24.06.2009 - 2 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Mi., 24.06.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau Kreiss teilt mit,
dass § 92 c SGB XI zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der
Versicherten die Errichtung von Pflegestützpunkten vorsehe.
Die Rahmenvereinbarung des Landes gehe grundsätzlich von drei
Stützpunkten pro Stadt aus. Erste Gespräche seien hierzu mit den Pflegekassen
geführt worden. In Hagen hätten bisher die AOK, die BEK und die Kommune
Interesse gezeigt.
Im Moment ruhten die Verhandlungen, da die sogenannte Allgemeinverfügung
des Ministeriums immer noch nicht vorliege.
Der letzte Stand aus dem Ministerium sei gewesen, dass eine gemeinsame
Präsenzzeit von Stadt und Pflegekasse von ca. 3 Stunden täglich in jedem
Pflegestützpunkt zu gewährleisten. Dieses sei vermutlich von allen Beteiligten
personell nicht leistbar.
Pflegestützpunkte könnten nur als gemeinsame Pflegestützpunkte der
Pflegekasse und der Kommune errichtet werden. Das bedeute, dass ohne die
Zustimmung der Stadt kein Pflegestützpunkt errichtet werden könne.
Sobald weitere Verhandlungen geführt würden, würde die Verwaltung dem
Ausschuss berichten.
Frau Machatschek bedankt
sich für den Bericht und hielte es für sinnvoll, dass sich der Sozialausschuss
insgesamt mit dieser Thematik
beschäftige und über die Pflegestützpunkte informiert werde.
