19.08.2009 - 6 Geschäftsbericht 2008 für den Fachbereich Jugen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Mi., 19.08.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Steuber stellt den
Geschäftsbericht 2008 vor und weist auf verschiedene Besonderheiten hin und
erläutert diese.
Frau Machatschek möchte im
Hinblick auf die Asylbewerber wissen, ob aktuell wieder eine Zunahme
stattfinde. Dies habe sie der Presse entnommen.
Herr Stüwe erklärt, dass
die bundesweiten Zahlen einen leichten Anstieg erkennen ließen, insbesondere
bei den Flüchtlingen aus dem Bereich des Nahen und Mittleren Ostens. Dieser
Trend könne in Hagen nicht nachvollzogen werden. Auch eine Aufnahme von
irakischen Flüchtlingen habe es in Hagen nicht gegeben.
Frau Machatschek nimmt
Bezug auf die Aussage von Herrn Steuber, dass man in Hagen mit stationären
Einrichtungen gut aufgestellt sei. Sie zitiert einen Satz aus dem Geschäftsbericht
auf Seite 55, der aussagt, „dass zunehmend festgestellt werde, dass Personen
in Heimen untergebracht würden, ohne dass eine eindeutige Heimnotwendigkeit
vorliege. Jedoch seien eine rechtzeitige präventive Beratung und das Aufzeigen
von kostengünstigeren und sozial attraktiveren Alternativen durch den
Sozialhilfeträger nicht immer möglich. Oftmals erfahre der Sozialhilfeträger zu
spät von der Unterbringung.“
Sie bittet um Erläuterung dieser Aussage.
Frau Kreiss beschreibt
Fälle von älteren Patienten, die im Krankenhaus behandelt würden, aber aufgrund
der kurzen Verweildauer schnell entlassen würden. Dabei würden die
Sozialdienste der Krankenhäuser und Ärzte sehr schnell die Aussage treffen,
dass eine Rückkehr in den eigenen Haushalt nicht möglich sei. Der Patient müsse
stationär untergebracht werden. Erst nach der Umsiedlung ins Heim würde dann
von der Verwaltung festgestellt, dass es mit verschiedenen Hilfen auch möglich
gewesen sei, den Betroffenen zu Hause zu versorgen.
Frau Dannert bestätigt
diese Aussage und schildert einen Fall
aus eigener Erfahrung. Ganz schnell würde ein staatlicher Betreuer bestellt,
ohne dass die Angehörigen gefragt würden.
Frau Machatschek stellt
fest, dass der Geschäftsbericht zur Kenntnis genommen wurde.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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