10.02.2009 - 2 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung v...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Braun bezieht sich in seinem Vortrag in Wesentlichen auf die ausgelegte Tischvorlage. Hierin wird zu den in den vorberatenden Gremien aufgeworfenen Fragen wie Verkehrsicherungspflicht, Pflegemaßnahmen, Entschädigungsansprüche sowie Kriterien für eine Schutzausweisung Stellung genommen.

 

Herr Oberste Berghaus betont, dass dies angesichts der finanziellen Situation der Stadt wieder zusätzliche Beschäftigungen seien, die sich die Stadt nicht leisten könne, da es sich auch nicht um Pflichtaufgaben handele. Es könnte durchaus darauf vertraut werden, dass diese Aufgaben auch mal durch die Bürger wahrgenommen werden sollten.

 

Das Ziel der Sicherung und dem Erhalt von Naturdenkmalen wird von Herrn Dr. Ramrath unterstützt.   Kritisch wird von ihm angemerkt, dass in der Vorlage eine sehr schematische Abarbeitung der Einwendungen von privater Seite vorgenommen worden sei. Es müsse individuell mit diesen Einwendungen umgegangen werden. Natürlich seien privates und öffentliches Interesse gegeneinander abzuwägen. Daher stelle er den Antrag, der sich im nachfolgenden Beschluss  wieder findet.

 

Herr Meier tut sich schwer mit einer positiven Sicht zu dieser Vorlage, insbesondere was die Massivität der Verordnung anbelange. Die Vorlage mit der Verordnung könnte nach Abschaffung der Baumschutzsatzung wieder dazu dienen, ein Instrument zu schaffen, um in dieser Hinsicht wieder wirken zu können. Es sollte daher dem Antrag von Herrn Dr. Ramrath gefolgt werden.

 

Frau Suda stellt fest, dass es hier keine Gesetzesvorgabe gebe, der gefolgt werden müsse.

 

Herr Dr. Braun weist darauf hin, dass mit dieser Vorgehensweise gerade mehr Verantwortung auf die Bürger verlagert werden solle. Es handele sich sicher nicht um mehr Verwaltungsaufwand als bisher. Natürlich müsse sich dann bei der Bearbeitung mit jedem einzelnen Baum beschäftigt werden.  Die Verordnung könne auch jederzeit wieder geändert werden. Diese sei nicht dazu da, um evtl. die frühere Baumschutzsatzung zu ersetzen.

 

Herr Asbeck gibt zu bedenken, dass sich der Ausschuss zur Abwägung mit den einzelnen Fragen und Einwendungen auseinandersetzen müsse und dafür nicht die schematischen Stellungnahmen geeignet seien.

 

Herr Panzer weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Nord diese Vorlage einstimmig beschlossen habe. Die geführte Diskussion stehe in keinem Verhältnis  dazu, dass es hier um weniger als 100 Bäume gehen würde.

 

Herr Sondermeyer versteht auch im Hinblick auf die Diskussion zum Klimaschutz nicht, warum für diese geringe Anzahl von Bäumen nicht dieser wenige Aufwand auch an Kosten betrieben  werden könne.

 

Herr Asbeck stellt fest, dass gegen die heutige Vertagung keine Bedenken bestehen.

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Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt nachzuarbeiten und zu den bereits in der Diskussion stehenden Objekten Stellung zu nehmen. 
  2. Die Befreiungstatbestände sind zu überarbeiten und durch Abwägungstatbestände zu ergänzen.
  3. Es soll eine kürzere Laufzeit von etwa 5 Jahren für die Verordnung angesetzt werden.
  4. Die Beratung der Vorlage wird vertagt.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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