10.02.2009 - 18 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Grothe berichtet, dass der Investor nochmals die Planung konkretisiert habe, in dem er u. a. die Geschossigkeit an einigen Stellen reduziert habe.

 

Für Herrn Dr. Ramrath ist nach intensiven Aussprachen jetzt positiv zu vermerken, dass vom Investor die Planung nochmals modifiziert worden sei. Gut wäre es noch gewesen, die Baukörper für die Altenwohnungen etwas zu verschieben. Jedoch dürfe man die Wirtschaftlichkeit für den Investor nicht außer Acht lassen. Letztendlich entscheidend sei natürlich die Sicherung der Sanierung des Hauses Harkorten und der Investor habe gezeigt, was dort getan werden solle und dies sei positiv zu sehen. Die Absicherung der Sanierung sei von großer Bedeutung und müsse von der Verwaltung evtl. über eine Grundschuld geregelt werden. Dies müsse auch werthaltig sein und dürfe nicht an letzter Stelle stehen. Die Verwaltung müsse jetzt sicherstellen, dass alles fair und ordnungsgemäß abgearbeitet würde.

 

Herr Marscheider bemerkt, dass der Investor vor einigen Wochen deutlich gemacht habe, dass die Sanierungsmittel nicht von ihm kämen.

 

Hierauf erklärt Frau Grebe, dass 1,5 Mio. € nicht ausreichten, um dass gesamte Denkmal Haus Harkorten zu sanieren. Dies reiche nur für den derzeitigen Erhalt aus. Wenn die angedachte Planung realisiert werden könne, würde erst einmal das Denkmal gesichert. Sie hoffe auf Nutzungen, die weitere Sanierungsmöglichkeiten hervor riefen. Im Übrigen sei der Investor bereits vor einem Jahr in die Grundschuld eingetreten.

 

Herr Grothe fügt hinzu, besser als jetzt könne es nicht gehen, auch wenn eine komplette Sanierung noch nicht erreicht würde. Jedoch könnten die geplanten Altenwohnungen auch weitere Nutzungen innerhalb des Denkmales hervor rufen.

 

Für Herrn Sondermeyer ist noch nicht geklärt, ob es hier um betreutes Wohnen oder um Pflegeeinrichtungen gehe. Dies müsse noch geschehen.

 

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

1)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Plangebietes, sodass die Fläche nördlich des Nebengrabens des Bremker Baches nicht mehr zum Geltungsbereich gehört.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Haspe.

Die süd- und westliche Abgrenzung schließt die Harkortstraße ein, bis zur südlichen Grenze des Flurstückes Nr. 25, Flur 6, Gemarkung Haspe, verläuft dann in Richtung Nord-Osten auf einer Länge von ca. 70 m.

Die Nordöstliche Begrenzung verläuft südlich des Nebengrabens des Bremker Baches bis zum Haus Harkortstraße 3b, schließt dieses aus, verläuft dann weiter in südlicher Richtung bis zum festgesetzten Parkplatz  (Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil I, "Haus Harkorten") verspringt, den Parkplatz einschließend, nach Osten und verläuft dann parallel zur Zufahrt des Ensembles Harkorten bis zur Harkortstraße.

 

Der Geltungsbereich ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

2)

Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung  Haus Harkorten nebst der Begründung vom 19.11.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 19.11.2008 öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Satzungsbeschluss soll Mitte 2009 erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

      

Enthaltungen:

   2

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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Anlagen zur Vorlage