dies sei positiv zu sehen. Die
Absicherung der Sanierung sei von großer Bedeutung und müsse von der Verwaltung
evtl. über eine Grundschuld geregelt werden. Dies müsse auch werthaltig sein
und dürfe nicht an letzter Stelle stehen. Die Verwaltung müsse jetzt
sicherstellen, dass alles fair und ordnungsgemäß abgearbeitet würde.
Herr Marscheider bemerkt, dass der Investor vor
einigen Wochen deutlich gemacht habe, dass die Sanierungsmittel nicht von ihm
kämen.
Hierauf erklärt Frau Grebe, dass 1,5 Mio. €
nicht ausreichten, um dass gesamte Denkmal Haus Harkorten zu sanieren. Dies
reiche nur für den derzeitigen Erhalt aus. Wenn die angedachte Planung
realisiert werden könne, würde erst einmal das Denkmal gesichert. Sie hoffe auf
Nutzungen, die weitere Sanierungsmöglichkeiten hervor riefen. Im Übrigen sei
der Investor bereits vor einem Jahr in die Grundschuld eingetreten.
Herr Grothe fügt hinzu, besser als jetzt könne es
nicht gehen, auch wenn eine komplette Sanierung noch nicht erreicht würde.
Jedoch könnten die geplanten Altenwohnungen auch weitere Nutzungen innerhalb
des Denkmales hervor rufen.
Für Herrn Sondermeyer ist noch nicht geklärt, ob
es hier um betreutes Wohnen oder um Pflegeeinrichtungen gehe. Dies müsse noch
geschehen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Plangebietes, sodass die Fläche nördlich des Nebengrabens des Bremker Baches nicht mehr zum Geltungsbereich gehört.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Haspe.
Die süd- und westliche Abgrenzung schließt die Harkortstraße ein, bis zur südlichen Grenze des Flurstückes Nr. 25, Flur 6, Gemarkung Haspe, verläuft dann in Richtung Nord-Osten auf einer Länge von ca. 70 m.
Die Nordöstliche Begrenzung verläuft südlich des Nebengrabens des Bremker Baches bis zum Haus Harkortstraße 3b, schließt dieses aus, verläuft dann weiter in südlicher Richtung bis zum festgesetzten Parkplatz (Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil I, "Haus Harkorten") verspringt, den Parkplatz einschließend, nach Osten und verläuft dann parallel zur Zufahrt des Ensembles Harkorten bis zur Harkortstraße.
Der Geltungsbereich ist im Plan eindeutig dargestellt.
2)
Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten nebst der Begründung vom 19.11.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 19.11.2008 öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Satzungsbeschluss soll Mitte 2009 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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